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Zivilrecht

Pflegekosten der Eltern: Wann müssen Kinder zahlen?

Reicht die Rente eines Elternteils nicht für den Pflegeheimplatz, springt zunächst das Sozialamt ein, das sich das Geld aber unter Umständen von den Kindern zurückholen will. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt eine feste Einkommensgrenze: Erst ab 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen können erwachsene Kinder überhaupt für Elternunterhalt herangezogen werden.

Titelbild: Pflegekosten der Eltern: Wann müssen Kinder zahlen?

Kinder müssen für die Pflegekosten ihrer Eltern nur dann selbst aufkommen, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt. Unterhalb dieser Grenze übernimmt das Sozialamt die Kosten vollständig, ohne beim Kind Regress zu nehmen. Rechtsstand: Juli 2026.

Müssen Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen?

Grundsätzlich ja: Nach § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie einander zum Unterhalt verpflichtet, das schließt erwachsene Kinder gegenüber ihren Eltern ein. Weitere Beiträge zu allgemeinen zivilrechtlichen Fragen bündelt der Themenbereich Zivilrecht allgemein. Reicht die Rente eines pflegebedürftigen Elternteils zusammen mit vorhandenem Vermögen nicht aus, um einen Pflegeheimplatz oder ambulante Pflege zu bezahlen, springt zunächst das Sozialamt mit sogenannter Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ein. Wie sich eine vergleichbare Vermögensknappheit auswirkt, wenn stattdessen der Betroffene selbst zahlungsunfähig wird, erklärt der Beitrag Privatinsolvenz: Voraussetzungen, Ablauf und die 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung Die Behörde kann sich diese Kosten anschließend grundsätzlich bei unterhaltspflichtigen Kindern zurückholen, § 94 Abs. 1 SGB XII.

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz, das am 1.1.2020 in Kraft trat, ist dieser Rückgriff jedoch deutlich eingeschränkt. Nach dem neu eingefügten § 94 Abs. 1a SGB XII geht der Unterhaltsanspruch der Eltern gegen ihre Kinder nur dann auf den Sozialhilfeträger über, wenn das jährliche Gesamteinkommen des Kindes 100.000 Euro brutto übersteigt. Maßgeblich ist der Einkommensbegriff aus § 16 SGB IV, also sämtliche Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts eines Jahres. Diese Grenze gilt auch 2026 unverändert fort, eine im politischen Raum diskutierte Anhebung oder Streichung wurde bislang nicht beschlossen.

Die Prüfung läuft dabei über eine Vermutungsregel zugunsten der Kinder: Solange das Sozialamt keine konkreten Anhaltspunkte für ein Einkommen oberhalb der Grenze hat, muss ein Kind seine Einkommensverhältnisse gar nicht erst offenlegen. Erst wenn die Behörde begründete Zweifel hat, etwa weil ein Kind selbstständig ist oder ein hohes Gehalt naheliegt, kann sie eine Auskunft verlangen.

Was passiert, wenn das Einkommen über 100.000 Euro liegt?

Verdient ein Kind mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr, prüft das Sozialamt den konkreten Unterhaltsanspruch nach den allgemeinen unterhaltsrechtlichen Regeln. Maßstab ist dabei die Düsseldorfer Tabelle, ergänzt um die Leitlinien der Oberlandesgerichte zum Elternunterhalt. Von seinem bereinigten Nettoeinkommen darf das Kind zunächst einen Selbstbehalt abziehen, der eigene Lebensbedarf, üblicherweise auch der des Ehepartners, geht also vor dem Unterhaltsanspruch der Eltern.

Daneben schützt das Gesetz ein angemessenes Schonvermögen: Eigen genutztes Wohneigentum, eine ausreichende Altersvorsorge und ein gewisser Vermögensstamm zur eigenen Absicherung müssen nicht für den Elternunterhalt eingesetzt werden. Wie hoch dieses Schonvermögen im Einzelfall ausfällt, hängt von Alter, Einkommen und Lebensumständen des Kindes ab und wird von der Rechtsprechung nicht abschließend beziffert.

