Falsche Google-Bewertungen löschen lassen: Der Ratgeber für Unternehmer
Eine falsche Google-Bewertung schadet dem Ruf Ihres Unternehmens und lässt sich oft löschen. Der Schritt-für-Schritt-Ratgeber zeigt, wie Sie über den DSA-Meldeweg, die BGH-Rechtsprechung zu Bewertungsportalen und notfalls eine einstweilige Verfügung gegen falsche Rezensionen vorgehen.
Eine falsche Google-Bewertung lässt sich in vielen Fällen löschen. Als Unternehmer haben Sie dafür mehrere Wege: die Meldung über das Beschwerdeverfahren nach dem Digital Services Act, die von der Rechtsprechung entwickelten Prüfpflichten von Google als Bewertungsportal, und im Zweifel direkte Ansprüche gegen den Verfasser der Bewertung. Welcher Weg im Einzelfall am schnellsten zum Ziel führt, hängt davon ab, wie eindeutig die Bewertung falsch ist und wie dringend Sie handeln müssen.
Wann ist eine Google-Bewertung überhaupt rechtswidrig?
Nicht jede negative Bewertung dürfen Sie löschen lassen. Meinungsäußerungen, auch scharf formulierte, sind von der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt und müssen grundsätzlich hingenommen werden. Rechtswidrig wird eine Bewertung erst, wenn sie eine unwahre Tatsachenbehauptung enthält, etwa die Behauptung, ein Kunde habe tatsächlich bei Ihnen eingekauft oder eine Leistung in Anspruch genommen, obwohl das nicht zutrifft, oder wenn sie als Schmähkritik einzuordnen ist, die keinen Sachbezug mehr hat und ausschließlich der Herabsetzung dient. Diese Abgrenzung zwischen zulässiger Meinungsäußerung und rechtswidriger Herabsetzung ist ein wiederkehrendes Thema im Zivilrecht Allgemein, das auch andere unternehmerische Konfliktfelder betrifft.
Der erste und wichtigste Schritt in der Praxis ist deshalb die Prüfung: Bestand überhaupt Kundenkontakt? Können Sie sich an den Bewerter erinnern? Fehlt jeder erkennbare Bezug zu Ihrem tatsächlichen Angebot? Diese Einschätzung entscheidet, welchen der folgenden Wege Sie am aussichtsreichsten beschreiten.
Schritt 1: Wie melde ich eine falsche Bewertung über den DSA-Meldeweg?
Seit dem 17. Februar 2024 gilt der Digital Services Act (DSA, Verordnung (EU) 2022/2065) für Plattformen wie Google in vollem Umfang. Art. 16 DSA verpflichtet Hostingdiensteanbieter, ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches elektronisches Verfahren bereitzuhalten, über das Sie das Vorhandensein rechtswidriger Inhalte melden können. Eine ordnungsgemäße Meldung sollte eine Begründung der Rechtswidrigkeit, die genaue Fundstelle der Bewertung sowie Ihre Kontaktdaten enthalten. Erfüllt Ihre Meldung diese Anforderungen, gilt Google als in Kenntnis gesetzt im Sinne von Art. 6 DSA, das Unternehmen muss die Meldung zeitnah, sorgfältig und objektiv bearbeiten und Ihnen eine Entscheidung mitteilen.
Wichtig für die Praxis: Das offizielle Meldeformular ist ein Weg, aber nicht der einzige. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 19.12.2025 (Az. 324 O 400/25) entschieden, dass sich ein Plattformbetreiber nicht darauf zurückziehen kann, ausschließlich über das eigene Formular Kenntnis erlangen zu können. Im entschiedenen Fall hatte eine Arztpraxis ihre Beanstandung per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse geschickt, die Plattform verwies daraufhin lediglich auf ihr Formular und ließ die E-Mail unbearbeitet. Das Gericht stellte klar: Auch eine konkrete, hinreichend begründete E-Mail-Beschwerde kann die erforderliche Kenntnis nach Art. 6 DSA auslösen. Das Gericht bemängelte zudem, dass Googles Formular auf 1.000 Zeichen begrenzt war, keine Dateianhänge zuließ und personenbezogene Daten teilweise an eine externe Datenbank weiterleitete, was die Benutzerfreundlichkeit im Sinne von Art. 16 DSA infrage stellt.
Schritt 2: Welche Prüfpflichten treffen Google als Bewertungsportal?
Unabhängig vom DSA hat der Bundesgerichtshof bereits eigene, weitreichende Prüfpflichten für Bewertungsportale entwickelt. Mit Urteil vom 9. August 2022 (Az. VI ZR 1244/20) entschied der BGH im Fall eines Freizeitparks gegen ein Bewertungsportal: Bestreitet der Bewertete den Kundenkontakt substantiiert, muss das Portal als mittelbarer Störer nachforschen, ob der Bewerter tatsächlich Kunde war. Reagiert das Portal nicht oder kann es den Kundenkontakt nicht belegen, gilt die fehlende Kundenbeziehung als zugestanden, die Bewertung ist dann zu löschen. Betroffen sein können dabei Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht sowie das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach § 823 Abs. 1 BGB.
