Anlagebetrug: Geld zurück | Anspruchsgrundlagen, Vorgehen und bekannte Fälle
Bei Anlagebetrug lässt sich verlorenes Geld oft über Prospekthaftung, § 823 Abs. 2 BGB oder § 826 BGB zurückholen. Der Ratgeber zeigt Betrugsmuster, Anspruchsgrundlagen, das konkrete Vorgehen und bekannte Anlegerschutz-Fälle von Envion bis Thomas Lloyd.
Wer Opfer von Anlagebetrug geworden ist, kann sein Geld oft zurückholen: über die Prospekthaftung, über § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einem Schutzgesetz wie § 32 Kreditwesengesetz, oder über § 826 BGB bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Entscheidend sind schnelles Handeln wegen der Verjährung und die genaue Prüfung, wer überhaupt haftet, denn viele Anbieter sitzen im Ausland oder sind längst insolvent.
Woran erkenne ich Anlagebetrug?
Anlagebetrug tritt immer wieder in denselben Grundformen auf, auch wenn das einzelne Produkt jedes Mal anders verpackt ist.
Bei Schrottimmobilien werden Kaufpreis und erwartete Rendite bewusst geschönt, oft gestützt auf gefällige Wertgutachten. Bei Kryptowährungen locken Plattformen mit Coins, die es gar nicht gibt, oder mit Handelsoberflächen, die nur Gewinne simulieren, während das eingezahlte Geld längst weg ist. Cold Calling bringt Anleger unaufgefordert am Telefon dazu, in Produkte zu investieren, die entweder gar nicht existieren oder weit riskanter sind als dargestellt. Greenwashing verkauft ein Finanzprodukt als nachhaltig, obwohl es das tatsächlich nicht ist. Und beim Schneeballsystem, oft getarnt als Investment-Club, fließt das Geld neuer Mitglieder an die alten, bis keine neuen mehr nachkommen und das System zusammenbricht.
Fast immer taucht dieselbe Kombination auf: Renditeversprechen deutlich über dem Marktüblichen, Druck zur schnellen Entscheidung, und ein Anbieter, dessen Rechtsform oder Sitz im Impressum nicht sauber erkennbar ist. Einen Überblick über alle Beiträge zur Anlageberatung gibt die Themenseite.
Welche Ansprüche habe ich bei Anlagebetrug?
Je nachdem, wie der Betrug im Einzelfall abgelaufen ist, kommen unterschiedliche Anspruchsgrundlagen infrage. Oft lassen sich mehrere davon parallel geltend machen.
Prospekthaftung. Wer über einen fehlerhaften Prospekt zur Anlage bewegt wurde, kann den Anbieter nach § 280 Abs. 1, 3, §§ 282, 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB in Anspruch nehmen (Prospekthaftung im weiteren Sinne, aus vorvertraglicher Pflichtverletzung). Wann daneben auch der vermittelnde Finanzberater persönlich haftet, erklärt der Beitrag Prospekthaftung und Vertreterhaftung: Wann Finanzberater haften. Der Prospekt muss über alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände richtig und vollständig informieren. Tut er das nicht, haftet in der Regel der Anbieter, mitunter auch der Vermittler.
§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einem Schutzgesetz. Wer ohne die erforderliche BaFin-Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betreibt, verstößt gegen § 32 Abs. 1 Kreditwesengesetz. Der Bundesgerichtshof hat wiederholt bestätigt, dass diese Vorschrift ein Schutzgesetz zugunsten des einzelnen Anlegers ist. Ein Verstoß begründet damit einen eigenen Schadensersatzanspruch, unabhängig davon, ob der Anbieter auch strafrechtlich belangt wird.
§ 826 BGB. Wer vorsätzlich und sittenwidrig einen Schaden zufügt, haftet auf Ersatz. Das greift etwa, wenn Verantwortliche wissentlich falsche Angaben gemacht oder Anlegergelder zweckwidrig verwendet haben, wie es in mehreren der unten dargestellten Fälle festgestellt wurde.
