Gefälschte Dokumente am Arbeitsplatz: Folgen, Strafen und Meldepflichten
Ob gefälschtes Arbeitszeugnis, Führerschein, Diplom oder Impfnachweis: Wer Arbeitgebern oder Behörden eine unechte Urkunde vorlegt, macht sich nach § 267 StGB strafbar und riskiert die fristlose Kündigung. Was Arbeitgeber prüfen und melden müssen, und welche Fristen dabei gelten.
Ein gefälschtes Arbeitszeugnis, ein unechter Führerschein oder ein manipulierter Ausbildungsnachweis: Wer ein solches Dokument im Berufsleben vorlegt, begeht Urkundenfälschung nach § 267 StGB und riskiert die fristlose Kündigung. Arbeitgeber müssen den Verdacht sorgfältig prüfen und je nach Dokumentenart die zuständige Stelle informieren.
Wann ist ein Dokument im arbeitsrechtlichen Sinne gefälscht?
Das Strafrecht unterscheidet zwei Formen: Bei einer unechten Urkunde stammt das Dokument nicht von der Person, die als Aussteller erscheint, etwa ein selbst erstelltes Arbeitszeugnis mit gefälschter Unterschrift des früheren Chefs. Bei einer verfälschten Urkunde wurde ein ursprünglich echtes Dokument nachträglich verändert, zum Beispiel eine Notenverbesserung auf einem echten Abschlusszeugnis oder ein nachträglich eingetragener Eintrag im Impfausweis.
Beide Varianten erfasst § 267 StGB als Urkundenfälschung, sobald das Dokument zur Täuschung im Rechtsverkehr hergestellt, verfälscht oder gebraucht wird. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren, in besonders schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder als Mitglied einer Bande, von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Welche arbeitsrechtlichen Folgen drohen Beschäftigten?
Legt ein Beschäftigter dem Arbeitgeber ein gefälschtes Dokument vor, egal ob im Bewerbungsverfahren oder während eines laufenden Arbeitsverhältnisses, ist das in aller Regel ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB. Der Arbeitgeber verliert das Vertrauen in die Redlichkeit des Beschäftigten, und je nach Dokumentenart gefährdet die Täuschung auch andere Beschäftigte oder Kunden, etwa wenn ein gefälschter Ausbildungsnachweis über fehlende Fachkenntnisse hinwegtäuscht. Fragen wie diese rund um Vertrauen und Nachweispflichten im Arbeitsverhältnis gehören zu den Rechten im Job.
Wichtig ist die Frist: Nach § 626 Abs. 2 BGB kann die fristlose Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt erfolgen, in dem der Arbeitgeber von der Fälschung Kenntnis erlangt. Verstreicht diese Frist, bleibt oft nur noch eine ordentliche Kündigung oder eine Abmahnung.
Unabhängig von der Kündigung kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag zusätzlich wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB anfechten, wenn die Fälschung für die Einstellungsentscheidung ursächlich war, etwa ein gefälschter Studienabschluss bei einer fachlich anspruchsvollen Stelle. Die Anfechtung ist innerhalb eines Jahres ab Entdeckung der Täuschung möglich (§ 124 BGB) und wirkt regelmäßig wie eine fristlose Kündigung, sie ist von der arbeitsrechtlichen Kündigung rechtlich zu unterscheiden und kann parallel dazu erklärt werden.
Welche Melde- und Prüfpflichten treffen den Arbeitgeber?
Arbeitgeber tragen eigene Sorgfaltspflichten, wenn sie Kenntnis von einer Dokumentenfälschung erlangen, insbesondere wenn Dritte gefährdet sein könnten. Bei einem gefälschten Führerschein für eine Fahrertätigkeit sollte die zuständige Fahrerlaubnisbehörde informiert werden, bei einem gefälschten Gesundheitszeugnis im Pflege- oder Gesundheitsbereich das Gesundheitsamt. Unterlässt der Arbeitgeber eine gebotene Meldung und entsteht dadurch ein Schaden, etwa weil ein ungeeigneter Beschäftigter mit gefälschten Qualifikationsnachweisen einen Unfall verursacht, kann dies eigene Haftungsfragen des Arbeitgebers aufwerfen.