Schon zuvor hatte das LG Lübeck (Urteil vom 13.6.2018, Az. 9 O 59/17) Google zur Unterlassung einer Ein-Sterne-Bewertung verurteilt, bei der nicht erkennbar war, ob überhaupt Gästekontakt bestand, und ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro für den Fall der Zuwiderhandlung festgesetzt. Diese Linie hat der BGH 2022 bundesweit bestätigt und präzisiert: Der Rechtsverstoß muss für das Portal ohne Weiteres erkennbar sein, das heißt, Sie müssen die Rechtsverletzung klar und konkret benennen, damit die Prüfpflicht überhaupt ausgelöst wird. Eine pauschale Behauptung, die Bewertung sei falsch, reicht dafür in der Regel nicht aus.
Wichtig für die Abgrenzung: Die BGH-Rechtsprechung zu Jameda betrifft primär die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Arztprofilen auf Portalen (etwa BGH, Urteil vom 15.2.2022, Jameda IV) und ist nicht unmittelbar auf die Prüfpflichten bei konkret beanstandeten Einzelbewertungen übertragbar, wie sie in der Holidaycheck-Entscheidung von 2022 entwickelt wurden. Für Ihre Beanstandung einer falschen Google-Bewertung ist die Holidaycheck-Linie die maßgebliche Rechtsprechung.
Schritt 3: Wie gehe ich direkt gegen den Verfasser der Bewertung vor?
Neben dem Portal können Sie auch den Verfasser der Bewertung selbst in Anspruch nehmen, sofern Sie dessen Identität ermitteln können. Rechtsgrundlagen sind hier vor allem:
| Anspruchsgrundlage | Voraussetzung |
|---|---|
| § 824 BGB (Kreditgefährdung) | Wahrheitswidrige Tatsachenbehauptung, die den Kredit oder Erwerb gefährdet |
| § 1004 BGB analog i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB | Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts (Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) |
| §§ 185 ff. StGB | Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung bei strafbarem Inhalt |
§ 824 BGB verpflichtet zum Schadensersatz, wer der Wahrheit zuwider eine kreditgefährdende Tatsache behauptet, auch wenn er die Unwahrheit nicht kennt, sie aber hätte kennen müssen. Aus § 1004 BGB analog in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB ergibt sich ein Unterlassungsanspruch, wenn die Bewertung Ihr Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzt, etwa durch eine grundlose Herabwürdigung ohne Sachbezug. Enthält die Bewertung zusätzlich beleidigende oder ehrverletzende Formulierungen, kommt eine Strafanzeige wegen Beleidigung (§ 185 StGB), übler Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) in Betracht. Für Unternehmen, die durch das Verhalten Dritter wirtschaftlich geschädigt werden, etwa bei einem Transportschaden durch die Spedition, gilt ebenfalls: Ein klar dokumentierter Sachverhalt ist die Grundlage jeder erfolgreichen Anspruchsdurchsetzung. Eine Strafanzeige ersetzt den zivilrechtlichen Löschungsanspruch nicht, kann aber zusätzlich Druck aufbauen und im Ermittlungsverfahren zur Identifizierung des Verfassers beitragen.
Das praktische Problem: Die meisten Google-Bewertungen sind pseudonym oder unter einem Klarnamen ohne weitere Kontaktdaten verfasst. Ohne Kenntnis der Identität lässt sich ein Anspruch gegen den Verfasser nur schwer durchsetzen. In solchen Fällen bleibt oft nur der Weg über das Portal, oder ein Auskunftsanspruch gegen Google zur Identität des Verfassers, der allerdings hohe rechtliche Hürden hat und meist ein gerichtliches Verfahren voraussetzt.
Schritt 4: Wann brauche ich eine einstweilige Verfügung?
Reagiert Google nicht innerhalb einer angemessenen Frist, oder ist der Schaden für Ihr Unternehmen bereits akut, etwa weil die Bewertung Ihre Google-Gesamtbewertung sichtbar drückt, kann eine einstweilige Verfügung der schnellste gerichtliche Weg sein. Sie richtet sich meist gegen Google als Portalbetreiber und wird beim zuständigen Landgericht beantragt. Voraussetzung ist neben der Rechtswidrigkeit der Bewertung ein Verfügungsgrund, also eine gewisse Dringlichkeit, die bei einer laufenden Rufschädigung regelmäßig gegeben ist.
