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Zivilrecht

Dieselskandal 2026: Welche Ansprüche haben Sie heute noch?

Über zehn Jahre nach Auffliegen des VW-Abgasskandals sind die meisten Schadensersatzansprüche verjährt. Wer aber erst spät von der Betroffenheit seines Fahrzeugs erfahren hat, ein Wohnmobil mit Fiat- oder Iveco-Motor besitzt oder einen Leasingwagen fuhr, hat unter Umständen noch heute eine Chance.

Titelbild: Dieselskandal 2026: Welche Ansprüche haben Sie heute noch?

Über zehn Jahre nach Auffliegen des VW-Abgasskandals sind die meisten Schadensersatzansprüche verjährt. Eine realistische Chance haben 2026 vor allem drei Gruppen: Wer erst kürzlich von der Manipulation seines konkreten Fahrzeugs erfahren hat, wer ein Wohnmobil mit Fiat- oder Iveco-Motor besitzt, und in Einzelfällen Käufer eines VW-Neuwagens über den sogenannten Restschadensersatz.

Wie hat sich die Rechtsprechung zum Dieselskandal seit 2020 entwickelt?

Der Dieselskandal begann im September 2015 mit der Enthüllung, dass Volkswagen in Millionen Fahrzeugen mit dem Motor EA189 eine Software verbaut hatte, die den Prüfstandsbetrieb erkannte und die Abgasreinigung dann gezielt hochfuhr. Im normalen Straßenbetrieb stießen die Fahrzeuge dagegen ein Vielfaches der zulässigen Stickoxidmenge aus. Die folgende Rechtsprechung lässt sich in drei Wellen einteilen, die für die Frage, ob heute noch Ansprüche bestehen, jeweils unterschiedliche Konsequenzen haben.

Welle 1: Der große Schadensersatz nach § 826 BGB (ab 2020). Der Bundesgerichtshof entschied am 25. Mai 2020 (Az. VI ZR 252/19), dass Volkswagen die Käufer von EA189-Fahrzeugen durch den Einbau der Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Betroffene konnten den vollen Kaufpreis zurückverlangen, mussten sich aber eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Dieser Anspruch war der wirtschaftlich attraktivste, setzt aber Vorsatz voraus und ist für die klassischen EA189-Fälle heute praktisch ausnahmslos verjährt.

Welle 2: Der Differenzschaden nach § 823 Abs. 2 BGB (ab 2023). Viele spätere Fälle betrafen nicht die ursprüngliche Prüfstandserkennung, sondern sogenannte Thermofenster: Die Abgasreinigung wurde bei bestimmten Außentemperaturen gedrosselt, offiziell zum Schutz des Motors. Ob das eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt und ob dafür Vorsatz nötig ist, war lange umstritten. Der Europäische Gerichtshof stellte am 21. März 2023 (Rs. C-100/21) klar, dass die Richtlinie 2007/46/EG auch die individuellen Interessen des einzelnen Käufers schützt und dass bereits fahrlässiges Verhalten des Herstellers für einen Anspruch nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ausreicht. Vorsatz, wie ihn § 826 BGB verlangt, ist damit keine zwingende Voraussetzung mehr.

Der Bundesgerichtshof zog wenig später nach: Am 26. Juni 2023 (Az. VIa ZR 335/21, betroffen war ein VW Passat Alltrack mit EA288-Motor) entschied er, dass dieser fahrlässigkeitsbasierte Anspruch, der sogenannte Differenzschaden, wirtschaftlich nicht hinter dem großen Schadensersatz zurückstehen muss. Der Schaden bemisst sich pauschal auf 5 bis 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises, ohne dass es dafür eines Sachverständigengutachtens bedarf. Die genaue Höhe innerhalb dieser Spanne richtet sich unter anderem danach, wie gravierend die Abschalteinrichtung war und wie stark sich Nutzungsvorteile und Restwert des Fahrzeugs auswirken.

Welle 3: Konkretisierung und Reichweite (2024-2026). Der BGH bestätigte am 25. September 2024 (Az. VIa ZR 871/22) die Differenzschaden-Grundsätze auch für einen weiteren EA288-Fall (VW Golf) und hob ein klageabweisendes Urteil des OLG München auf. Der Europäische Gerichtshof stellte am 1. August 2025 (Rs. C-666/23) zusätzlich klar, dass ein amtlicher Rückruf keine Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist und dass der Mindestersatz von 5 Prozent unabhängig von der bereits gefahrenen Kilometerleistung des Fahrzeugs zusteht. Die Gerichte wenden diese Grundsätze inzwischen breit auf verschiedene Motoren- und Herstellervarianten an, zuletzt etwa das OLG Frankfurt am 10. November 2025 zugunsten eines VW-Golf-Käufers.

