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Zivilrecht

Zwangsvollstreckung in England nach Brexit: Die Rechtslage seit dem HGÜ 2019

Seit dem 1. Juli 2025 gilt für deutsche Zivilurteile in England das Haager Übereinkommen von 2019, das anders als sein Vorgänger von 2005 keine exklusive Gerichtsstandsklausel mehr voraussetzt. Für ältere Verfahren bleibt das Deutsch-Britische Abkommen von 1960 maßgeblich.

Seit dem 1. Juli 2025 gilt für deutsche Zivilurteile in England ein neues Vollstreckungsregime: das Haager Übereinkommen von 2019 (HGÜ 2019), ein Spezialfall im Themenfeld Verbraucherrecht. Anders als sein Vorgänger von 2005 setzt es keine exklusive Gerichtsstandsvereinbarung mehr voraus und erfasst auch Geld- wie Nicht-Geld-Urteile. Für Verfahren, die vor diesem Stichtag eingeleitet wurden, bleibt das Deutsch-Britische Abkommen von 1960 die praktikabelste Grundlage.

Was hat sich durch den Brexit für die Vollstreckung in England geändert?

Bis zum 31. Dezember 2020 galt die Brüssel Ia-Verordnung (EuGVVO). Ein deutsches Urteil wurde in England automatisch anerkannt und vollstreckt, ohne gesondertes Verfahren. Mit dem Ende der Brexit-Übergangsphase entfiel diese automatische Anerkennung. Gläubiger mussten sich seither auf Rechtsgrundlagen außerhalb des EU-Rechts stützen, zunächst vor allem auf das Deutsch-Britische Abkommen von 1960 und, bei exklusiven Gerichtsstandsklauseln, auf das Haager Übereinkommen von 2005.

Was regelt das Haager Übereinkommen von 2005 (HGÜ 2005)?

Das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen von 2005 verpflichtet die Vertragsstaaten, Urteile anzuerkennen und zu vollstrecken, die auf einer ausschließlichen Gerichtsstandsvereinbarung beruhen. Das Vereinigte Königreich ist dem Übereinkommen zum 1. Januar 2021 formell beigetreten, vertritt aber die Position, seit dem 1. Oktober 2015 ununterbrochen Vertragsstaat gewesen zu sein, weil es zuvor als EU-Mitglied gebunden war. Andere Staaten, darunter die EU-Mitgliedstaaten, erkennen diese Position nicht vorbehaltlos an. Für Gerichtsstandsvereinbarungen aus der Zeit zwischen 2015 und 2020 bleibt die Rechtslage deshalb unklar.

Der Anwendungsbereich ist zudem eng gefasst. Das HGÜ 2005 gilt nur für Zivil- und Handelssachen mit einer echten exklusiven Gerichtsstandsvereinbarung. Verbraucherverträge, familienrechtliche Streitigkeiten, Miet- und Pachtverhältnisse sowie bestimmte außervertragliche Schadensersatzansprüche sind ausgenommen. Ohne eine solche Klausel hilft das Abkommen nicht weiter.

Was ändert das Haager Übereinkommen von 2019 (HGÜ 2019) seit dem 1. Juli 2025?

Am 1. Juli 2025 ist das Haager Übereinkommen von 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen für das Vereinigte Königreich in Kraft getreten. Es geht in mehreren Punkten deutlich über das HGÜ 2005 hinaus.

Eine exklusive Gerichtsstandsvereinbarung ist nicht mehr Voraussetzung. Das HGÜ 2019 erfasst auch Urteile aus nicht-exklusiven und asymmetrischen Gerichtsstandsklauseln sowie Urteile ganz ohne Gerichtsstandsvereinbarung, etwa aus Deliktsklagen, solange das erkennende Gericht nach den im Übereinkommen aufgeführten Zuständigkeitsgründen zuständig war. Das gilt auch für den sachlichen Umfang: Erfasst sind Zahlungsurteile ebenso wie Urteile auf Handeln oder Unterlassen.

Das Abkommen gilt für Verfahren, die am oder nach dem 1. Juli 2025 eingeleitet wurden. Eine Rückwirkung auf früher eingeleitete Verfahren oder früher geschlossene Verträge gibt es nicht, anders als beim HGÜ 2005 mit seiner Diskussion um den Stichtag 1. Oktober 2015. Maßgeblich ist allein das Datum der Verfahrenseinleitung.

Ausgenommen bleiben, ähnlich wie beim HGÜ 2005, bestimmte Sachgebiete: Familien- und Erbrecht, Insolvenzverfahren, die Beförderung von Personen und Gütern, Verleumdung sowie einzelne kartellrechtliche Fragen. Wer also ein Urteil aus einem dieser Bereiche vollstrecken will, muss weiterhin auf andere Grundlagen zurückgreifen.

Warum gilt das Lugano-Übereinkommen nicht im Verhältnis zu Großbritannien?

