Ihre Rechte bei Kontrollen durch die Bundespolizei
Bei einer Kontrolle durch die Bundespolizei müssen Sie nur Ihre Personalien angeben, weitere Auskünfte sind grundsätzlich freiwillig. Was die geplante Reform des Bundespolizeigesetzes für anlasslose Kontrollen, Gewahrsam und Ihre Beschwerdemöglichkeiten ändert und wie der Gesetzentwurf im Sommer 2026 tatsächlich steht.
Bei einer Kontrolle durch die Bundespolizei müssen Sie nur Ihre Personalien angeben und auf Verlangen Ihre Ausweispapiere zur Prüfung vorzeigen, weitere Auskünfte sind grundsätzlich freiwillig. Die geplante Reform des Bundespolizeigesetzes würde die anlasslosen Kontrollen und den vorbeugenden Gewahrsam ausweiten. Rechtsstand: Juli 2026.
Was darf die Bundespolizei bei einer Kontrolle von mir verlangen?
Rechtsgrundlage für die klassische Personenkontrolle ist § 22 BPolG. Nach Absatz 1 kann die Bundespolizei Sie befragen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie sachdienliche Angaben zu einer konkreten Aufgabe der Behörde machen können, und Sie dafür kurz anhalten. Nach Absatz 1a dürfen Beamte in Zügen, auf Bahnanlagen und in bestimmten Flughafenbereichen auch ohne konkreten Anlass jede Person kurz anhalten, befragen und Ausweis- oder Grenzübertrittspapiere verlangen, wenn Lageerkenntnisse eine unerlaubte Einreise über diesen Weg nahelegen. Zur Auskunft verpflichtet sind Sie dabei nach Absatz 2 nur hinsichtlich Name, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit. Ähnlich klar begrenzt das Gesetz auch bei anderen Alltagsfragen die Grenze zwischen Duldungspflicht und Freiwilligkeit, etwa bei der Frage, was seit der Legalisierung beim Besitz und Konsum von Cannabis noch erlaubt ist. Alle weiteren Fragen, etwa zum Zweck Ihrer Reise oder zu Ihrem Woher und Wohin, dürfen Sie unbeantwortet lassen, ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil entstehen darf.
Wie ist der aktuelle Stand der Bundespolizeigesetz-Reform?
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei am 8. Oktober 2025 beschlossen und in den Bundestag eingebracht. Am 26. Januar 2026 fand dazu eine öffentliche Anhörung im Innenausschuss statt, zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke, der stattdessen eine rechtsstaatliche Reform mit stärkerem Menschenrechtsschutz fordert. Ein Abschluss des Verfahrens mit weiteren Lesungen im Bundestag steht noch aus, ein konkretes Datum für die Verabschiedung ist derzeit nicht absehbar. Das ursprüngliche Ziel bleibt gleich: Das BPolG stammt größtenteils aus dem Jahr 1994 und soll an aktuelle Bedrohungen, technische Entwicklungen und Vorgaben aus Karlsruhe sowie aus EU-Richtlinien angepasst werden.
Welche neuen Befugnisse plant der aktuelle Entwurf?
Der Entwurf erweitert die Möglichkeiten zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung, sieht den Einsatz von Drohnen als Sensorträger sowie zur Drohnenabwehr vor und will verdachtsunabhängige Kontrollen auch in Waffen- und Messerverbotszonen im Bahnbereich ermöglichen. Zusätzlich soll der vorbeugende Gewahrsam ausgeweitet werden, teils ohne verpflichtende anwaltliche Vertretung während der Gewahrsamnahme. Amnesty International kritisiert in einer Stellungnahme vom 17. Dezember 2025 eine unverhältnismäßige Ausweitung von Eingriffsbefugnissen und warnt bei den anlasslosen Kontrollen ausdrücklich vor einem Einfallstor für Racial Profiling. Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte sieht verfassungs- und menschenrechtliche Grenzen überschritten.
Warum wurde die geplante Kennzeichnungspflicht wieder gestrichen?
Ein früherer Entwurf aus dem Jahr 2024 sah noch eine Legitimations- und Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten vor, um die Transparenz polizeilichen Handelns zu erhöhen. Die aktuelle Kabinettsfassung enthält diese Pflicht nicht mehr, ebenso wenig eine verpflichtende Kontrollquittung. Polizeigewerkschaften bewerten den Wegfall positiv, da sie in Kennzeichnung und Quittungspflicht vor allem zusätzliche Bürokratie und einen Vertrauensverlust gegenüber den Beamten sahen. Bürgerrechtsorganisationen kritisieren umgekehrt, dass ausgerechnet dann auf Transparenzinstrumente verzichtet wird, wenn die Bundespolizei gleichzeitig neue Überwachungs- und Kontrollbefugnisse erhalten soll.
Was kann ich tun, wenn ich eine Kontrolle für rechtswidrig halte?
Sie können sich formlos mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an die zuständige Bundespolizeidirektion oder das Bundespolizeipräsidium wenden, eine Frist gilt dafür nicht, je zeitnaher die Beschwerde erfolgt, desto besser lässt sich der Sachverhalt aber noch aufklären. Wollen Sie die Rechtswidrigkeit einer bereits abgeschlossenen Maßnahme gerichtlich feststellen lassen, kommt eine Fortsetzungsfeststellungsklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Betracht, für das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht besteht Anwaltszwang. Wie unterschiedlich sich Verfahrensrecht je nach Rechtsgebiet gestaltet, zeigt sich auch bei grenzüberschreitenden Fragen wie der Zwangsvollstreckung in England nach dem Brexit. Notieren Sie sich möglichst direkt nach der Kontrolle Datum, Uhrzeit, Ort, die Dienstnummer der beteiligten Beamten, sofern erkennbar, und den genauen Ablauf, das erleichtert sowohl die Beschwerde als auch eine spätere rechtliche Bewertung erheblich, eine Sorgfalt, die sich bei den meisten Fragen des allgemeinen Zivilrechts im Umgang mit Behörden auszahlt.
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei unter 04202 / 6 38 37 0 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@rechtsanwaltkaufmann.de.
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Die Informationen in diesem Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
Fragen & Antworten
Muss ich der Bundespolizei bei einer Kontrolle sagen, wohin ich reise?
Nein. Auskunftspflichtig sind Sie nach § 22 Abs. 2 BPolG nur bezüglich Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit. Fragen zum Reisezweck oder Ihrem Woher und Wohin dürfen Sie unbeantwortet lassen.
Ist die Reform des Bundespolizeigesetzes 2026 schon in Kraft getreten?
Nein. Der Entwurf wurde am 8.10.2025 vom Kabinett beschlossen und am 26.1.2026 im Innenausschuss angehört, ein Abschluss des parlamentarischen Verfahrens mit Verabschiedung steht noch aus.
Sieht der neue Entwurf eine Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten vor?
Nein, anders als ein früherer Entwurf aus 2024. Die aktuelle Kabinettsfassung enthält weder eine Legitimations- und Kennzeichnungspflicht noch eine Kontrollquittung, was Bürgerrechtsorganisationen wie Amnesty International kritisieren.
Was kann ich tun, wenn ich eine Kontrolle für diskriminierend oder unverhältnismäßig halte?
Sie können formlos Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Bundespolizeidirektion einlegen oder, bei abgeschlossenen Maßnahmen, eine Fortsetzungsfeststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Notieren Sie Ablauf, Ort und Zeitpunkt möglichst sofort im Anschluss.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen setzt ein individuelles Mandatsverhältnis voraus (§ 43b BRAO).