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Insolvenzrecht

Insolvenz des Vermieters: Was mit dem Gewerbemietvertrag passiert

Wird der Vermieter eines Gewerbeobjekts insolvent, bleibt der Mietvertrag zunächst bestehen. Anders als bei der Mieterinsolvenz hat der Insolvenzverwalter kein Sonderkündigungsrecht, nur ein späterer Erwerber der Immobilie kann unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.

Wird der Vermieter eines Gewerbeobjekts insolvent, bleibt der Mietvertrag zunächst bestehen. Der Insolvenzverwalter muss die Mietbedingungen weiter erfüllen, damit Sie das Objekt nutzen können, und Sie zahlen die Miete weiter, allerdings nun an die Insolvenzmasse. Ein Sonderkündigungsrecht des Verwalters gibt es dabei nicht, anders als bei der Insolvenz eines Mieters. Nur wenn die Immobilie später verkauft wird, kann der neue Eigentümer den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.

Kaum eine Woche vergeht derzeit ohne die Meldung einer neuen Unternehmensinsolvenz eines Bauträgers oder Immobilienunternehmens. Wie die Insolvenzordnung Vertragsverhältnisse in solchen Fällen grundsätzlich behandelt, ordnet der verlinkte Themenüberblick ein. Für gewerbliche Mieter stellen sich dann drängende Fragen: Wie wirkt sich die Insolvenz des Vermieters auf den bestehenden Mietvertrag aus, und wie sichern Sie als Mieter Ihre Nutzungsrechte?

Besteht mein Gewerbemietvertrag fort, wenn mein Vermieter insolvent wird?

Ja. Nach § 108 Abs. 1 InsO bestehen Miet- und Pachtverhältnisse über unbewegliche Gegenstände und Räume mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, ein Grundsatz, der ebenso greift, wenn statt des Vermieters der Reiseveranstalter selbst insolvent wird und Kundengelder abgesichert werden müssen. Der insolvente Vermieter muss die Mietbedingungen weiterhin erfüllen, damit Sie das Mietobjekt nutzen können. Im Gegenzug bleiben Sie verpflichtet, die Miete zu zahlen, jedoch nicht mehr an den insolventen Vermieter persönlich, sondern an die Insolvenzmasse und unter der Verwaltung des Insolvenzverwalters. Zahlungen, die Sie nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiterhin direkt an den insolventen Vermieter leisten, erfüllen Ihre Zahlungspflicht nicht.

Kann der Insolvenzverwalter meinen Gewerbemietvertrag kündigen?

Nein, jedenfalls nicht mit einem insolvenzrechtlichen Sonderkündigungsrecht. § 109 Abs. 1 InsO gibt dem Insolvenzverwalter zwar ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende, dieses Recht steht dem Verwalter aber nur zu, wenn der Schuldner selbst Mieter ist, also bei der Insolvenz des Mieters. Bei der Insolvenz des Vermieters gilt diese Vorschrift nicht, ein gleichwertiges Sonderkündigungsrecht für den Verwalter des Vermieters sieht das Gesetz nicht vor.

Auch Sie als Mieter haben aus der bloßen Tatsache der Vermieterinsolvenz kein Recht zur außerordentlichen Kündigung, es sei denn, der Mietvertrag selbst enthält eine Klausel, die eine Kündigung im Fall der Insolvenz einer Vertragspartei ausdrücklich vorsieht.

Wie wirkt sich die Insolvenz auf Instandhaltungs- und Schadensersatzansprüche aus?

Verpflichtungen, die der Vermieter bereits vor der Verfahrenseröffnung eingegangen ist, gelten in der Regel als bloße Insolvenzforderungen und werden nur quotal aus der Masse bedient. Verpflichtungen, die der Insolvenzverwalter erst nach der Eröffnung eingeht oder die als laufende Vertragspflicht fortbestehen, gelten dagegen als Masseverbindlichkeiten und werden vorrangig erfüllt, wie auch der Beitrag zu Rangrücktritt, Patronatserklärung und Forderungsverzicht für weitere Sanierungsinstrumente zeigt.

