Schufa-Eintrag nach Privatinsolvenz: Was gespeichert wird und wie er gelöscht wird
Eine Privatinsolvenz landet in mehreren Schritten in der Schufa: erst die Verfahrenseröffnung, dann die Restschuldbefreiung. Was genau gespeichert wird, wie lange, und welche Rechte Sie zur Löschung haben.
Eine Privatinsolvenz hinterlässt nicht einen, sondern zwei getrennte negative Einträge bei der Schufa: einen zur Verfahrenseröffnung und einen zur späteren Restschuldbefreiung. Den zweiten Eintrag löscht die Schufa seit dem 28. März 2023 nach 6 statt zuvor 3 Jahren. Wie lange die Einträge im Einzelfall wirklich stehen bleiben und wie Sie sie über die DSGVO aktiv prüfen und löschen lassen, zeigt dieser Beitrag.
Was genau speichert die Schufa bei einer Privatinsolvenz?
Die Schufa ist eine private Auskunftei, die Zahlungsdaten von Vertragspartnern wie Banken und Sparkassen sammelt Die Schufa, wie sie unser Themenüberblick zur Privatinsolvenz einordnet, ist eine private Auskunftei, die Zahlungsdaten von Vertragspartnern wie Banken und Sparkassen sammelt und daraus einen Score berechnet, der die Bonität einer Person abbildet. Bei einer Privatinsolvenz entstehen dabei zwei separate Einträge. Zuerst wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst vermerkt, sie signalisiert potenziellen Gläubigern, dass zum Zeitpunkt der Eröffnung Zahlungsunfähigkeit vorlag. Nach Abschluss der Wohlverhaltensphase folgt ein zweiter, eigenständiger Eintrag zur erteilten Restschuldbefreiung. Beide Einträge wirken sich negativ auf den Schufa-Score aus und werden getrennt gespeichert, nicht auf einmal gelöscht.
Wie lange bleibt der Eintrag zur Restschuldbefreiung in der Schufa gespeichert?
Seit dem 28. März 2023 löscht die Schufa den Eintrag zur Restschuldbefreiung bereits 6 Monate nach deren Erteilung, zuvor betrug die Speicherfrist 3 Jahre. Die Schufa hat diese Verkürzung freiwillig vorgenommen, kurz bevor der Europäische Gerichtshof am 7. Dezember 2023 in den verbundenen Rechtssachen C-26/22 und C-64/22 entschied, dass eine über die kurze Löschfrist des öffentlichen Insolvenzbekanntmachungsportals hinausgehende Speicherung bei privaten Auskunfteien datenschutzrechtlich rechtfertigungsbedürftig ist. Wurde bereits vor dem 28. März 2023 Restschuldbefreiung erteilt, führt die Schufa die verkürzte Löschung eigenen Angaben zufolge auch rückwirkend automatisch durch.
Gilt die 6-Monats-Frist uneingeschränkt für alle Schufa-Einträge?
Nein, und hier ist Genauigkeit wichtig. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az. I ZR 97/25) ein Urteil des OLG Köln aufgehoben, das die kurze Löschfrist des öffentlichen Schuldnerverzeichnisses pauschal auf alle bei der Schufa gespeicherten Daten übertragen wollte. Der BGH stellte klar, dass es sich bei den betroffenen Daten in diesem Fall um von Vertragspartnern gemeldete Zahlungsstörungen handelte, nicht um aus einem öffentlichen Register übernommene Insolvenzdaten, und dass beide Fallgruppen datenschutzrechtlich unterschiedlich zu bewerten sind. Eine automatische sofortige Löschung lässt sich aus dem EuGH-Urteil von 2023 also nicht pauschal für jede Art von Auskunfteidaten ableiten, es bleibt eine Einzelfallabwägung nötig, bei der besondere Löschinteressen der betroffenen Person berücksichtigt werden können.
Für den speziellen Eintrag zur Insolvenz-Restschuldbefreiung ändert das BGH-Urteil nichts an der von der Schufa selbst festgelegten 6-Monats-Praxis. Es zeigt aber, dass sich diese Frist nicht ohne Weiteres auf andere Arten von Schufa-Einträgen wie einfache Zahlungsstörungen übertragen lässt, wie der Beitrag Restschuldbefreiung Schufa nach 6 Monaten: Musterbrief zur Löschung vertieft.
