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Insolvenzrecht

Kündigung bei Insolvenz: Rechte der Arbeitnehmer bei Schließungen wie Galeria

Wird der Arbeitgeber insolvent, kann der Insolvenzverwalter nach § 113 InsO mit einer verkürzten Frist von höchstens drei Monaten kündigen, selbst wenn vertraglich eine längere Frist gilt. Am Beispiel der erneuten Krise bei Galeria Karstadt Kaufhof zeigt der Artikel, welche Rechte Beschäftigte bei einer Kündigung im Insolvenzverfahren tatsächlich haben.

Kündigt der Insolvenzverwalter ein Arbeitsverhältnis, gilt nach § 113 InsO eine verkürzte Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten zum Monatsende, unabhängig davon, was der Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag vorsehen. Bei einer Massenentlassung mit Interessenausgleich und Namensliste wird zudem vermutet, dass die einzelne Kündigung betriebsbedingt gerechtfertigt ist. Rechtsstand: Juli 2026.

Was bedeutet die Insolvenz des Arbeitgebers für mein Arbeitsverhältnis?

Die Insolvenz des Arbeitgebers beendet ein Arbeitsverhältnis nicht automatisch, der Insolvenzverwalter tritt nach Verfahrenseröffnung als neuer Vertragspartner an die Stelle des Schuldners und kann das Arbeitsverhältnis normal fortführen oder kündigen. Wählt er die Kündigung, greift die Sonderregelung des § 113 InsO: Die Kündigungsfrist beträgt höchstens drei Monate zum Monatsende, selbst wenn Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine längere Frist vorsehen. Ein Beschäftigter mit 20 Jahren Betriebszugehörigkeit, der ohne Insolvenz sieben Monate Kündigungsfrist hätte, kann in der Insolvenz also mit deutlich kürzerer Frist gekündigt werden. Die Regelung gilt erst ab dem gerichtlichen Eröffnungsbeschluss, im vorläufigen Insolvenzverfahren zwischen Antrag und Eröffnung kann sich ein vorläufiger Verwalter darauf noch nicht berufen. Kündigt der Verwalter vor Ablauf der eigentlich vereinbarten Frist, kann der gekündigte Beschäftigte den Differenzschaden als einfache Insolvenzforderung anmelden, die im Rahmen der Quote befriedigt wird. Solche Fragen rund um Kündigung und Forderungsanmeldung sind typische Themen der Unternehmensinsolvenz.

Was bedeutet ein Interessenausgleich mit Namensliste nach § 125 InsO?

Bei einer geplanten Betriebsänderung können Insolvenzverwalter und Betriebsrat einen Interessenausgleich schließen, in dem die zu kündigenden Beschäftigten namentlich aufgeführt sind. Nach § 125 InsO wird dann vermutet, dass die Kündigung der genannten Personen durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, der Verwalter muss die betrieblichen Gründe im Kündigungsschutzprozess also nicht mehr im Einzelnen darlegen und beweisen. Die soziale Auswahl unter den vergleichbaren Beschäftigten lässt sich dann nur noch auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüfen, das Arbeitsgericht korrigiert die Auswahl nur, wenn ein offensichtlicher, ins Auge springender Fehler vorliegt und der Interessenausgleich erkennbar aus dem Gleichgewicht geraten ist. Wer auf der Namensliste steht, hat es im Kündigungsschutzprozess also deutlich schwerer als bei einer gewöhnlichen betriebsbedingten Kündigung außerhalb der Insolvenz.

Wie ist der aktuelle Stand bei Galeria Karstadt Kaufhof?

Galeria Karstadt Kaufhof hat bereits drei Insolvenzverfahren durchlaufen, zuletzt wurde das dritte Verfahren im Juli 2024 mit einem rechtskräftigen Insolvenzplan beendet, das Unternehmen firmiert seither als GALERIA S.à.r.l & Co. KG mit Sitz in Luxemburg. Nach Berichten von ver.di vom Juni 2026 stand der Warenhauskonzern erneut vor einer möglichen vierten Insolvenz: Mehrere Vermieter meldeten unbezahlte Aprilmieten, Handelsexperten bezeichneten eine erneute Insolvenz als reale Gefahr. Eine Kreditlinie von bis zu 160 Millionen Euro sollte dem Unternehmen zunächst finanziellen Spielraum bis 2029 verschaffen, ver.di begrüßte den Kredit, kritisierte aber, dass er die eigentlichen Ursachen der Krise nicht beseitige. Betroffen von Schließungsüberlegungen waren zuletzt unter anderem Filialen in München, Berlin, Köln, Mannheim, Braunschweig und Aschaffenburg, das Unternehmen beschäftigte zu diesem Zeitpunkt rund 12.000 Menschen in etwa 83 Warenhäusern.