§ 264a StGB. Anlagebetrug ist auch strafbar. Wer in Prospekten, Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt, riskiert Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Eine Strafanzeige ersetzt keine zivilrechtliche Klage, kann aber Ermittlungsergebnisse liefern, die im Zivilverfahren als Beweis dienen.
Wie gehe ich bei Anlagebetrug konkret vor?
Vier Schritte haben sich in der Praxis bewährt:
- Unterlagen sichern. Vertrag, Prospekt, E-Mail-Verkehr, Kontoauszüge mit den Zahlungsflüssen, Werbematerial. Je vollständiger die Dokumentation, desto eher lässt sich eine Falschberatung oder ein Prospektfehler beweisen.
- Anbieter identifizieren. Impressum genau prüfen: Rechtsform, Sitz, Vertretungsberechtigte. Manche Rechtsformen sind faktisch nicht mehr haftbar zu machen, etwa wenn die Gesellschaft im Ausland liegt und keine greifbaren Vermögenswerte mehr hat.
- Anwaltliche Prüfung der Anspruchsgrundlage. Ob Prospekthaftung, § 823 Abs. 2 BGB oder § 826 BGB greift, hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich nur anhand der Unterlagen beurteilen.
- Fristen im Blick behalten und handeln. Wer zu lange wartet, riskiert Verjährung, dazu mehr im nächsten Abschnitt. Bei Cold Calling kann zusätzlich eine Meldung an die Bundesnetzagentur sinnvoll sein, bei Verdacht auf Straftaten eine Strafanzeige.
Bei Kryptowährungsbetrug ist die Rechtsdurchsetzung oft schwieriger, weil die Täter häufig aus dem Ausland heraus agieren und ihre digitalen Spuren kaum nachzuverfolgen sind. Selbst ein gewonnener Prozess hilft wenig, wenn die Vollstreckung im Ausland an rechtlichen oder tatsächlichen Hürden scheitert. Deshalb lohnt sich vor jeder Investition ein Blick ins Impressum und, im Zweifel, eine kurze Rückfrage bei der BaFin, ob der Anbieter überhaupt zugelassen ist.
Wie lange habe ich Zeit, meinen Anspruch geltend zu machen?
Schadensersatzansprüche wegen Anlagebetrug verjähren regelmäßig innerhalb von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB). Unabhängig von dieser Kenntnis verjähren die Ansprüche spätestens zehn Jahre nach ihrer Entstehung (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB).
Wer erst spät erfährt, dass der Anbieter unseriös war, etwa weil erst eine Insolvenz oder ein Ermittlungsverfahren die Hintergründe offenlegt, dessen Frist beginnt erst mit dieser Kenntnis zu laufen. Wer den Betrug dagegen schon länger vermutet und trotzdem nicht handelt, riskiert, dass die Ansprüche verjähren, bevor überhaupt geklagt wurde.
Welche bekannten Anlegerschutz-Fälle zeigen, wie Anlagebetrug abläuft?
Die folgenden Fälle haben unsere Kanzlei über die Jahre beschäftigt oder zeigen exemplarisch, welche Muster und Rechtsfolgen bei Anlagebetrug auftreten können. Rechtsstand: Juli 2026.
Envion AG
Die Envion AG sammelte ab Oktober 2017 über 100 Millionen Euro Anlegergeld für ein angebliches Ökostrom-Mining-Projekt ein, ohne die dafür nötige BaFin-Prüfung des Prospekts. Die eigentliche operative Arbeit lag bei einer separaten Gesellschaft, deren Geschäftsführer bereits im Schuldnerregister stand, den Anlegern aber verschwiegen wurde. Im November 2018 löste das Zuger Kantonsgericht die Envion AG mangels Revisionsstelle auf. Das Schweizer Konkursverfahren läuft laut Angaben der Konkursverwaltung (envion-konkurs.ch) bis heute, mit fortlaufenden Nachtragsverteilungen an Gläubiger. Wer damals investiert hat, sollte prüfen lassen, ob eine Forderungsanmeldung im Konkursverfahren noch möglich ist oder eine gesonderte Haftung von Verantwortlichen infrage kommt.