Wie finde ich heraus, welche Daten die Schufa über mich gespeichert hat?
Jede Person hat nach Art. 15 DSGVO das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft gegenüber der Schufa. Diese zeigt, welche Einträge aktuell gespeichert sind, wann sie eingegangen sind und wann sie planmäßig gelöscht werden. Die Selbstauskunft ist der erste und wichtigste Schritt, um zu prüfen, ob ein Eintrag zur Restschuldbefreiung noch innerhalb der 6-Monats-Frist liegt oder ob er eigentlich schon hätte gelöscht sein müssen.
Wie lasse ich einen fehlerhaften oder zu lange gespeicherten Schufa-Eintrag löschen?
Zeigt die Selbstauskunft einen Eintrag, der die Speicherfrist bereits überschritten hat oder inhaltlich falsch ist, greift der Löschungsanspruch aus Art. 17 DSGVO. Sie können die Schufa schriftlich zur Löschung auffordern und dabei konkret auf den betroffenen Eintrag sowie das Datum der Restschuldbefreiung verweisen. Wie sich eine erfolgreiche Löschung anschließend auf Ihre Kreditwürdigkeit auswirkt, zeigt der Beitrag Nach Privatinsolvenz wieder kreditwürdig. Reagiert die Schufa nicht oder lehnt sie die Löschung ohne nachvollziehbaren Grund ab, kann eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde oder anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein. Eine konkrete Musterformulierung für diesen Löschantrag liefert der Beitrag Restschuldbefreiung Schufa nach 6 Monaten: Musterbrief zur Löschung.
Unabhängig von der Restschuldbefreiung selbst kann es sein, dass noch weitere, davon unabhängige negative Einträge bei der Schufa bestehen, etwa aus laufenden Zahlungsstörungen. Welche zusätzlichen Rechte Ihnen die DSGVO gegenüber der Schufa bei Auskunft, Score und Löschung insgesamt einräumt, ordnet der Beitrag Schufa und DSGVO ein. Diese unterliegen eigenen Speicherfristen und sind von der Restschuldbefreiungs-Frist zu unterscheiden, genau das hat der BGH mit seinem Urteil vom Dezember 2025 klargestellt.
Rechtsstand: Juli 2026.
Fragen & Antworten
Wie viele verschiedene Einträge entstehen bei einer Privatinsolvenz in der Schufa?
Zwei getrennte Einträge: einer bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens und ein zweiter, eigenständiger Eintrag bei Erteilung der Restschuldbefreiung nach Abschluss der Wohlverhaltensphase.
Seit wann gilt die verkürzte 6-Monats-Speicherfrist bei der Schufa?
Seit dem 28. März 2023. Zuvor speicherte die Schufa den Eintrag zur Restschuldbefreiung 3 Jahre. Die Verkürzung erfolgte freiwillig, kurz vor dem EuGH-Urteil vom 7.12.2023 zu diesem Themenkomplex.
Hat das BGH-Urteil vom Dezember 2025 die 6-Monats-Frist wieder gekippt?
Nein. Das Urteil vom 18.12.2025 (Az. I ZR 97/25) betraf gewöhnliche, von Vertragspartnern gemeldete Zahlungsstörungen, nicht speziell den Restschuldbefreiungs-Eintrag. Der BGH stellte klar, dass sich die kurzen Löschfristen aus öffentlichen Registern nicht automatisch auf jede Art von Auskunfteidaten übertragen lassen, eine Einzelfallabwägung bleibt möglich.
Wie erfahre ich, welche konkreten Daten die Schufa über meine Privatinsolvenz gespeichert hat?
Über eine kostenlose Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO, die Sie direkt bei der Schufa anfordern können. Sie zeigt alle gespeicherten Einträge samt geplantem Löschdatum.
Was kann ich tun, wenn die Schufa einen Eintrag trotz Fristablauf nicht löscht?
Fordern Sie die Löschung schriftlich unter Berufung auf Art. 17 DSGVO und unter Angabe des Datums der Restschuldbefreiung. Bleibt die Schufa untätig, kommen eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde oder anwaltliche Unterstützung infrage.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen setzt ein individuelles Mandatsverhältnis voraus (§ 43b BRAO).