Was ist aus der Musterfeststellungsklage und ähnlichen Sammelverfahren geworden?

Die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Volkswagen aus dem Jahr 2018 war das bekannteste Sammelverfahren im Dieselskandal und führte 2020 zu einem Vergleich für rund 260.000 angemeldete Verbraucher. Parallel dazu laufen bis heute einzelne Klageverfahren zu neueren Fahrzeugmodellen und Motorvarianten. Ein für den 8. Oktober 2025 angesetzter Verhandlungstermin gegen Volkswagen wurde aufgehoben, weil nach Angaben des Gerichts fortgeschrittene außergerichtliche Vergleichsverhandlungen zwischen den Parteien liefen. Ein Ergebnis dieser Gespräche lag zum Stand dieses Beitrags noch nicht vor.

Das 2018 eingeführte Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) betrifft dagegen einen anderen, oft verwechselten Themenkreis: Es bündelt Klagen von Aktionären, die wegen verspäteter Ad-hoc-Mitteilungen von VW und Porsche Kursverluste erlitten haben, nicht die Ansprüche geschädigter Autokäufer. Seit der KapMuG-Reform 2024 werden die Akten der ersten Instanz seit dem 1. Januar 2025 elektronisch geführt, in der Sache selbst sind mehrere dieser Kapitalanlegerverfahren gegen VW und Porsche weiterhin anhängig.

Für geschädigte Fahrzeugkäufer, die sich 2026 nicht mehr auf ein laufendes Sammelverfahren stützen können, bleibt der Weg der Individualklage, gestützt auf die oben beschriebene BGH- und EuGH-Rechtsprechung.

Sind meine Ansprüche aus dem Dieselskandal 2026 verjährt?

In den allermeisten Fällen ja, das muss man ehrlich sagen. Schadensersatzansprüche verjähren, ähnlich wie Ansprüche gegen einen Makler bei der Haftung des Maklers auf Schadensersatz, nach der regelmäßigen Frist der §§ 195, 199 BGB innerhalb von drei Jahren ab dem Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist und der Käufer von der Betroffenheit seines Fahrzeugs Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Für die klassischen EA189-Fahrzeuge hat der BGH bereits am 17. Dezember 2020 (Az. VI ZR 739/20) entschieden, dass die Verjährung spätestens Ende 2015 zu laufen begann, wenn der Käufer damals vom Dieselskandal und von der Betroffenheit seines eigenen Fahrzeugs wusste. Diese Ansprüche sind seit Ende 2018 verjährt, sofern nicht rechtzeitig Klage erhoben oder die Verjährung anderweitig gehemmt wurde.

Drei Konstellationen bleiben trotzdem, in denen 2026 noch reale Chancen bestehen:

Späte Kenntnis vom konkreten Fahrzeug. Die Verjährungsfrist beginnt individuell erst mit der Kenntnis, dass gerade das eigene Fahrzeug betroffen ist, nicht mit der allgemeinen Berichterstattung über den Skandal. Wer beispielsweise ein Fahrzeug mit einer weniger bekannten Motorvariante oder eines nicht im Zentrum der Berichterstattung stehenden Herstellers besitzt und erst kürzlich, etwa durch ein Rückrufschreiben des Kraftfahrt-Bundesamts oder eine neue Gerichtsentscheidung, von der Betroffenheit erfahren hat, kann noch innerhalb der Frist liegen. Das gilt insbesondere für neuere EA288-Fälle, die teils erst Jahre nach dem ursprünglichen EA189-Skandal öffentlich bekannt wurden.

