Bank- und Kapitalmarktrecht
Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst zwei eigenständige Gebiete, die stark zusammenhängen und daher gemeinsam auftreten. In diesem Gebiet hat Herr Rechtsanwalt Kaufmann seinen Fachanwalt und ist damit Experte in allen bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen.
Was genau fällt unter Bankrecht?
Generell regelt das Bankrecht die Ansprüche und Pflichten von Bank- und Kreditgeschäften, ihrer Entstehung, Abwicklung und ihren Haftungsansprüchen und greift damit regulierend in diese Geschäfte ein. In der Beziehung von Kunde zu Bank oder von Bank zu Bank handelt es sich um privates Bankrecht. Greift es normierend in die eigene Organisation der Bank ein, spricht man vom öffentlichen Bankrecht.
Was genau fällt unter Kapitalmarktrecht?
Das Kapitalmarktrecht beinhaltet statt Regulierungen vornehmlich Verhaltensvorschriften für die Akteure des Kapitalmarktes und schafft damit, zum Schutz der Anleger, die Rahmenbedingungen für den immer stärker wachsenden Kapitalmarkt. Beiden Rechtsgebieten gemeinsam ist die im Vordergrund stehende Existenzbedrohung für Unternehmen oder Privatpersonen, die in einer finanziellen Krise durch Kapitalverlust oder Schulden entstehen kann.
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Aktionärsrechte
Aktien sind Anteilsscheine eines Unternehmens. Mit diesem Finanzinstrument kann sich jeder an dem Unternehmen beteiligen, Aktionärsrechte wahrnehmen und die Aktie frei handeln. Doch auch die Vermögensanlage in Aktien unterliegt allgemeinen und besonderen Risiken. Wenn Sie sich um eine langfristige Senkung des Risikos bemühen und hohe Rendite erzielen möchten, dann beraten wir Sie gerne über Pflichtverletzungen.
Widerruf von Leasingverträgen
Haben Sie ein Leasingfahrzeug und Ihr Leasinganbieter hat Sie nicht richtig über die Widerrufsrechte belehrt? Dann haben Sie Anspruch darauf, Ihre Leasingraten zurückzufordern, indem Sie den Leasingvertrag widerrufen. Wir beraten Sie bei dem Vorgang und prüfen Ihren Leasingvertrag auf Fehler.
Geschlossene Fonds
Bei einem geschlossenen Fonds erwirbt der Anleger eine Beteiligung an einem Großprojekt. Viele Anleger stolpern jedoch über Probleme, etwa die Beteiligung an einem insolvenzgefährdeten Unternehmen. Droht Ihnen ein Sanierungsfall durch geschlossene Fonds? Von Immobilienfonds bis zu Private-Equity-Fonds helfen wir Ihnen mit Ihren Investmentfonds weiter.
Kapitalertragssteuer
Sie wollen sich Ihre zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückholen oder wissen, wann genau eine Kapitalertragssteuer anfällt? Wenn die Kapitalertragssteuer auf Ihre Geldanlagen zu hoch ausfällt, helfen wir Ihnen beim Sparen.
Bausparvertrag
Lukrative Bausparverträge werden gekündigt, wenn Bausparer das Darlehen nicht in Anspruch nehmen wollen, die Bausparkasse streicht dann Ihre Bonusverzinsung, was oft nicht rechtens ist. Sollten Sie davon betroffen sein, helfen wir gerne, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Online-Banking-Betrug
Sind Sie Opfer eines Phishing-Angriffs geworden oder ist an Ihnen CEO-Fraud verübt worden und Ihr Geld ist wegen Online-Banking-Betrugs weg? Wir helfen Ihnen, Ihr Geld bei Cyberkriminalität von Ihrer Bank zurückzuverlangen und vertreten Sie, selbst wenn Sie Ihre TAN oder PIN aus Versehen weitergegeben haben.
Warum wir uns Bank- und Kapitalmarktrecht zutrauen
In Situationen finanziellen Verlustes braucht es Einfühlungsvermögen und eine transparente, pragmatisch ansetzende Beratung, gleichzeitig einen professionellen Umgang mit den beteiligten Verhandlungspartnern. Dieses Krisenmanagement gelingt, weil Herr Rechtsanwalt Kaufmann als gelernter Bankkaufmann die Sprache von Banken und Kapitalgesellschaften spricht und mit ihren Abläufen vertraut ist. Auch unkonventionelle Wege in Ihrem Interesse zu gehen, zeichnet die Lösungsorientierung unserer Kanzlei aus.
Was wir bieten
Sie haben Probleme mit einem Kredit oder einer Kapitalanlage? Sie möchten vor einer Kapitalanlage eine Beratung von neutraler, kompetenter Seite? Sie möchten raus aus den Schulden? Dann kommen Sie in unsere Kanzlei. Herr Kaufmann ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht und damit stets auf dem aktuellsten Stand.
Hermann Kaufmann Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Fragen & Antworten
Wann muss die Bank bei einer Falschberatung Schadensersatz zahlen?
Wenn die Bank ihre Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung verletzt hat, etwa über Risiken oder Rückvergütungen (Kick-backs) nicht aufgeklärt hat, können Sie Schadensersatz verlangen. Entscheidend ist, dass Sie bei richtiger Aufklärung anders entschieden hätten. Wir prüfen Beratungsprotokoll und Unterlagen und sichern Ansprüche, bevor sie verjähren.
Kann ich meinen Kreditvertrag noch widerrufen?
Häufig ja. Ist die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag fehlerhaft, läuft die 14-Tage-Frist nicht an, und der Widerruf ist auch Jahre später möglich (sogenannter Widerrufsjoker). Das kann eine Vorfälligkeitsentschädigung ersparen oder zu viel gezahlte Zinsen zurückbringen. Wir prüfen Ihre Widerrufsbelehrung auf die typischen Fehler.
Bekomme ich bei Online-Banking-Betrug mein Geld von der Bank zurück?
Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank den Betrag nach § 675u BGB grundsätzlich erstatten. Sie verweigert dies oft mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit, etwa nach Phishing. Ob dieser Vorwurf trägt, hängt vom Einzelfall ab und ist häufig angreifbar. Erstatten Sie Strafanzeige und lassen Sie die Ablehnung prüfen.
Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche gegen die Bank geltend zu machen?
Ansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung verjähren in der Regel drei Jahre nach Schluss des Jahres, in dem Sie vom Schaden erfahren haben, spätestens nach zehn Jahren. Weil die Frist im Einzelfall früher greifen kann, sollten Sie die Prüfung nicht aufschieben.