KfW-Kredit für den Neubau: Was tun, wenn die Bank die Förderung ablehnt?
Für den klimafreundlichen Neubau vergibt die KfW über die Kredite 297 und 298 zinsgünstige Darlehen bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Wenn die Hausbank den Antrag nicht durchleitet, ist das rechtlich nicht ohne Weiteres hinnehmbar. So gehen Sie vor.
Für den klimafreundlichen Neubau vergibt die KfW über die Kredite 297 und 298 zinsgünstige Darlehen von bis zu 100.000 Euro, mit Nachhaltigkeitszertifizierung bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Für den klimafreundlichen Neubau im Rahmen des Immobilienkaufs vergibt die KfW über die Kredite 297 und 298 zinsgünstige Darlehen von bis zu 100.000 Euro, mit Nachhaltigkeitszertifizierung bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Einen Rechtsanspruch auf den Kredit gibt es nicht, lehnt die Hausbank die Weiterleitung des Antrags jedoch ohne nachvollziehbaren Grund ab oder verschleppt sie ihn pflichtwidrig, kommt ein Schadensersatzanspruch in Betracht. Rechtsstand: Juli 2026.
Welche KfW-Förderung gibt es aktuell für den Neubau?
Das frühere Programm KfW 153 existiert seit 2023 nicht mehr in dieser Form. An seine Stelle sind die Kredite 297 (für Bauherren, die die Immobilie selbst nutzen wollen) und 298 (für Vermietung oder Verkauf) getreten. Gefördert wird der Neubau von Wohngebäuden nach dem Standard Effizienzhaus 40, bei dem der Energiebedarf höchstens 40 Prozent des Bedarfs eines vergleichbaren Referenzgebäudes betragen darf und ein Treibhausgas-Nachweis über die Lebenszyklusanalyse erforderlich ist. Ohne zusätzliche Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG) liegt der maximale Kreditbetrag bei 100.000 Euro je Wohneinheit, mit einer QNG-PLUS- oder QNG-PREMIUM-Zertifizierung sind bis zu 150.000 Euro möglich. Der Standard Effizienzhaus 55 wird daneben befristet weitergefördert, dieser Übergang läuft nach aktuellem Stand der KfW zum 31. Dezember 2026 aus, wer sich auf ein EH55-Bauvorhaben verlässt, sollte den Antrag rechtzeitig vor diesem Termin stellen und den Stand direkt bei der KfW gegenprüfen, da sich Fristen bei KfW-Programmen kurzfristig ändern können.
Wie läuft die Beantragung des KfW-Kredits ab?
Die KfW vergibt ihre Fördermittel nicht direkt an Bauherren, sondern ausschließlich über einen Finanzierungspartner, üblicherweise die Hausbank. Dieses Durchleitungsprinzip bedeutet: Die Bank prüft zunächst die Bonität und das Bauvorhaben und entscheidet dann, ob sie den Antrag an die KfW weiterreicht. Voraussetzung ist zudem eine Bestätigung zum Antrag durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten, der die Einhaltung des geforderten Standards bereits vor Baubeginn bescheinigt, ähnlich wie der Beitrag zur Due Diligence beim Immobilienkauf zeigt, welche technischen und rechtlichen Prüfungen Käufer vor dem Erwerb generell einplanen sollten. Nach Fertigstellung muss der Bauherr die Bestätigung nach Durchführung (BnD) einreichen, damit die Förderung endgültig bestehen bleibt.
Warum lehnen Banken die Weiterleitung von KfW-Anträgen ab?
Für die Bank ist die Bearbeitung eines KfW-Antrags mit Verwaltungsaufwand verbunden, ohne dass sie daran in gleichem Maße verdient wie an einem hauseigenen Baukredit mit freier Zinsgestaltung. Deshalb kommt es in der Praxis vor, dass Banken lieber ein eigenes Modernisierungs- oder Baudarlehen anbieten, statt den günstigeren KfW-Kredit durchzuleiten. Häufig genannte Ablehnungsgründe sind eine aus Sicht der Bank unzureichende Bonität, fehlende Sicherheiten oder eine als ungünstig eingestufte Lage oder Art des Vorhabens. Ein Rechtsanspruch auf einen KfW-Kredit besteht nicht, weder gegenüber der Bank noch gegenüber der KfW selbst.
Was können Sie tun, wenn die Bank den Antrag ablehnt oder verzögert?
Zunächst sollten Sie sich die konkreten Ablehnungsgründe schriftlich geben lassen und mit den tatsächlichen Förderbedingungen der KfW abgleichen, vergleichbar der Sorgfalt, die auch beim KfW-Kredit vorzeitig ablösen gilt, wenn eine Vorfälligkeitsentschädigung geprüft werden soll. Sind die von der Bank genannten Gründe nicht haltbar, etwa weil das Bauvorhaben die Voraussetzungen des Effizienzhaus-Standards objektiv erfüllt, lohnt sich zunächst der Versuch, den Antrag über eine andere Bank oder Bausparkasse zu stellen, die KfW-Kredite vermittelt. Hat die Hausbank den Antrag dagegen zunächst angenommen und dann pflichtwidrig verzögert oder falsch bearbeitet, kommt ein Schadensersatzanspruch aus dem Bankvertrag in Betracht: Nach § 280 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 675 BGB haftet die Bank, wenn sie ihre Pflicht zur sorgfältigen Bearbeitung des Förderantrags schuldhaft verletzt und dadurch ein Schaden entsteht, etwa weil sich Baukosten durch die Verzögerung erhöht haben. Bestreitet die Bank ihr Fehlverhalten, kann sie zur Vorlage der entsprechenden internen Unterlagen verpflichtet werden.
Häufig gestellte Fragen zum KfW-Kredit für den Neubau
Für eine individuelle Prüfung Ihres Bauvorhabens erreichen Sie unsere Kanzlei unter 04202 / 6 38 37 0 oder per E-Mail an info@rechtsanwaltkaufmann.de.
Jetzt individuell beraten lassen
Die Informationen in diesem Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
Fragen & Antworten
Gibt es das Förderprogramm KfW 153 noch?
Nein. Das frühere Programm KfW 153 wurde 2023 durch die Kredite 297 (Eigennutzung) und 298 (Vermietung/Verkauf) für den Standard Effizienzhaus 40 ersetzt. Der Standard Effizienzhaus 55 wird befristet bis 31. Dezember 2026 parallel weitergefördert.
Wie hoch ist der maximale KfW-Kredit für den Neubau?
Ohne zusätzliche QNG-Zertifizierung liegt der maximale Kreditbetrag bei 100.000 Euro je Wohneinheit, mit QNG-PLUS- oder QNG-PREMIUM-Zertifizierung sind bis zu 150.000 Euro möglich.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den KfW-Kredit für meinen Neubau?
Nein. Die KfW vergibt Fördermittel ausschließlich über eine Hausbank als Finanzierungspartner, die im Einzelfall über die Weiterleitung des Antrags entscheidet. Weder gegenüber der Bank noch gegenüber der KfW besteht ein Anspruch auf Bewilligung.
Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn meine Bank den KfW-Antrag verzögert oder falsch bearbeitet hat?
Möglich, wenn die Bank ihre Pflicht zur sorgfältigen Antragsbearbeitung aus dem Bankvertrag verletzt hat. Der Anspruch ergibt sich aus § 280 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 675 BGB, muss aber im Einzelfall nachgewiesen werden.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen setzt ein individuelles Mandatsverhältnis voraus (§ 43b BRAO).