Unzureichende Kontrollen können auch unabhängig von einem konkreten Schadensfall zu behördlichen Ermittlungen gegen den Betrieb führen, etwa wenn systematisch keine Nachweise geprüft wurden, obwohl dazu eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung bestand. Auch bei der Frage, ob überhaupt ein wirksamer Arbeitsvertrag vorliegt, treffen Arbeitgeber vergleichbare Nachweispflichten, siehe Ohne Arbeitsvertrag arbeiten: Ihre Rechte und die Nachweispflicht des Arbeitgebers.
Praxisbeispiel: Die verschärfte Strafbarkeit gefälschter Gesundheitszeugnisse
Wie das allgemeine Urkundenstrafrecht auf ein neues Dokument angewendet werden kann, zeigte sich während der Coronapandemie am gefälschten Impfausweis. Mit der Neufassung der §§ 277 bis 279 StGB zum 24. November 2021 wurde erstmals ausdrücklich auch das bloße Vorlegen eines gefälschten Gesundheitszeugnisses zur Täuschung im Rechtsverkehr unter Strafe gestellt. Bis dahin erfasste das Gesetz vor allem die Herstellung durch eine unbefugte Person (§ 277 StGB) und die Ausstellung eines unrichtigen Zeugnisses durch einen approbierten Arzt (§ 278 StGB). Seitdem reicht bereits der Gebrauch durch die Person, die das Zeugnis vorlegt (§ 279 StGB).
Damals wurden zahlreiche Fälle bekannt, in denen Beschäftigte gefälschte Impfausweise vorlegten, um Test- oder Genesenennachweise zu umgehen, teils mit strafrechtlichen Ermittlungen gegen ganze Betriebe wegen unzureichender Kontrollen. Diese konkrete Konstellation ist inzwischen historisch, die zugrunde liegende Rechtslage der §§ 277 bis 279 StGB gilt jedoch unverändert fort und erfasst weiterhin jedes gefälschte Gesundheitszeugnis, etwa im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder einem Eignungsnachweis für gefährliche Tätigkeiten. Wer aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich benachteiligt wird, ist dagegen durch das AGG geschützt, siehe Diskriminierung wegen Gesundheitszustand: Was das AGG schützt und was nicht.
Rechtsstand: Juli 2026.
Fragen & Antworten
Ist die Vorlage eines gefälschten Arbeitszeugnisses strafbar?
Ja. Wer ein selbst gefälschtes oder nachträglich verändertes Arbeitszeugnis vorlegt, macht sich nach § 267 StGB wegen Urkundenfälschung strafbar, unabhängig davon, ob es beim aktuellen oder einem neuen Arbeitgeber verwendet wird.
Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit, wegen eines gefälschten Dokuments fristlos zu kündigen?
Nach § 626 Abs. 2 BGB muss die fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt erfolgen, in dem der Arbeitgeber sichere Kenntnis von der Fälschung erlangt hat. Wird diese Frist versäumt, bleibt meist nur eine ordentliche Kündigung.
Kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen der Fälschung auch anfechten?
Ja, wenn die Fälschung für die Einstellungsentscheidung ursächlich war, kann der Arbeitgeber den Vertrag nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung anfechten. Die Anfechtungsfrist beträgt nach § 124 BGB ein Jahr ab Entdeckung der Täuschung.
Muss der Arbeitgeber eine erkannte Fälschung bei einer Behörde melden?
Das hängt von der Art des Dokuments ab. Bei einem gefälschten Führerschein sollte die Fahrerlaubnisbehörde informiert werden, bei einem gefälschten Gesundheitszeugnis im Gesundheits- oder Pflegebereich das Gesundheitsamt. Unterlässt der Arbeitgeber eine gebotene Meldung, können bei einem späteren Schadensfall eigene Haftungsfragen entstehen.
War der gefälschte Impfausweis während der Coronapandemie ein Sonderfall?
Die konkrete Situation rund um Impf- und Testnachweise ist inzwischen historisch. Die zugrunde liegende Rechtslage der §§ 277 bis 279 StGB, seit der Neufassung vom 24.11.2021 in Kraft, gilt aber unverändert fort und erfasst jedes gefälschte Gesundheitszeugnis, unabhängig vom Anlass.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen setzt ein individuelles Mandatsverhältnis voraus (§ 43b BRAO).