Das gilt insbesondere für Instandhaltungspflichten des Vermieters: Sie sind eine fortlaufende Verpflichtung und müssen vom Insolvenzverwalter als Masseverbindlichkeit erfüllt werden, selbst wenn der mangelhafte Zustand bereits vor der Verfahrenseröffnung bestand (BGH, Urteil vom 3.4.2003, Az. IX ZR 163/02). In der Praxis beschränken viele Gewerbemietverträge die Instandhaltungspflicht des Vermieters ohnehin auf wesentliche Bauteile wie Dach und Tragwerk, sodass umfangreiche Reparaturen innerhalb der oft begrenzten Verfahrensdauer selten durchgeführt und meist auf einen späteren Erwerber verschoben werden.

Ähnliches gilt für Schadensersatzansprüche: War der Vermieter bereits vor Verfahrenseröffnung mit einer Leistung in Verzug, etwa bei der Übergabe des Objekts, bleibt der daraus entstandene Schadensersatzanspruch eine bloße Insolvenzforderung. Verzögert sich der Verwalter erst nach Verfahrensbeginn und entsteht dadurch neuer Schaden, kann dieser Anspruch dagegen als Masseverbindlichkeit gelten. Informieren Sie den Insolvenzverwalter deshalb unverzüglich über anstehende Übergabe-, Bau- oder Instandhaltungstermine, um ihn gegebenenfalls in Verzug zu setzen.

Wie sicher ist meine Barkaution bei der Insolvenz des Vermieters?

Das hängt davon ab, ob der Vermieter die Kaution tatsächlich getrennt von seinem eigenen Vermögen angelegt hatte. War das der Fall, können Sie die Kaution am Ende des Mietverhältnisses aussondern und zurückfordern. War das nicht der Fall, ist der Rückzahlungsanspruch lediglich eine Insolvenzforderung und lässt sich nicht mit laufenden Mietzahlungen verrechnen (BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. IX ZR 9/12).

Hier liegt eine wichtige Abweichung zur Wohnraummiete: Die gesetzliche Pflicht zur getrennten Anlage von Kautionen aus § 551 Abs. 3 BGB gilt ausdrücklich nur für Wohnraummietverhältnisse, nicht für gewerbliche Mietverhältnisse. Wenn Sie als Gewerbemieter eine Barkaution geleistet haben, sollten Sie deshalb ausdrücklich vertraglich vereinbaren und sich bestätigen lassen, dass diese getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters angelegt wird. Weit verbreitet, gerade im großflächigen Gewerbemietbereich wie dem Lebensmitteleinzelhandel, ist ohnehin die Bankbürgschaft als Mietsicherheit statt der Barkaution, dort stellt sich das Problem der Vermögensvermischung von vornherein nicht.

Ähnlich unsicher ist ein zugesagter, aber nicht gesicherter Baukostenzuschuss: Haben Sie als Mieter bereits Renovierungs- oder Ausstattungskosten vorgestreckt, ist der Anspruch auf Erstattung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Regel ebenfalls nur eine Insolvenzforderung. Ist der Zuschuss nicht etwa durch eine Bankgarantie abgesichert, sollten Sie weitere Investitionen zurückstellen, bis eine Einigung mit dem Insolvenzverwalter steht.

Kann ein neuer Eigentümer meinen Gewerbemietvertrag kündigen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Verkauft der Insolvenzverwalter das Grundstück und tritt der Erwerber gemäß § 566 BGB anstelle des bisherigen Vermieters in das Mietverhältnis ein, kann dieser Erwerber den Vertrag nach § 111 InsO unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung kann nur zum ersten Termin erfolgen, für den sie zulässig ist, sie muss also zum frühestmöglichen gesetzlichen Zeitpunkt ausgesprochen werden. Für Gewerberäume gilt dabei die Frist aus § 580a BGB: sechs Monate zum Quartalsende.

