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Insolvenzrecht

Betriebsrente in der Insolvenz: Wie der PSVaG Arbeitnehmer schützt

Wird der Arbeitgeber insolvent, springt für Arbeitnehmer der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ein und übernimmt die Betriebsrente bis zu einer gesetzlichen Höchstgrenze. Gesellschafter-Geschäftsführer sind davon meist ausgenommen und müssen ihre Altersvorsorge anders absichern.

Titelbild: Betriebsrente in der Insolvenz: Wie der PSVaG Arbeitnehmer schützt

Wird der Arbeitgeber insolvent, ist die Betriebsrente der Arbeitnehmer nicht automatisch verloren. Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) springt gesetzlich ein und übernimmt die Zahlungen bis zu einer festen Höchstgrenze, allerdings nicht für jede Zusageart in gleichem Umfang. Rechtsstand: Juli 2026.

Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn mein Arbeitgeber insolvent wird?

Für Arbeitnehmer besteht bei Insolvenz des Arbeitgebers ein gesetzlicher Insolvenzschutz für die betriebliche Altersversorgung, wie bei vielen Fragen der Unternehmensinsolvenz gesetzlich klar geregelt. Träger dieses Schutzes ist der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG), eine Pflichtversicherung, in die alle Arbeitgeber mit einer insolvenzschutzpflichtigen betrieblichen Altersversorgung Beiträge einzahlen. Wird ein Arbeitgeber insolvent und kann er seine Versorgungszusagen nicht mehr erfüllen, tritt der PSV nach § 7 BetrAVG an seine Stelle und übernimmt die laufenden Renten sowie unverfallbare Anwartschaften bis zu einer gesetzlichen Höchstgrenze. Der Arbeitnehmer muss dafür nichts weiter tun, als seinen Anspruch gegenüber dem PSV anzumelden, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist.

Welche Zusagearten sind über den PSV geschützt?

Der Umfang des PSV-Schutzes hängt vom sogenannten Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung ab, also davon, über welches Vehikel die Zusage abgewickelt wird.

Direktzusage. Sagt der Arbeitgeber die Betriebsrente unmittelbar selbst zu, ohne einen externen Versorgungsträger einzuschalten, ist dies die klassische Konstellation, für die der PSV vollumfänglich eintritt.

Unterstützungskasse. Wird die Zusage über eine rechtlich selbstständige Unterstützungskasse abgewickelt, die keinen eigenen Rechtsanspruch der Arbeitnehmer vorsieht, greift der PSV-Schutz ebenfalls in vollem Umfang, wenn der zuwendende Arbeitgeber insolvent wird.

Pensionsfonds. Auch Zusagen über einen Pensionsfonds sind grundsätzlich vom PSV-Schutz erfasst, wenn der Fonds die zugesagten Leistungen wegen der Arbeitgeberinsolvenz nicht mehr in voller Höhe erbringen kann.

Pensionskasse und Direktversicherung. Bei diesen beiden Durchführungswegen ist zwischen den einzelnen Konstellationen genauer zu differenzieren, wie der folgende Abschnitt zeigt, weil hier ein Teil des Sicherungsrisikos ursprünglich beim externen Versicherer und nicht beim Arbeitgeber selbst liegt.

Warum werden Pensionskasse und Direktversicherung beim PSV-Schutz anders behandelt?

Bei Pensionskassen und Direktversicherungen übernimmt regelmäßig ein externer Versicherer das Langlebigkeits- und Kapitalanlagerisiko, weshalb der Gesetzgeber den PSV-Schutz hier differenzierter geregelt hat als bei der Direktzusage.

Direktversicherung. Nach § 7 Abs. 2 BetrAVG besteht der PSV-Schutz für eine Direktversicherung dann, wenn der Arbeitnehmer hinsichtlich der Leistungen des Versicherers widerruflich bezugsberechtigt ist, oder wenn die Leistungen aus bestimmten, im Gesetz genannten Gründen nicht erbracht werden und der Arbeitgeber seiner Verpflichtung wegen der Insolvenz nicht nachkommt. Umgekehrt bedeutet das: Hat der Arbeitnehmer ein unwiderrufliches Bezugsrecht, ohne dass die Ansprüche aus der Versicherung verpfändet oder abgetreten wurden, braucht er den PSV-Schutz für diesen Vertrag gar nicht, weil die Direktversicherung dann bereits selbst insolvenzfest ist. Das unwiderrufliche Bezugsrecht ist nach § 1b Abs. 2 BetrAVG genau die Konstellation, die der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung zwingend einräumen muss, hier übernimmt also der Versicherungsvertrag selbst die Sicherungsfunktion, ohne dass der PSV einspringen müsste. Wurde die Direktversicherung dagegen verpfändet oder abgetreten, etwa als Sicherheit für einen Bankkredit des Arbeitgebers, und kann der Arbeitgeber deshalb seiner Beitragspflicht wegen der Insolvenz nicht mehr nachkommen, lebt der PSV-Schutz nach § 7 Abs. 2 BetrAVG wieder auf.