Sind mehrere Kinder vorhanden, haften sie anteilig nach ihrem jeweiligen Einkommen, nicht automatisch zu gleichen Teilen. Ein Kind mit einem Einkommen knapp über der 100.000-Euro-Grenze zahlt entsprechend deutlich weniger als ein Geschwisterteil mit erheblich höherem Einkommen.

Wie läuft der Rückgriff des Sozialamts konkret ab?

Das Sozialamt zahlt die Pflegekosten zunächst in voller Höhe an das Pflegeheim oder den ambulanten Dienst, unabhängig davon, ob später ein Kind zum Unterhalt herangezogen wird. Erst danach prüft die Behörde, ob ein Übergang des Unterhaltsanspruchs nach § 94 SGB XII überhaupt in Betracht kommt.

Besteht ein solcher Anlass, fordert das Amt zunächst eine Auskunft über die Einkommensverhältnisse an. Bleibt das Einkommen unter der 100.000-Euro-Grenze, endet die Prüfung dort, das Amt trägt die Kosten vollständig weiter und kann sie nicht auf das Kind abwälzen. Liegt das Einkommen darüber, folgt eine genaue Unterhaltsberechnung, gegebenenfalls mit anwaltlicher Unterstützung auf beiden Seiten.

Wichtig: Diese 100.000-Euro-Grenze gilt ausschließlich für den Rückgriff des Sozialamts. Verlangt ein Elternteil selbst, ohne Beteiligung des Sozialamts, direkt von seinem Kind Unterhalt, greift diese Sonderregel nach überwiegender Auffassung nicht, hier bleibt es bei der allgemeinen zivilrechtlichen Unterhaltsprüfung nach § 1601 BGB. In der Praxis betrifft das vor allem Fälle, in denen kein Sozialhilfebezug vorliegt, sondern die Pflegekosten direkt zwischen Eltern und Kindern strittig sind.

Wenn Sie einen Bescheid des Sozialamts zum Elternunterhalt erhalten haben oder unsicher sind, ob und in welcher Höhe Sie zahlen müssen, kontaktieren Sie unsere Kanzlei unter 04202 / 6 38 37 0 oder per E-Mail an info@rechtsanwaltkaufmann.de.

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Die Informationen in diesem Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

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Fragen & Antworten

Ab welchem Einkommen müssen Kinder Elternunterhalt zahlen?

Erst wenn das Bruttojahreseinkommen des Kindes 100.000 Euro übersteigt, kann das Sozialamt nach § 94 Abs. 1a SGB XII überhaupt auf das Kind zurückgreifen. Diese seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 1.1.2020 geltende Grenze ist auch 2026 unverändert in Kraft.

Muss ich dem Sozialamt automatisch meine Einkommensverhältnisse offenlegen?

Nein. Eine Vermutungsregel schützt Kinder: Solange das Amt keine konkreten Anhaltspunkte für ein Einkommen über 100.000 Euro hat, muss keine Auskunft erteilt werden. Erst bei begründeten Zweifeln kann die Behörde eine Offenlegung verlangen.

Was passiert mit meinem Vermögen und meiner Immobilie beim Elternunterhalt?

Ein angemessenes Schonvermögen bleibt geschützt, dazu zählen in der Regel selbst genutztes Wohneigentum, eine ausreichende Altersvorsorge und ein gewisser Vermögensstamm zur eigenen Absicherung. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Gilt die 100.000-Euro-Grenze auch, wenn meine Eltern direkt von mir Unterhalt verlangen?

Nein, die Grenze betrifft nur den Rückgriff des Sozialhilfeträgers nach § 94 Abs. 1a SGB XII. Fordert ein Elternteil ohne Beteiligung des Sozialamts direkt Unterhalt von seinem Kind, gilt die allgemeine unterhaltsrechtliche Prüfung nach § 1601 BGB.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen setzt ein individuelles Mandatsverhältnis voraus (§ 43b BRAO).

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