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Bau- und Immobilienrecht

Das Bau- und Immobilienrecht begleitet Bauvorhaben und Immobiliengeschäfte von der Planung bis zur Abnahme und darüber hinaus. Schon kleine Unklarheiten im Vertrag können später hohe Kosten verursachen. Wir lesen Ihre Unterlagen genau und vertreten Ihre Interessen gegenüber Bauunternehmen, Verkäufern und Handwerkern.

Was regelt das Bau- und Immobilienrecht?

Das Bau- und Immobilienrecht umfasst die rechtlichen Fragen rund um das Errichten, Kaufen und Nutzen von Gebäuden und Grundstücken. Es reicht vom Bauvertrag mit dem Bauunternehmen über die Abnahme und Gewährleistung bis zum Kauf einer Immobilie beim Notar. Weil es hier meist um erhebliche Werte geht und viele Beteiligte zusammenwirken, ist eine sorgfältige vertragliche Grundlage besonders wichtig. Genau dort entscheidet sich später, wer im Streitfall im Recht ist.

Wann sollten Sie einen Anwalt für Baurecht einschalten?

Häufig geht es um Mängel: Ein Gewerk ist nicht fachgerecht ausgeführt, Termine werden überschritten oder die Qualität entspricht nicht der Vereinbarung. Ebenso oft streiten die Parteien über den Werklohn, etwa über Nachträge oder eine aus Sicht des Auftraggebers überhöhte Rechnung. Beim Immobilienkauf treten Probleme auf, wenn sich nach der Übergabe verschwiegene Mängel zeigen. Auch Fragen vor der Unterschrift unter einen Bauvertrag oder Kaufvertrag und Konflikte im Nachbarrecht führen Mandanten zu uns.

Wie hilft ein Anwalt bei Baumängeln?

Wir beginnen mit dem Vertrag, denn er ist die Grundlage jeder Bewertung. Wir prüfen, welche Leistungen geschuldet waren, ob Mängel vorliegen und welche Rechte Ihnen zustehen, von der Nachbesserung über die Minderung bis zum Schadensersatz. Bei Streit über den Werklohn ordnen wir die Abrechnung ein und prüfen Nachträge auf ihre Berechtigung. Vor einem Vertragsabschluss weisen wir Sie auf Risiken hin, solange noch Spielraum besteht. Wo möglich suchen wir eine Einigung; wo nötig, vertreten wir Sie konsequent.

Warum unsere Kanzlei

Bauvorhaben und Immobiliengeschäfte sind für viele die größte Investition ihres Lebens, entsprechend belastend ist ein Streit darüber. Rechtsanwalt Hermann Kaufmann und unsere Kanzlei in Achim bei Bremen nehmen sich die Zeit, Ihre Unterlagen gründlich zu lesen und Zusammenhänge verständlich zu erklären. Wir sagen Ihnen klar, wo Sie stehen, und vertreten Ihre Interessen sachlich und bestimmt, damit aus einem komplizierten Vorgang eine belastbare Lösung wird.

Beim Bau entscheidet sich vieles im Vertrag, lange bevor gestritten wird. Ich lese Ihre Unterlagen gründlich, sichere Mängelrechte und Fristen und vertrete Ihre Interessen dort, wo es um die größte Investition Ihres Lebens geht.
Hermann Kaufmann Hermann Kaufmann Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fragen & Antworten

Was kann ich tun, wenn am Bau Mängel auftreten?

Wichtig ist, Mängel früh und nachvollziehbar zu dokumentieren und richtig zu rügen. Je nach Lage kommen Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz in Betracht. Wir prüfen Ihren Vertrag und das weitere Vorgehen.

Sollte ich einen Bauvertrag vor der Unterschrift prüfen lassen?

Ja, das ist der beste Zeitpunkt. Im Bauvertrag stecken Regelungen zu Leistungen, Fristen, Zahlungen und Haftung, die später kaum noch zu ändern sind. Eine Prüfung vorab beugt teuren Überraschungen vor.

Worauf muss ich beim Immobilienkauf achten?

Beim Kauf zählt der Inhalt des notariellen Vertrags, besonders Regelungen zu Mängeln, Haftung und Übergabe. Wir prüfen den Entwurf und weisen Sie auf Risiken hin, bevor Sie sich binden.

Wie lange kann ich Baumängel geltend machen?

Bei Bauwerken beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre ab der Abnahme. Innerhalb dieser Frist können Sie Mängelansprüche durchsetzen. Unterschreiben Sie die Abnahme nicht unüberlegt, denn sie setzt diese Frist in Gang und verändert die Beweislast.

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