Dieses Kündigungsrecht des Erwerbers wirkt unabhängig von einer vertraglich vereinbarten Festlaufzeit oder Verlängerungsoptionen. Da der Verkauf einer insolventen Immobilie in der Praxis recht häufig vorkommt, entsteht daraus für Gewerbemieter eine erhebliche Unsicherheit, denn sie haben selbst keinen Einfluss darauf, ob und an wen verkauft wird.

Wie kann ich mich als Gewerbemieter gegen eine Kündigung durch den Erwerber schützen?

Ein wirksames Instrument ist die Mietergrunddienstbarkeit nach § 1090 BGB, eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die im Grundbuch eingetragen wird und Ihnen ein Nutzungsrecht unabhängig vom eigentlichen Mietvertrag einräumt, gegen eine Nutzungsgebühr. Dieses Recht bleibt während des laufenden Mietverhältnisses zunächst im Hintergrund und wird erst wirksam, wenn der Mietvertrag vorzeitig durch eine Kündigung nach § 111 InsO oder durch eine Zwangsversteigerung endet.

In manchen Gewerbemietsektoren, etwa im Lebensmitteleinzelhandel, ist die Mietergrunddienstbarkeit bereits gängige Praxis. In anderen Branchen zögern Vermieter häufiger, meist wegen der damit verbundenen Grundbuchbelastung. Diese Belastung stellt aber in der Regel kein ernsthaftes Finanzierungshemmnis dar, wenn die Dienstbarkeit nach den Richtlinien des Verbands deutscher Pfandbriefbanken strukturiert wird. Für langfristige Mietverhältnisse mit größeren eigenen Investitionen in das Mietobjekt lohnt sich eine solche Absicherung in der Regel.

Rechtsstand: Juli 2026.

Fragen & Antworten

Was passiert mit meinem Gewerbemietvertrag, wenn mein Vermieter insolvent wird?

Der Vertrag besteht nach § 108 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Der insolvente Vermieter muss die Mietbedingungen weiter erfüllen, Sie zahlen die Miete weiter, aber an die Insolvenzmasse unter Verwaltung des Insolvenzverwalters.

Kann der Insolvenzverwalter des Vermieters meinen Mietvertrag kündigen?

Nein. Ein Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters gibt es nach § 109 InsO nur bei der Insolvenz des Mieters, nicht bei der Insolvenz des Vermieters. Auch Sie als Mieter können aus der bloßen Insolvenz des Vermieters keine außerordentliche Kündigung ableiten, es sei denn, der Vertrag sieht das ausdrücklich vor.

Wie sicher ist meine Barkaution bei einer Insolvenz des Vermieters?

Nur sicher, wenn der Vermieter die Kaution tatsächlich getrennt von seinem eigenen Vermögen angelegt hatte. Andernfalls ist der Rückzahlungsanspruch nur eine Insolvenzforderung. Die gesetzliche Pflicht zur getrennten Anlage aus § 551 Abs. 3 BGB gilt ausdrücklich nur für Wohnraum, nicht für Gewerbemiete.

Kann ein neuer Eigentümer nach dem Kauf einer insolventen Immobilie meinen Gewerbemietvertrag kündigen?

Ja. Erwirbt jemand die Immobilie aus der Insolvenz und tritt nach § 566 BGB in den Mietvertrag ein, kann er nach § 111 InsO zum frühestmöglichen gesetzlichen Termin kündigen, unabhängig von einer vereinbarten Festlaufzeit. Für Gewerberäume beträgt die Frist sechs Monate zum Quartalsende nach § 580a BGB.

Wie kann ich mich als Gewerbemieter vor einer Kündigung durch den Erwerber schützen?

Eine im Grundbuch eingetragene Mietergrunddienstbarkeit nach § 1090 BGB sichert Ihr Nutzungsrecht unabhängig vom Mietvertrag ab. Sie wird erst wirksam, wenn der Mietvertrag vorzeitig durch eine Kündigung des Erwerbers oder eine Zwangsversteigerung endet, und ist besonders bei langfristigen Investitionen in das Mietobjekt empfehlenswert.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen setzt ein individuelles Mandatsverhältnis voraus (§ 43b BRAO).

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