Pensionskasse. Für Zusagen über eine Pensionskasse bestand ursprünglich nur ein eingeschränkter PSV-Schutz, weil davon ausgegangen wurde, dass die aufsichtsrechtliche Regulierung der Pensionskassen ausreichend Sicherheit bietet. Nachdem mehrere Pensionskassen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten waren und ihre Leistungen kürzen mussten, hat der Gesetzgeber mit einer Änderung zum 12.6.2020 eine zusätzliche PSV-Haftung eingeführt: Kürzt eine Pensionskasse ihre Leistungen und kann der insolvente Arbeitgeber die dadurch entstehende Lücke nicht mehr ausgleichen, haftet nun auch hier der PSV. Diese Haftung gilt seit 1.1.2022 in vollem Umfang.

Wie hoch ist die Höchstgrenze der PSV-Leistungen 2026?

Der PSV übernimmt Ansprüche nicht unbegrenzt. Nach § 7 Abs. 3 BetrAVG beträgt der Anspruch auf laufende Leistungen gegen den PSV im Monat höchstens das Dreifache der zum Zeitpunkt der ersten Fälligkeit maßgebenden monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV. Die monatliche Bezugsgröße für die alten Bundesländer beträgt 2026 bundeseinheitlich 3.955 Euro, sodass sich die Höchstgrenze der PSV-Leistung auf 11.865 Euro monatlich beläuft (Stand 2026). Bei einer einmaligen Kapitalleistung gilt statt des Dreifachen der Bezugsgröße ein Zehntel dieser Kapitalleistung als fiktiver Jahresbetrag der laufenden Leistung, auf den dieselbe Höchstgrenze angewendet wird. Für die weit überwiegende Zahl der Arbeitnehmer mit durchschnittlichen Betriebsrentenansprüchen liegt die eigene Anwartschaft deutlich unter dieser Kappungsgrenze, relevant wird sie vor allem bei sehr hohen Versorgungszusagen etwa für langjährige Führungskräfte.

Was bedeutet unverfallbare Anwartschaft und wer ist geschützt?

Der PSV-Schutz setzt voraus, dass die Anwartschaft auf die Betriebsrente zum Zeitpunkt der Insolvenz bereits unverfallbar geworden ist, geregelt in § 1b BetrAVG. Für Zusagen nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, also nach dem 31.12.2017, gilt: Die Anwartschaft bleibt erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls endet, der Arbeitnehmer dabei aber bereits das 21. Lebensjahr vollendet hat und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt mindestens drei Jahre bestanden hat. Für ältere Zusagen vor dem 1.1.2018 gelten teilweise noch längere Übergangsfristen, hier lohnt sich im Einzelfall ein Blick auf das genaue Zusagedatum.

Ist die Anwartschaft zum Zeitpunkt des Ausscheidens noch nicht unverfallbar, weil der Arbeitnehmer beispielsweise erst ein Jahr im Unternehmen war, entfällt der Anspruch auf die Betriebsrente insgesamt, unabhängig von einer späteren Insolvenz des ehemaligen Arbeitgebers. Welche weiteren Rechte Arbeitnehmer bei einer Insolvenz haben, zeigt sich etwa bei Kündigungen im Zuge von Schließungen wie bei Galeria., denn ohne unverfallbare Anwartschaft gibt es rechtlich nichts, was der PSV noch absichern könnte.

Was ist nicht über den PSV geschützt?

Mehrere Konstellationen bleiben vom gesetzlichen Insolvenzschutz ausgenommen oder eingeschränkt:

Verfallbare Anwartschaften. Wer zum Zeitpunkt seines Ausscheidens die Voraussetzungen des § 1b BetrAVG noch nicht erfüllt hat, hat keinen Anspruch, der PSV kann hier nichts absichern, was gar nicht besteht.