Restschadensersatz nach § 852 BGB. Selbst wenn der reguläre Schadensersatzanspruch verjährt ist, kann in bestimmten Fällen ein sogenannter Restschadensersatz bestehen bleiben. Der BGH entschied am 21. Februar 2022 (Az. VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21), dass Käufer eines VW-Neuwagens auch nach Verjährung des Hauptanspruchs von VW verlangen können, was der Konzern durch den günstigen Verkauf des mangelhaften Fahrzeugs an sie selbst erspart oder erlangt hat, für bis zu zehn Jahre nach dem Kauf. Der VII. Zivilsenat entschied dagegen am 14. Juli 2022 (Az. VII ZR 422/21), dass dieser Anspruch bei Gebrauchtwagen sowie bei anderen Konzernmarken wie Audi regelmäßig nicht besteht, weil VW dort nicht unmittelbar auf Kosten des Käufers bereichert wurde. Praktisch bedeutet das: Wer einen VW-Neuwagen mit EA189-Motor gekauft hat, kann auch heute noch prüfen lassen, ob die Zehnjahresfrist für den Restschadensersatz noch läuft.

Wohnmobile mit Fiat- und Iveco-Motoren. Seit Sommer 2020 ist bekannt, dass zahlreiche Wohnmobile, insbesondere auf Basis des Fiat Ducato mit Motoren der Abgasnormen 5 und 6 (Baujahre etwa 2014 bis 2019), ebenfalls mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet waren. Betroffen sind Basisfahrzeuge, die dann von Reisemobilherstellern wie Bürstner, Hymer, Carthago, Westfalia, Knaus, Pössl und Dethleffs verbaut wurden. Weil die amtliche Bestätigung deutlich später erfolgte als beim ursprünglichen VW-Skandal, liegt der Beginn der Verjährungsfrist bei vielen Wohnmobilbesitzern entsprechend später. Ein Blick in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1, Feld 14.1) verrät die Schadstoffklasse des eigenen Fahrzeugs.

Was gilt bei geleasten Fahrzeugen?

Bei geleasten Dieselfahrzeugen ist die rechtliche Ausgangslage komplizierter als beim Kauf, ähnlich wie bei anderen Fällen im Verbraucherrecht, in denen ein Produktfehler erst Jahre später zu Ansprüchen führt, etwa beim Produktfehler Eurogine Spirale. Der BGH entschied am 16. September 2021 (Az. VII ZR 192/20), dass eine Rückabwicklung des Kaufvertrags über das Fahrzeug bei einem laufenden Leasingvertrag grundsätzlich ausgeschlossen ist, weil der Leasingnehmer nur für das Nutzungsrecht bezahlt und ihm, solange die Nutzung nicht vom Kraftfahrt-Bundesamt untersagt wird, kein eigener Vermögensschaden in gleicher Weise entsteht wie einem Käufer. Das bedeutet aber nicht, dass Leasingnehmer grundsätzlich leer ausgehen. Je nach Vertragsgestaltung kommen eigenständige Ansprüche in Betracht, etwa wenn der Leasingnehmer das Fahrzeug am Ende der Laufzeit erworben hat und damit wirtschaftlich einem Käufer gleichsteht, oder wenn erhöhte Leasingraten wegen eines überhöhten, durch die Manipulation erst entstandenen Fahrzeugwerts gezahlt wurden. Diese Konstellationen erfordern regelmäßig eine Einzelfallprüfung des konkreten Leasingvertrags, pauschale Aussagen verbieten sich hier mehr als bei gekauften Fahrzeugen.

Praxis-Check: Habe ich 2026 noch eine Chance auf Schadensersatz?

Die folgende Übersicht ersetzt keine individuelle Prüfung, gibt aber eine erste Orientierung:

| Ausgangslage | Realistische Einschätzung 2026 |
|---|---|
| VW/Audi/Skoda/Seat, EA189-Motor, Kenntnis seit 2015/2016 | Regulärer Anspruch verjährt. Bei VW-Neuwagen: Restschadensersatz nach § 852 BGB prüfen, sofern Kauf nicht länger als zehn Jahre zurückliegt |
| Thermofenster-Fahrzeug (verschiedene Hersteller), Kenntnis erst 2023 oder später | Differenzschaden nach § 823 Abs. 2 BGB möglich, Verjährungsfrist läuft unter Umständen noch |
| Wohnmobil mit Fiat-Ducato- oder Iveco-Motor, amtliche Bestätigung 2019/2020 | Prüfung lohnt sich, Verjährungsbeginn oft erst 2019/2020, teils noch nicht abgelaufen |
| Geleastes Fahrzeug ohne Kaufoption am Laufzeitende | Eingeschränkte Erfolgsaussichten, abhängig vom konkreten Leasingvertrag |
| Fahrzeug längst verkauft oder verschrottet | Anspruch kann trotzdem bestehen, der erzielte Verkaufserlös wird dann angerechnet |

Wer sich in einer der ersten drei Zeilen wiederfindet, sollte, wie bei den meisten Fragen des Verbraucherrechts, die eigenen Unterlagen zusammenstellen: Kaufvertrag oder Leasingvertrag, Fahrzeugschein mit Motorkennung, sowie jede Korrespondenz mit Hersteller oder Kraftfahrt-Bundesamt zu Rückrufen oder Software-Updates. Auf dieser Grundlage lässt sich die individuelle Verjährungsfrist konkret berechnen.