Habe ich in der Insolvenz Anspruch auf eine Abfindung oder einen Sozialplan?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es auch in der Insolvenz nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa nach § 1a KSchG oder im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs. Häufiger relevant ist der Sozialplan: Bei einer Betriebsänderung verhandeln Insolvenzverwalter und Betriebsrat einen Sozialplan, der finanzielle Ausgleichszahlungen für die von der Änderung betroffenen Beschäftigten regelt. Anders als außerhalb der Insolvenz ist die Höhe eines Sozialplans in der Insolvenz jedoch gedeckelt: Nach § 123 InsO darf das Gesamtvolumen zweieinhalb Monatsverdienste der betroffenen Arbeitnehmer im Durchschnitt nicht übersteigen und höchstens ein Drittel der Insolvenzmasse ausmachen, die für die Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung steht. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet auf Antrag die Einigungsstelle. Wie ein Sozialplan in einem laufenden Sanierungsverfahren aussehen kann, zeigt auch der Beitrag Insolvenz in Eigenverwaltung: Voraussetzungen, Ablauf und Alternativen.

Wie unterscheidet sich das von einem gewöhnlichen Stellenabbau ohne Insolvenz?

Auch außerhalb einer Insolvenz kann ein Arbeitgeber im Rahmen eines größeren Stellenabbaus eine Massenentlassung nach § 17 KSchG durchführen und dabei Interessenausgleich sowie Sozialplan mit dem Betriebsrat verhandeln, die grundlegenden Regeln zur Anzeigepflicht bei der Agentur für Arbeit und zur Betriebsratsbeteiligung gelten dann genauso. Die entscheidenden Unterschiede liegen in der Insolvenz selbst: Die verkürzte Kündigungsfrist nach § 113 InsO, die erleichterte Darlegung betrieblicher Gründe bei einer Namensliste nach § 125 InsO und die gesetzliche Deckelung des Sozialplanvolumens nach § 123 InsO gibt es nur im eröffneten Insolvenzverfahren. Wer sich fragt, wie ein aktueller branchenweiter Stellenabbau ohne Insolvenzbezug rechtlich einzuordnen ist, etwa der anhaltende Personalabbau in der Automobilindustrie, findet die dortigen Regeln zu EuGH- und BAG-Rechtsprechung zur Massenentlassungsanzeige im separaten Artikel Massiver Stellenabbau in Deutschland: Rechte bei Massenentlassungen.

Was sollte ich als Beschäftigter bei einer Kündigung im Insolvenzverfahren tun?

Prüfen Sie zunächst, ob die Kündigung von einem Insolvenzverwalter mit entsprechender Bestallungsurkunde stammt und ob die Dreimonatsfrist nach § 113 InsO eingehalten wurde. Stehen Sie auf einer Namensliste zu einem Interessenausgleich, sollten Sie sich nicht von der gesetzlichen Vermutung entmutigen lassen, eine anwaltliche Prüfung kann feststellen, ob die Sozialauswahl grob fehlerhaft war. Unabhängig davon läuft die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG auch bei einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter unverändert, wird sie versäumt, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam. Melden Sie sich außerdem frühzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden, und lassen Sie einen bestehenden Sozialplan auf Abfindungshöhe und mögliche Zusatzleistungen wie Qualifizierung prüfen. Auch Ansprüche auf eine Betriebsrente können in der Insolvenz betroffen sein, dazu der Beitrag Betriebsrente in der Insolvenz: Wie der PSVaG Arbeitnehmer schützt.

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Die Informationen in diesem Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Fragen & Antworten

Wie lange ist die Kündigungsfrist, wenn der Insolvenzverwalter kündigt?

Nach § 113 InsO beträgt die Kündigungsfrist höchstens drei Monate zum Monatsende, unabhängig von einer längeren vertraglichen oder tariflichen Frist. Nur eine kürzere Frist geht vor, eine längere Frist wird durch § 113 InsO auf drei Monate gekappt.

Was bedeutet es, wenn ich auf einer Namensliste nach § 125 InsO stehe?

Es wird gesetzlich vermutet, dass Ihre Kündigung betriebsbedingt gerechtfertigt ist. Die soziale Auswahl kann dann nur noch auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden, ein offensichtlicher, schwerwiegender Fehler in der Auswahl muss vorliegen, damit ein Arbeitsgericht die Kündigung trotzdem für unwirksam erklärt.

Ist Galeria Karstadt Kaufhof 2026 wieder insolvent?

Nach Berichten von ver.di vom Juni 2026 stand das Unternehmen erneut vor einer möglichen vierten Insolvenz, eine Kreditlinie von bis zu 160 Millionen Euro verschaffte zunächst finanziellen Spielraum bis 2029. Ob es tatsächlich zu einem weiteren Insolvenzverfahren kommt, war zu diesem Zeitpunkt offen.

Ist der Sozialplan in der Insolvenz genauso hoch wie außerhalb?

Nein. Nach § 123 InsO ist das Volumen eines Sozialplans in der Insolvenz gedeckelt: im Durchschnitt höchstens zweieinhalb Monatsverdienste je betroffenem Arbeitnehmer und maximal ein Drittel der für die Gläubiger verfügbaren Insolvenzmasse.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen setzt ein individuelles Mandatsverhältnis voraus (§ 43b BRAO).

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