Gesellschafter-Geschäftsführer. Der PSV-Schutz ist ausdrücklich auf Arbeitnehmer zugeschnitten. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gilt sozialversicherungsrechtlich häufig nicht als Arbeitnehmer, insbesondere wenn er über eine beherrschende Kapitalbeteiligung verfügt, dann fällt er nicht unter den Schutz des § 7 BetrAVG. Wurde die Altersversorgung des Geschäftsführers über die GmbH selbst aufgebaut, greift im Insolvenzfall der GmbH stattdessen der allgemeine Zugriff der Insolvenzmasse auf das Vermögen, eine bloße Verpfändung an den Geschäftsführer kann der Insolvenzverwalter widerrufen. Wer als Gesellschafter-Geschäftsführer eine insolvenzfeste Altersvorsorge aufbauen möchte, braucht dafür andere Gestaltungen als den gesetzlichen PSV-Schutz, etwa eine insolvenzfeste Verpfändung mit entsprechender vertraglicher Ausgestaltung oder eine private, vom Betriebsvermögen getrennte Vorsorge.

Entgeltumwandlung mit Besonderheiten. Bei einer Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber zwar grundsätzlich ein unwiderrufliches Bezugsrecht einräumen, das bei einer Direktversicherung direkt zur Insolvenzfestigkeit führt, in bestimmten Ausgestaltungen, etwa wenn Ansprüche aus der Versicherung entgegen der Zusage verpfändet oder abgetreten wurden, kann dieser eigenständige Schutz jedoch wieder entfallen und es kommt wieder auf den subsidiären PSV-Schutz nach § 7 Abs. 2 BetrAVG an.

Wie läuft die Anmeldung beim PSV praktisch ab?

Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet, informiert in der Regel der Insolvenzverwalter oder der PSV selbst die betroffenen Versorgungsempfänger. Welche Pflichten und welche Haftung den Insolvenzverwalter selbst dabei treffen, erklärt der Beitrag Haftung des Insolvenzverwalters: Wann Gläubiger und Schuldner Schadensersatz verlangen können. Arbeitnehmer und ehemalige Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften sollten ihre Ansprüche unaufgefordert beim PSV anmelden, sobald sie von der Insolvenz erfahren, und dabei sämtliche Unterlagen zur Versorgungszusage, insbesondere die Versorgungsordnung, den Arbeitsvertrag und bei Pensionskassen- oder Direktversicherungslösungen den Versicherungsschein, bereithalten. Der PSV prüft anschließend den Durchführungsweg, die Unverfallbarkeit der Anwartschaft und die Höhe des Anspruchs innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenze. Bereits laufende Renten übernimmt der PSV grundsätzlich nahtlos in der zugesagten Höhe, begrenzt durch die Höchstgrenze nach § 7 Abs. 3 BetrAVG, während bei noch nicht fälligen Anwartschaften der Anspruch erst mit Eintritt des Versorgungsfalls, etwa bei Erreichen der Regelaltersgrenze, tatsächlich zur Auszahlung kommt.

Welche Rechtsprechung ist zum PSV-Schutz wichtig?

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 19. Dezember 2019 (Rechtssache C-168/18, Pensions-Sicherungs-Verein/Bauer) entschieden, dass Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG einen Mindestschutz vorschreibt, der über den bis dahin geltenden deutschen Rechtsrahmen bei Pensionskassen-Kürzungen hinausging: Eine durch die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers bedingte Kürzung der Betriebsrentenleistungen ist danach als offensichtlich unverhältnismäßig anzusehen, wenn der Betroffene entweder weniger als die Hälfte der ihm ursprünglich zugesagten Leistung erhält oder durch die Kürzung unter die von Eurostat für Deutschland ermittelte Armutsgefährdungsschwelle fällt oder fallen würde. Der deutsche Gesetzgeber hat auf dieses Urteil mit der bereits genannten Gesetzesänderung zum 12.6.2020 reagiert und die PSV-Haftung für Pensionskassen-Kürzungen ausdrücklich gesetzlich verankert, sodass sich Betroffene heute unmittelbar auf § 7 BetrAVG stützen können, ohne sich zusätzlich auf die EuGH-Entscheidung selbst berufen zu müssen.

Was sollte ich als Arbeitnehmer bei einer Arbeitgeberinsolvenz konkret tun?

Prüfen Sie zunächst, über welchen Durchführungsweg Ihre Betriebsrente abgewickelt wird und ob Ihre Anwartschaft nach § 1b BetrAVG bereits unverfallbar ist. Sind Sie über eine Direktversicherung abgesichert, klären Sie, ob Sie ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht haben und ob die Ansprüche verpfändet oder abgetreten wurden, denn davon hängt ab, ob Sie überhaupt eine PSV-Meldung benötigen. Melden Sie Ihren Anspruch nach Verfahrenseröffnung zeitnah beim PSV an und halten Sie alle Unterlagen zur Versorgungszusage bereit. Sind Sie Gesellschafter-Geschäftsführer, prüfen Sie frühzeitig und unabhängig von einer akuten Krise, ob Ihre Altersvorsorge insolvenzfest gestaltet ist, denn der gesetzliche PSV-Schutz greift für Sie in aller Regel nicht.

Häufige Fragen zur Betriebsrente in der Insolvenz

Ist meine Betriebsrente bei Insolvenz des Arbeitgebers automatisch verloren? Nein. Für Arbeitnehmer mit unverfallbarer Anwartschaft tritt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) nach § 7 BetrAVG ein und übernimmt die Zahlungen bis zu einer gesetzlichen Höchstgrenze.

Welche Durchführungswege der Betriebsrente sind über den PSV geschützt? Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds sind vollumfänglich geschützt. Pensionskasse und Direktversicherung sind unter bestimmten Voraussetzungen geschützt, insbesondere wenn kein unwiderrufliches Bezugsrecht ohne Verpfändung besteht.

Wie hoch ist die Höchstgrenze der PSV-Leistungen 2026? Das Dreifache der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV, für 2026 also 11.865 Euro monatlich.

Sind Gesellschafter-Geschäftsführer über den PSV geschützt? In der Regel nicht. Der PSV-Schutz ist auf Arbeitnehmer zugeschnitten, ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit beherrschender Kapitalbeteiligung gilt sozialversicherungsrechtlich meist nicht als Arbeitnehmer und muss seine Altersvorsorge anders insolvenzfest gestalten.

Was bedeutet das EuGH-Urteil C-168/18 für Betriebsrentner? Der EuGH hat 2019 entschieden, dass eine Kürzung der Betriebsrente wegen Arbeitgeberinsolvenz unverhältnismäßig ist, wenn der Betroffene weniger als die Hälfte seiner ursprünglichen Leistung erhält oder unter die Armutsgefährdungsschwelle fällt. Der deutsche Gesetzgeber hat daraufhin 2020 die PSV-Haftung für Pensionskassen-Kürzungen gesetzlich verankert.

Fragen & Antworten

Ist meine Betriebsrente bei Insolvenz des Arbeitgebers automatisch verloren?

Nein. Für Arbeitnehmer mit unverfallbarer Anwartschaft tritt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) nach § 7 BetrAVG ein und übernimmt die Zahlungen bis zu einer gesetzlichen Höchstgrenze.

Welche Durchführungswege der Betriebsrente sind über den PSV geschützt?

Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds sind vollumfänglich geschützt. Pensionskasse und Direktversicherung sind unter bestimmten Voraussetzungen geschützt, insbesondere wenn kein unwiderrufliches Bezugsrecht ohne Verpfändung besteht.

Wie hoch ist die Höchstgrenze der PSV-Leistungen 2026?

Das Dreifache der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV, für 2026 also 11.865 Euro monatlich.

Sind Gesellschafter-Geschäftsführer über den PSV geschützt?

In der Regel nicht. Der PSV-Schutz ist auf Arbeitnehmer zugeschnitten, ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit beherrschender Kapitalbeteiligung gilt sozialversicherungsrechtlich meist nicht als Arbeitnehmer und muss seine Altersvorsorge anders insolvenzfest gestalten.

Was bedeutet das EuGH-Urteil C-168/18 für Betriebsrentner?

Der EuGH hat 2019 entschieden, dass eine Kürzung der Betriebsrente wegen Arbeitgeberinsolvenz unverhältnismäßig ist, wenn der Betroffene weniger als die Hälfte seiner ursprünglichen Leistung erhält oder unter die Armutsgefährdungsschwelle fällt. Der deutsche Gesetzgeber hat daraufhin 2020 die PSV-Haftung für Pensionskassen-Kürzungen gesetzlich verankert.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen setzt ein individuelles Mandatsverhältnis voraus (§ 43b BRAO).

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