Was ist eigentlich ein Thermofenster, technisch gesehen?

Ein Thermofenster ist eine Steuerungslogik in der Motorsoftware, die die Abgasreinigung außerhalb eines bestimmten Außentemperaturbereichs reduziert oder abschaltet. Hersteller begründeten das meist mit dem Schutz des Motors vor Bauteilschäden. Da der Prüfstandtest jedoch typischerweise bei Temperaturen innerhalb dieses Fensters stattfindet, wurden im normalen Straßenbetrieb bei niedrigeren oder höheren Temperaturen deutlich höhere Stickoxidwerte ausgestoßen als im Zulassungstest gemessen. Ob ein konkretes Thermofenster zulässig war, hängt von den technischen Details ab und wird regelmäßig durch Sachverständige im jeweiligen Gerichtsverfahren geprüft, ein pauschales Urteil über alle Thermofenster-Varianten hinweg gibt es nicht.

Rechtsstand: Juli 2026.

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Die Informationen in diesem Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Fragen & Antworten

Habe ich 2026 noch Ansprüche aus dem Dieselskandal?

In den meisten Fällen sind die Ansprüche verjährt. Eine realistische Chance besteht vor allem bei später Kenntnis von der Betroffenheit des eigenen Fahrzeugs, bei Wohnmobilen mit Fiat- oder Iveco-Motoren sowie über den Restschadensersatz nach § 852 BGB bei VW-Neuwagen innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf.

Was ist der Unterschied zwischen dem großen Schadensersatz und dem Differenzschaden?

Der große Schadensersatz nach § 826 BGB (BGH, 25.5.2020, VI ZR 252/19) setzt vorsätzliche sittenwidrige Schädigung voraus und ermöglicht die volle Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsentschädigung. Der Differenzschaden nach § 823 Abs. 2 BGB (EuGH, 21.3.2023, C-100/21; BGH, 26.6.2023, VIa ZR 335/21) genügt sich mit Fahrlässigkeit des Herstellers, beträgt aber nur 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises.

Was ist der Restschadensersatz nach § 852 BGB?

Der Restschadensersatz erlaubt es, auch nach Verjährung des regulären Schadensersatzanspruchs von VW zu verlangen, was der Konzern durch den Verkauf des mangelhaften Fahrzeugs erspart oder erlangt hat, für bis zu zehn Jahre nach dem Kauf. Der BGH bejahte das am 21.2.2022 (VIa ZR 8/21, VIa ZR 57/21) für VW-Neuwagen, verneinte es aber am 14.7.2022 (VII ZR 422/21) regelmäßig für Gebrauchtwagen und andere Konzernmarken wie Audi.

Sind auch Wohnmobile vom Dieselskandal betroffen?

Ja. Seit Sommer 2020 ist bekannt, dass Wohnmobile auf Basis des Fiat Ducato mit Motoren der Abgasnormen 5 und 6 (Baujahre etwa 2014 bis 2019) ebenfalls unzulässige Abschalteinrichtungen enthielten. Weil die amtliche Bestätigung später erfolgte als beim ursprünglichen VW-Skandal, kann die individuelle Verjährungsfrist bei vielen Haltern noch nicht abgelaufen sein.

Kann ich als Leasingnehmer eines Dieselfahrzeugs Schadensersatz verlangen?

Das ist eingeschränkter möglich als beim Kauf. Der BGH schließt eine Rückabwicklung des Kaufvertrags bei laufendem Leasing grundsätzlich aus (16.9.2021, VII ZR 192/20), weil der Leasingnehmer nur für die Nutzung zahlt. Eigenständige Ansprüche kommen aber in Betracht, etwa bei einem Fahrzeugerwerb am Ende der Laufzeit oder überhöhten Leasingraten, das erfordert eine Prüfung des konkreten Vertrags.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen setzt ein individuelles Mandatsverhältnis voraus (§ 43b BRAO).

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