Wie werde ich die Nachlassverbindlichkeiten einer überschuldeten Erbschaft los?
Wer eine Erbschaft annimmt, haftet zunächst mit dem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers. Die Nachlassinsolvenz nach §§ 315 ff. InsO beschränkt diese Haftung auf den Nachlass, ohne dass die Erbschaft insgesamt ausgeschlagen werden muss, und die Dürftigkeitseinrede hilft, wenn selbst dafür die Masse nicht reicht. Voraussetzungen, Fristen und wann die Erbausschlagung der bessere Weg ist, erklärt der Beitrag Nachlassinsolvenz: So beschränken Sie die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten.