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Zivilrecht

Produktfehler Eurogine Spirale: Schmerzensgeld nach Nova T Spirale Rückruf

Kupferspiralen des spanischen Herstellers Eurogine (ANCORA, NOVAPLUS, GOLD T) können wegen eines Materialfehlers brechen. Deutsche Gerichte sprechen betroffenen Frauen zuletzt bis zu 10.000 Euro Schmerzensgeld zu.

Titelbild: Produktfehler Eurogine Spirale: Schmerzensgeld nach Nova T Spirale Rückruf

Kupferspiralen des spanischen Herstellers Eurogine können wegen eines Fertigungsfehlers im Körper brechen. Betroffen sind die Modelle ANCORA, NOVAPLUS und GOLD T, die bis 2019 in Deutschland eingesetzt wurden. Der Hersteller haftet nach dem Produkthaftungsgesetz verschuldensunabhängig, deutsche Gerichte haben ihm zuletzt Schmerzensgeld bis zu 10.000 Euro auferlegt.

Was war der Produktfehler bei den Eurogine-Kupferspiralen?

Für die waagerechten Seitenarme der Spiralen wurde ein zu sprödes Plastik verwendet. An bestimmten Stellen bildeten sich darin Bariumsulfat-Agglomerate, die das Material zusätzlich spröde machten. Die Folge: Einer oder beide Seitenarme können im Körper brechen. Betroffen sind unter anderem folgende Chargen:

  • ANCORA 375 Cu Normal, ANCORA 375 Ag Normal, ANCORA 250 Cu Mini
  • NOVAPLUS T 380 Ag/Cu, jeweils Normal, Mini und Maxi
  • GOLD T Maxi, Normal und Mini

Die vollständige, vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführte Chargenliste ist über dessen Kundeninformation von 2019 abrufbar. Eurogine begann 2018 zunächst mit einem Rückruf der ANCORA-Modelle, erweiterte ihn später auf NOVAPLUS und GOLD T. Erst Ende 2019 warnte das BfArM offiziell, woraufhin der Verkauf in Deutschland eingestellt wurde. Weil Spiralen als Medizinprodukt lediglich einmalig mit einem CE-Siegel versehen werden Weil Spiralen als Medizinprodukt, wie unser Überblick zum Verbraucherrecht einordnet, lediglich einmalig mit einem CE-Siegel versehen werden und es keine zentrale Kontaktdatenerfassung der Patientinnen gibt, wurden nur Ärztinnen und Ärzte informiert, viele Betroffene erfuhren erst Jahre später aus den Medien von der Fehlerhaftigkeit ihrer Spirale.

Welche gesundheitlichen Folgen kann der Bruch der Spirale haben?

Bricht ein Seitenarm, kann das zur spontanen Ausstoßung der Spirale führen. Häufig folgt ein operativer Eingriff unter Vollnarkose, um die Spirale samt abgebrochener Teile zu entfernen, teils bleiben Fragmente zunächst unauffindbar im Körper. Zusätzlich drohen eine ungewollte Schwangerschaft, wenn der Verhütungsschutz durch den Defekt entfällt, sowie Folgeoperationen zur Entfernung noch verbliebener Spiralenreste. Viele Betroffene berichten neben den körperlichen Eingriffen von erheblicher psychischer Belastung durch die Ungewissheit, ob noch Fremdkörper im Körper verblieben sind.

Welche Gerichte haben bereits gegen Eurogine entschieden?

Zahlreiche deutsche Landgerichte haben Eurogine zu Schadensersatz verurteilt. Das LG Hamburg sprach einer Klägerin 2.000 Euro Schmerzensgeld zu, nachdem sich 2021 ein Seitenarm ihrer 2018 eingesetzten Spirale gelöst hatte und bei Folgeuntersuchungen nicht mehr auffindbar war (Urteil vom 14.11.2022, Az. 322 O 63/22). Das Gericht wertete den Bruch als Anscheinsbeweis für einen Produktfehler, weil kein anderer plausibler Grund erkennbar war.

Die Schmerzensgeldsummen sind seither gestiegen. Das LG Wuppertal verurteilte Eurogine am 9. Januar 2025 zu 7.500 Euro. Das LG Dessau folgte am 17. März 2025 mit 10.000 Euro. Das LG München I sprach am 29. Januar 2026 sogar mehr zu, als die Klägerin ursprünglich beantragt hatte: Statt der geforderten 7.500 Euro erhielt sie 10.000 Euro Schmerzensgeld. Weitere Landgerichte, darunter Offenburg, Berlin, Mainz, Mannheim und Augsburg, haben in vergleichbaren Fällen ebenfalls zugunsten der Klägerinnen entschieden. Die aktuelle Bandbreite der Urteile liegt zwischen 5.000 und 10.000 Euro, abhängig vom Ausmaß der körperlichen und psychischen Belastung im Einzelfall.

Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ich Eurogine verklagen?

Die Verwendung des zu spröden Kunststoffs begründet einen Produktfehler im Sinne des § 3 ProdHaftG. Daraus folgt eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers nach § 1 ProdHaftG für Gesundheitsschäden, die durch das fehlerhafte Produkt entstanden sind. § 8 ProdHaftG stellt klar, dass dieser Anspruch neben Heilbehandlungskosten und Verdienstausfall auch eine angemessene Geldentschädigung für immaterielle Schäden, also Schmerzensgeld, umfasst.

Wurde die Spirale in einer Praxis in Deutschland eingesetzt, können Betroffene auch in Deutschland klagen, weil hier der Ort des schädigenden Ereignisses liegt. Parallel zum Produkthaftungsgesetz kommt regelmäßig ein deliktischer Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung von Körper und Gesundheit in Betracht, der bei älteren Fällen praktisch wichtig werden kann, siehe dazu den nächsten Abschnitt.

Wie lange kann ich Ansprüche wegen der Eurogine-Spirale noch geltend machen?

Hier ist Sorgfalt gefragt, weil zwei unterschiedliche Fristen gelten. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren gemäß § 12 ProdHaftG innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden, Fehler und Hersteller. Zusätzlich erlöschen sie nach § 13 ProdHaftG spätestens zehn Jahre nach dem Zeitpunkt, an dem der Hersteller die konkrete Spirale in Verkehr gebracht hat, unabhängig von der Kenntnis der Betroffenen. Wurde eine Spirale beispielsweise 2015 in Verkehr gebracht, kann der reine ProdHaftG-Anspruch inzwischen erloschen sein.

Deshalb lohnt sich in solchen Fällen zusätzlich die Prüfung der deliktischen Haftung aus § 823 BGB, für die stattdessen die allgemeinen Verjährungsregeln der §§ 195, 199 BGB gelten: drei Jahre ab dem Jahresende der Kenntnis, daneben eine deutlich großzügigere Höchstfrist unabhängig von der Kenntnis. Wer erst durch einen aktuellen Medienbericht von der Fehlerhaftigkeit seiner Spirale erfährt, hat regelmäßig noch keine verjährten Ansprüche, sollte aber wegen der unterschiedlichen Fristen für ProdHaftG- und BGB-Anspruch nicht zu lange warten.

Ändert die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie etwas an meinem Fall?

Nein, jedenfalls nicht rückwirkend. Die Richtlinie (EU) 2024/2853 reformiert das europäische Produkthaftungsrecht grundlegend Nein, jedenfalls nicht rückwirkend, ähnlich wie beim Dieselskandal hängt die Rechtslage stark vom jeweiligen Inverkehrbringungszeitpunkt ab. Die Richtlinie (EU) 2024/2853 reformiert das europäische Produkthaftungsrecht grundlegend, unter anderem durch den Wegfall der bisherigen Haftungsobergrenze und Beweiserleichterungen für Geschädigte. Das deutsche Umsetzungsgesetz soll zum 9. Dezember 2026 in Kraft treten, gilt nach dem aktuellen Gesetzentwurf aber nur für Produkte, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht werden. Für zuvor produzierte Eurogine-Spiralen bleibt das bisherige Produkthaftungsgesetz mit den oben beschriebenen Fristen maßgeblich.

Was sollte ich als Betroffene jetzt tun?

Sammeln Sie zunächst alle verfügbaren medizinischen Unterlagen: das genaue Modell und die Chargenbezeichnung der Spirale, Behandlungsdokumentation zum Einsetzen und gegebenenfalls zur Entfernung, sowie Nachweise über körperliche oder psychische Folgen. Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt kann diese Unterlagen in der Regel nachträglich zusammenstellen. Anders als beim Behandlungsfehler eines Arztes haftet hier nicht die Ärztin oder der Arzt, sondern der Hersteller des fehlerhaften Produkts. Ist eine ungewollte Schwangerschaft die Folge des Spiralenbruchs, kommen zusätzlich Ansprüche auf Freistellung von Unterhaltskosten in Betracht. In gerichtlichen Verfahren zu diesem Thema kann zudem die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, sodass Betroffene sich bei einer Verhandlung nicht vor fremdem Publikum äußern müssen.

Rechtsstand: Juli 2026.

Fragen & Antworten

Welche Eurogine-Modelle sind vom Produktfehler betroffen?

Betroffen sind die Modelle ANCORA, NOVAPLUS und GOLD T in mehreren Chargen und Größen (Normal, Mini, Maxi). Die vollständige Chargenliste führt das BfArM in seiner Kundeninformation von 2019.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einem Eurogine-Spiralenbruch aktuell?

Deutsche Landgerichte haben Eurogine zuletzt zu Schmerzensgeld zwischen 5.000 und 10.000 Euro verurteilt, unter anderem das LG München I (29.1.2026, 10.000 Euro), das LG Dessau (17.3.2025, 10.000 Euro) und das LG Wuppertal (9.1.2025, 7.500 Euro). Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der körperlichen und psychischen Belastung im Einzelfall.

Ist mein Anspruch schon verjährt, wenn die Spirale schon vor vielen Jahren eingesetzt wurde?

Das kommt auf die genaue Rechtsgrundlage an. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz erlöschen spätestens zehn Jahre nach Inverkehrbringen der Spirale, unabhängig von Ihrer Kenntnis. Daneben kann ein deliktischer Anspruch aus § 823 BGB bestehen, für den die allgemeinen, teils günstigeren Verjährungsregeln des BGB gelten. Eine anwaltliche Prüfung beider Grundlagen ist deshalb sinnvoll.

Muss ich beweisen, dass genau meine Spirale den Fehler hatte?

Gerichte haben wiederholt den Bruch eines Seitenarms als Anscheinsbeweis für einen Produktfehler ausreichen lassen, wenn kein anderer plausibler Grund für den Bruch erkennbar ist. Hilfreich sind trotzdem möglichst genaue medizinische Unterlagen zu Modell, Charge und Behandlungsverlauf.

Betrifft mich die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie?

Nein, jedenfalls nicht bei einer bereits eingesetzten Eurogine-Spirale. Die neue Richtlinie gilt erst für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden. Für ältere Fälle bleibt das bisherige Produkthaftungsgesetz maßgeblich.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen setzt ein individuelles Mandatsverhältnis voraus (§ 43b BRAO).

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