Ein Verfügungsverfahren kann je nach Gericht innerhalb weniger Tage bis zu wenigen Wochen zu einer gerichtlichen Entscheidung führen, deutlich schneller als ein Hauptsacheverfahren. Wichtig: Die Dringlichkeit wird vermutet, kann aber durch zu langes Zuwarten widerlegt werden. Wer eine falsche Bewertung monatelang unbeanstandet lässt und erst dann gerichtlich vorgeht, riskiert, dass das Gericht die Eilbedürftigkeit verneint. Handeln Sie deshalb zeitnah, nachdem Sie von der Bewertung Kenntnis erlangt haben.
Wie sichere ich Beweise für das Verfahren richtig?
Bevor Sie eine Beanstandung einreichen, sichern Sie die Bewertung lückenlos. Fertigen Sie Screenshots an, die neben dem Bewertungstext auch das sichtbare Datum, die Uhrzeit und die vollständige URL der Google-Bewertung zeigen. Notieren Sie zusätzlich den Zeitpunkt Ihrer eigenen Sichtung. Dieser Schritt ist wichtig, weil Bewertungen während eines laufenden Prüfverfahrens gelöscht, verändert oder vom Verfasser selbst entfernt werden können, was Ihnen ohne vorherige Dokumentation den Nachweis erschwert, dass die Bewertung überhaupt existierte und welchen Inhalt sie hatte.
Dokumentieren Sie außerdem den gesamten Kommunikationsverlauf mit Google, einschließlich Zeitstempel der Meldung, verwendeter Meldeweg (Formular oder E-Mail) und jeder erhaltenen Antwort. Eine ebenso lückenlose Dokumentation ist auch bei anderen unternehmensbezogenen Ansprüchen entscheidend, etwa wenn ein Betrieb durch Embargo- oder Sanktionsschäden wirtschaftlich betroffen ist. Diese Dokumentation ist die Grundlage sowohl für ein Verfügungsverfahren als auch für eine spätere Klage in der Hauptsache.
Sollte ich auf eine falsche Bewertung öffentlich antworten?
Ja, meist ist eine sachliche, kurze öffentliche Antwort sinnvoll, unabhängig davon, welchen der oben genannten rechtlichen Wege Sie parallel beschreiten. Eine ruhige, faktenbasierte Reaktion zeigt anderen potenziellen Kunden, dass Sie professionell mit Kritik umgehen, und kann den Reputationsschaden begrenzen, während das Löschverfahren noch läuft. Vermeiden Sie dabei, in der öffentlichen Antwort selbst angreifbare Tatsachenbehauptungen über den Bewerter aufzustellen, das könnte umgekehrt eigene Ansprüche gegen Sie auslösen.
Rechtsstand: Juli 2026.
Fragen & Antworten
Wie kontaktiere ich den Verfasser einer falschen Bewertung?
Die Kontaktaufnahme ist je nach Plattform unterschiedlich und bei pseudonymen Google-Profilen oft gar nicht möglich. Der praktisch erfolgversprechendere Weg ist meist die Beanstandung beim Portal selbst, nicht die direkte Kontaktaufnahme mit dem Bewerter.
Muss ich für eine Beanstandung zwingend das Google-Meldeformular nutzen?
Nein, das Landgericht Hamburg hat am 19.12.2025 entschieden, dass auch eine konkrete E-Mail-Beschwerde an die im Impressum genannte Adresse ausreichende Kenntnis begründen kann. Empfehlenswert ist trotzdem, beide Wege parallel zu nutzen und zu dokumentieren.
Wie lange dauert es, bis Google eine falsche Bewertung löscht?
Große Plattformen wie Google reagieren häufig erst nach mehreren Wochen. Bei substantiierter Beanstandung nach der BGH-Rechtsprechung besteht eine Prüfpflicht, reagiert Google trotzdem nicht, bleibt eine Unterlassungsklage oder eine einstweilige Verfügung.
Kann ich eine falsche Bewertung auch strafrechtlich verfolgen lassen?
Ja, wenn die Bewertung beleidigende, ehrverletzende oder verleumderische Inhalte enthält, kommen §§ 185 bis 187 StGB in Betracht. Eine Strafanzeige ersetzt den zivilrechtlichen Löschanspruch nicht, kann aber ergänzend helfen, insbesondere zur Identifizierung des Verfassers.
Wann lohnt sich eine einstweilige Verfügung gegen eine falsche Bewertung?
Vor allem dann, wenn die Bewertung akuten wirtschaftlichen Schaden verursacht und Google auf eine reguläre Beanstandung nicht reagiert. Handeln Sie zeitnah nach Kenntnisnahme, da zu langes Zuwarten die für das Verfahren nötige Dringlichkeit infrage stellen kann.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen setzt ein individuelles Mandatsverhältnis voraus (§ 43b BRAO).