Standard Life
Standard Life hatte Kunden wegen des Brexits vor einer Übertragung ihrer Lebens- und Rentenversicherungsverträge nach Irland gewarnt, weil dort der britische Insolvenzschutzfonds FSCS nicht greift. Diese Übertragung ist inzwischen abgeschlossen: Zum 1. Januar 2025 wurde die letzte große Kundengruppe auf Standard Life International DAC überführt. Unabhängig davon bleibt für Bestandskunden mit Vertragsschluss zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 ein wichtiger Hebel bestehen. Enthielt die Widerspruchsbelehrung Fehler, etwa weil sie nicht drucktechnisch hervorgehoben war (BGH, Urteil vom 24.2.2016, Az. IV ZR 512/14), besteht oft noch heute ein Widerspruchsrecht. Ein Widerspruch bringt in der Regel deutlich mehr Geld als eine Kündigung, weil dann alle eingezahlten Beiträge zuzüglich Verzinsung zurückzuzahlen sind statt nur der niedrigere Rückkaufswert. Der Bundesgerichtshof hat allerdings entschieden, dass ein Widerspruch nach vielen Jahren bei nur geringfügigen Belehrungsfehlern gegen Treu und Glauben verstoßen kann. Eine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls ist deshalb ratsam.
Binäre Optionen
Beim Handel mit binären Optionen wetten Anleger auf das Eintreten eines Kursereignisses, mit nur zwei möglichen Ausgängen: Totalverlust oder Auszahlung. Europäische Finanzaufsichten haben den Handel für Privatanleger inzwischen weitgehend verboten, weil die Produkte in Auszahlungsstruktur und Werbestrategie dem Glücksspiel ähneln. Wer vor dem Verbot investiert hat, sollte prüfen lassen, ob eine fehlerhafte Kundenklassifikation vorlag oder die Handelsplattform Kursanzeigen manipuliert hat. Beides kann Schadensersatzansprüche auslösen, ebenso das Einbehalten von Auszahlungen unter Berufung auf überraschende Klauseln in den Geschäftsbedingungen.
Four Gates AG
Über die Four Gates Verwaltungs AG und ihre Tochtergesellschaft wurde bereits 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet. Unsere Kanzlei konnte für mehrere Anleger im Klagewege die volle Einlage zurückholen: Die verwendete Widerrufsbelehrung in den Zeichnungsscheinen war fehlerhaft, sodass die Anleger auch nach Ablauf der regulären zweiwöchigen Frist noch wirksam widerrufen konnten. Das Muster taucht bis heute bei geschlossenen Beteiligungen auf. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann auch Jahre nach Vertragsschluss noch einen Weg zur Rückabwicklung eröffnen, das hängt aber vom Einzelfall und dem weiteren Schicksal des Emittenten ab.
P&R Container
Der Schiffscontainervermieter P&R meldete 2018 Insolvenz an, nachdem sich herausstellte, dass nur etwa ein Drittel der verkauften Container überhaupt existierte. Rund 55.000 Anleger hatten insgesamt etwa 3,5 Milliarden Euro investiert. Die vier P&R-Insolvenzverfahren haben mit der vierten Abschlagsverteilung im April 2025 zusammen über 666 Millionen Euro an rund 86.000 festgestellte Forderungen ausgezahlt, die Gesamtquote liegt bei gut 20 Prozent. Eine fünfte Verteilung wird für Ende 2026 erwartet. Wer noch keine Quote erhalten hat oder mit ihr allein nicht zufrieden ist, sollte parallel prüfen lassen, ob eine Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung haftet, etwa weil Risiken wie das Containerüberangebot oder überhöhte Kaufpreise im Beratungsgespräch nicht angesprochen wurden. Speziell für Schiffsfonds-Beteiligungen erklärt der Beitrag Schiffsfonds-Verluste: Schadensersatz für Kommanditisten die dortigen Besonderheiten. Auch eine Haftung des Wirtschaftsprüfers wegen einer fehlerhaften Prüfung der Jahresabschlüsse kommt infrage. Auch eine Haftung des Wirtschaftsprüfers wegen einer fehlerhaften Prüfung der Jahresabschlüsse kommt infrage.
