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Insolvenzrecht

Nach Privatinsolvenz wieder kreditwürdig: So läuft es ab

Die SCHUFA löscht den Eintrag zur Restschuldbefreiung nach 6 Monaten. Wie sich die Kreditwürdigkeit nach einer Privatinsolvenz Schritt für Schritt wiederherstellen lässt.

Titelbild: Nach Privatinsolvenz wieder kreditwürdig: So läuft es ab

Nach einer Privatinsolvenz ist man in der Regel etwa 3,5 Jahre nach Verfahrenseröffnung wieder kreditwürdig: 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung, danach löscht die SCHUFA den Eintrag nach 6 Monaten. Rechtsstand: Juli 2026.

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz bis zur Restschuldbefreiung?

Bei einem Insolvenzantrag nach dem 30. September 2020 beträgt, wie unser Überblick zur Privatinsolvenz zeigt, die Abtretungsfrist nach § 287 Abs. 2 InsO einheitlich 3 Jahre ab Verfahrenseröffnung, unabhängig davon, welche Quote der Schuldner an die Gläubiger zurückzahlen kann. Die frühere Mindestquote von 35 Prozent für eine Verkürzung auf 3 Jahre ist entfallen. Wurde einem Schuldner bereits einmal Restschuldbefreiung aufgrund eines nach dem 30.9.2020 gestellten Antrags erteilt, gilt bei einem erneuten Verfahren eine verlängerte Abtretungsfrist von 5 Jahren.

Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner alle Vermögens- und Einkommensverhältnisse offenlegen, jeden Wohnsitz- oder Arbeitsplatzwechsel dem Gericht melden, jede zumutbare Arbeit annehmen und das pfändbare Einkommen an den Insolvenzverwalter abtreten. Während der Wohlverhaltensphase, deren Voraussetzungen der Beitrag zur Privatinsolvenz im Detail beschreibt, muss der Schuldner alle Vermögens- und Einkommensverhältnisse offenlegen, jeden Wohnsitz- oder Arbeitsplatzwechsel dem Gericht melden, jede zumutbare Arbeit annehmen und das pfändbare Einkommen an den Insolvenzverwalter abtreten. Das Verfahren endet mit der Restschuldbefreiung, die betroffenen Schulden werden dadurch erlassen.

Welche Rolle spielt die SCHUFA nach der Privatinsolvenz?

Die SCHUFA speichert sowohl die Eröffnung des Insolvenzverfahrens als auch die spätere Restschuldbefreiung als Eintrag. Seit einer Regeländerung im März 2023 löscht die SCHUFA den Eintrag zur Restschuldbefreiung bereits 6 Monate nach deren Erteilung, zuvor galt eine Frist von 3 Jahren. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das Datum des gerichtlichen Beschlusses über die Restschuldbefreiung. War die Restschuldbefreiung bereits vor der Regeländerung erteilt worden, führt die SCHUFA die Löschung automatisch rückwirkend durch, ein gesonderter Antrag ist dafür nicht nötig.

Warum bleibt der SCHUFA-Score nach der Löschung manchmal trotzdem niedrig?

Wie genau die SCHUFA einzelne Einträge nach einer Privatinsolvenz führt, erklärt der Beitrag zum Schufa-Eintrag nach Privatinsolvenz. Die von der Restschuldbefreiung erfassten Verbindlichkeiten werden von der SCHUFA nur als erledigt markiert, nicht in jedem Fall sofort vollständig aus der Score-Berechnung entfernt. Auch neue Schulden, die während des laufenden Verfahrens entstanden sind, können eigene negative Einträge begründen, die von der Löschung der Restschuldbefreiung unberührt bleiben. Eine Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO zeigt, welche konkreten Daten die SCHUFA noch speichert. Auf dieser Grundlage lässt sich prüfen, ob einzelne Einträge unberechtigt sind und gezielt eine Löschung beantragen.

Was kann ich konkret tun, um schneller wieder kreditwürdig zu sein?

Zunächst die Selbstauskunft bei der SCHUFA anfordern und alle gespeicherten Daten auf Richtigkeit und Aktualität prüfen. Unberechtigte oder veraltete Einträge lassen sich mit anwaltlicher Unterstützung gezielt zur Löschung bringen. Parallel hilft ein sauberes Zahlungsverhalten nach der Restschuldbefreiung, etwa durch pünktliche Miet- und Rechnungszahlungen, da auch positive Zahlungsdaten in die Score-Berechnung einfließen. Bei der Kreditwürdigkeit spielt zudem die Einzelfallbewertung der jeweiligen Bank eine Rolle, ein gelöschter SCHUFA-Eintrag ist keine Garantie für eine sofortige Kreditzusage.

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Die Informationen in diesem Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Fragen & Antworten

Wie lange dauert es, bis man nach einer Privatinsolvenz wieder kreditwürdig ist?

In der Regel etwa 3,5 Jahre ab Verfahrenseröffnung: 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung nach § 287 Abs. 2 InsO, danach löscht die SCHUFA den Eintrag nach weiteren 6 Monaten.

Wie lange speichert die SCHUFA die Restschuldbefreiung noch?

Seit März 2023 nur noch 6 Monate ab Erteilung der Restschuldbefreiung, zuvor waren es 3 Jahre. Bereits erteilte Restschuldbefreiungen werden automatisch rückwirkend nach der neuen, kürzeren Frist gelöscht.

Warum ist mein SCHUFA-Score auch nach der Löschung noch niedrig?

Weil neue Schulden aus der Zeit des Verfahrens eigene Einträge begründen können und nicht jede Restschuld-Information sofort vollständig aus der Score-Berechnung entfernt wird. Eine Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO zeigt die genaue Datenlage.

Wie bekomme ich Klarheit über meine gespeicherten SCHUFA-Daten?

Über eine kostenlose Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO. Die SCHUFA muss darin alle über Sie gespeicherten Daten offenlegen, auf dieser Basis lassen sich unberechtigte Einträge gezielt löschen lassen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen setzt ein individuelles Mandatsverhältnis voraus (§ 43b BRAO).

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