Geschlossene Immobilienfonds
Geschlossene Immobilienfonds werden häufig als sichere Anlage mit hoher Rendite beworben. Tatsächlich binden sie das Kapital oft für Jahrzehnte, sind kaum vorzeitig verkäuflich, und die Kostenstruktur bleibt für Laien schwer durchschaubar. Die Stiftung Warentest führt deshalb ihre monatlich aktualisierte „Warnliste Geldanlage", auf der immer wieder auch Anbieter geschlossener Immobilienfonds auftauchen. Vor Ablauf der Laufzeit lässt sich ein solcher Fonds rechtlich nur verlassen, wenn schon bei Vertragsschluss eine fehlerhafte oder unzureichende Risikoaufklärung vorlag. Eine anwaltliche Prüfung der Beratungsunterlagen ist hier der erste Schritt.
Thomas Lloyd Fonds
Die Thomas-Lloyd-Gruppe warb für Infrastrukturfonds in erneuerbare Energien, blieb Anlegern aber wiederholt Auszahlungen schuldig. Schon 2020 sprach das Landgericht Verden einem Anleger sowohl ein Rückgewährschuldverhältnis als auch Schadensersatz nach §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB zu, weil eine Umwandlung von Genussrechten in Aktien einer britischen Gesellschaft ohne seine Zustimmung erfolgt war (LG Verden, Urteil vom 17.7.2020, Az. 2 O 259/19). Seither hat sich die Lage weiter zugespitzt. Am 20. Februar 2026 ordnete das Amtsgericht Lingen die vorläufige Insolvenzverwaltung über drei Gesellschaften aus dem Thomas-Lloyd-Umfeld an. Bei einer der drei, der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH, wurde das vorläufige Verfahren später wieder aufgehoben, bei den anderen beiden, darunter der Cleantech Infrastruktur GmbH, läuft es weiter. Gleichzeitig gewinnen Anleger weiterhin Prozesse gegen einzelne Gesellschaften der Gruppe: Am 18.5.2026 verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Cleantech Infrastruktur GmbH zur Zahlung von 600.000 Euro nebst Zinsen an einen Anleger (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.5.2026, Az. 17 U 146/24). Trotz laufender Insolvenzanträge lohnt sich in vielen Fällen also weiterhin die individuelle Klage gegen die konkret verpflichtete Gesellschaft, weil solche Urteile parallel zum Insolvenzverfahren ergehen können.
Piccor AG/Picam
Die schweizerische Piccor AG warb ab 2015 mit einer angeblich gesicherten Rendite von bis zu 20 Prozent für einen computerbasierten Future-Handel, den sie über ihre Tochtergesellschaften Picam GmbH und Varian AG abwickeln wollte. Tatsächlich fand dieser Handel den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin zufolge nie statt, stattdessen wurden die eingesammelten rund 300 Millionen Euro von etwa 2.300 Anlegern in einem Schneeballsystem verwendet. Über die Picam GmbH eröffnete das Amtsgericht Charlottenburg im Juli 2018 das Hauptinsolvenzverfahren, ähnliche Verfahren folgten für Piccor AG und Varian AG. Die seither ergangenen Entscheidungen betreffen im Wesentlichen einzelne Vertriebspartner: Anlegerkanzleien berichten von ersten Urteilen gegen beteiligte Vermittler, eine abschließende Verteilungsquote aus den Insolvenzverfahren ist öffentlich nicht dokumentiert. Wer als Anleger betroffen war, sollte weiterhin prüfen lassen, ob neben der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren auch eine Haftung des vermittelnden Anlageberaters wegen unzureichender Risikoaufklärung infrage kommt.
Häufige Fragen zu Anlagebetrug
Ist Anlagebetrug strafbar? Ja. Anlagebetrug ist in Deutschland nach § 264a StGB strafbar. Der Tatbestand ist bereits erfüllt, wenn gegenüber Anlegern nachteilige Tatsachen verschwiegen oder unrichtige vorteilhafte Angaben gemacht werden. Ein tatsächlich eingetretener Schaden ist dafür nicht zwingend erforderlich.
Wie bekomme ich mein Geld nach einem Anlagebetrug zurück? Je nach Fall über die Prospekthaftung, über § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einem Schutzgesetz wie § 32 Kreditwesengesetz, oder über § 826 BGB bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Welche Anspruchsgrundlage greift, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.
Lohnt sich ein Anwalt bei Anlagebetrug? In der Regel ja. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann die Erfolgsaussichten anhand von Prospekt, Vertrag und Zahlungsfluss einschätzen, die richtige Anspruchsgrundlage wählen und, falls nötig, klagen. Gerade bei insolventen oder ausländischen Anbietern zählt außerdem, gegen wen sich eine Klage überhaupt noch lohnt, etwa gegen die beratende Bank oder einen Wirtschaftsprüfer statt gegen den insolventen Emittenten selbst.
Was mache ich, wenn der Anbieter bereits insolvent ist? Eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ist der erste Schritt, ersetzt aber oft nur einen Bruchteil des investierten Geldes, wie die P&R-Quote von derzeit gut 20 Prozent zeigt. Parallel lohnt sich fast immer die Prüfung, ob Dritte wie die vermittelnde Bank, ein Anlageberater oder der Wirtschaftsprüfer haften.
Wie lange kann ich noch klagen? Regelmäßig drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem Sie vom Schaden und vom Schuldner Kenntnis erlangt haben, spätestens aber zehn Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Bei Unsicherheit über den genauen Fristbeginn empfiehlt sich eine zeitnahe anwaltliche Prüfung.
Fragen & Antworten
Ist Anlagebetrug strafbar?
Ja. Anlagebetrug ist in Deutschland nach § 264a StGB strafbar. Der Tatbestand ist bereits erfüllt, wenn gegenüber Anlegern nachteilige Tatsachen verschwiegen oder unrichtige vorteilhafte Angaben gemacht werden. Ein tatsächlich eingetretener Schaden ist dafür nicht zwingend erforderlich.
Wie bekomme ich mein Geld nach einem Anlagebetrug zurück?
Je nach Fall über die Prospekthaftung, über § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einem Schutzgesetz wie § 32 Kreditwesengesetz, oder über § 826 BGB bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Welche Anspruchsgrundlage greift, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.
Lohnt sich ein Anwalt bei Anlagebetrug?
In der Regel ja. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann die Erfolgsaussichten anhand von Prospekt, Vertrag und Zahlungsfluss einschätzen, die richtige Anspruchsgrundlage wählen und, falls nötig, klagen. Gerade bei insolventen oder ausländischen Anbietern zählt außerdem, gegen wen sich eine Klage überhaupt noch lohnt, etwa gegen die beratende Bank oder einen Wirtschaftsprüfer statt gegen den insolventen Emittenten selbst.
Was mache ich, wenn der Anbieter bereits insolvent ist?
Eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ist der erste Schritt, ersetzt aber oft nur einen Bruchteil des investierten Geldes, wie die P&R-Quote von derzeit gut 20 Prozent zeigt. Parallel lohnt sich fast immer die Prüfung, ob Dritte wie die vermittelnde Bank, ein Anlageberater oder der Wirtschaftsprüfer haften.
Wie lange kann ich noch klagen?
Regelmäßig drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem Sie vom Schaden und vom Schuldner Kenntnis erlangt haben, spätestens aber zehn Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Bei Unsicherheit über den genauen Fristbeginn empfiehlt sich eine zeitnahe anwaltliche Prüfung.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen setzt ein individuelles Mandatsverhältnis voraus (§ 43b BRAO).