Das Lugano-Übereinkommen von 2007 (LugÜ) hätte für das Vereinigte Königreich eine der Brüssel Ia-Verordnung sehr ähnliche Regelung bedeutet. Großbritannien stellte am 8. April 2020 einen Beitrittsantrag. Ein Beitritt setzt jedoch die Zustimmung aller Vertragsparteien voraus, also der Schweiz, Norwegens und Islands sowie der EU. Während die drei EFTA-Staaten dem Antrag wohlwollend gegenüberstanden, lehnte die Europäische Kommission ihn ab.

Zur Begründung führte die Kommission unter anderem an, dass das Lugano-Übereinkommen inhaltlich hinter dem Stand der EuGVVO zurückbleibt und Risiken wie Forum Shopping, Anti-Suit Injunctions oder Torpedoklagen begünstigen kann. Die Frist zur Zustimmung nach Art. 72 Abs. 3 LugÜ ist inzwischen abgelaufen, ohne dass eine Einigung erzielt wurde. Da das Vereinigte Königreich zudem kein EFTA-Mitglied ist, gilt ein künftiger Beitritt als politisch nicht absehbar. Für die Vollstreckung deutscher Urteile in Großbritannien bleibt das LugÜ damit ohne Bedeutung.

Welche Rolle spielt noch das Deutsch-Britische Abkommen von 1960?

Für Verfahren, die vor dem 1. Juli 2025 eingeleitet wurden oder unter eine der Ausnahmen des HGÜ 2019 fallen, bleibt das Deutsch-Britische Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen aus dem Jahr 1960 die praktikabelste Grundlage.

In einem Mandat unserer Kanzlei betreuen wir eine Gläubigerin, die 2022 vor dem Landgericht Verden geklagt und 2023 ein rechtskräftiges Urteil gegen eine Schuldnerin mit Sitz in London über rund 10.000 Euro erwirkt hat. Für die Vollstreckung in Großbritannien haben wir Kontakt zur Foreign Process Section des Royal Court of Justice aufgenommen. Dort wurde bestätigt, dass die Vollstreckung über PART 74 CPR in Verbindung mit dem Foreign Judgments (Reciprocal Enforcement) Act 1933 erfolgt, der eine vereinfachte Anerkennung ausländischer Urteile ermöglicht, sofern ein bilaterales Abkommen wie das von 1960 besteht.

Der Antrag ist bei der King's Bench Division des High Court zu stellen. Erforderlich sind:

| Unterlage | Formular |
|---|---|
| Application Notice | N244 |
| Draft Order | PF 160 |
| Originales deutsches Urteil | mit beglaubigter englischer Übersetzung |
| Duplikat sämtlicher Unterlagen | ein weiteres Exemplar |
| Kopien der Draft Order | drei Stück |

Die Gerichtsgebühr beträgt 78 Pfund. Das Verfahren wandelt das deutsche Urteil in ein britisches Urteil um, das anschließend nach britischem Recht vollstreckt werden kann. Eine automatische Anerkennung wie unter der früheren EuGVVO bietet das Abkommen zwar nicht, in der Praxis ist es aber weiterhin eine verlässliche Option, gerade für Altfälle vor dem 1. Juli 2025.

Welche Rechtsgrundlage passt zu meinem Fall?

Für die Wahl der richtigen Grundlage sind vor allem drei Fragen entscheidend:

  1. Wann wurde das Vollstreckungsverfahren in England eingeleitet? Ab dem 1. Juli 2025 kommt regelmäßig das HGÜ 2019 in Betracht, unabhängig von einer Gerichtsstandsklausel.
  2. Gibt es eine exklusive Gerichtsstandsvereinbarung, und wann wurde sie geschlossen? Bei älteren Verfahren mit einer Klausel aus der Zeit nach dem 1. Oktober 2015 kann das HGÜ 2005 greifen, wenn auch mit Restunsicherheit für die Jahre bis 2020.
  3. Fällt der Fall unter eine der Ausnahmen, etwa Familienrecht oder Insolvenz? Dann bleibt nur der Rückgriff auf das Abkommen von 1960 oder andere nationale Vollstreckungswege.

Thematisch schließen daran Behandlungsfehler: Anwalt hilft bei Schadensersatz und Schmerzensgeld und Datenleck: Wann bekomme ich Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO? an.

Häufige Fragen zur Zwangsvollstreckung in England nach Brexit

Brauche ich für das HGÜ 2019 weiterhin eine Gerichtsstandsvereinbarung? Nein. Anders als das HGÜ 2005 setzt das HGÜ 2019 keine exklusive Gerichtsstandsklausel voraus. Es erfasst auch Urteile aus nicht-exklusiven Vereinbarungen und aus Verfahren ganz ohne Gerichtsstandsklausel, solange die Zuständigkeit des Ursprungsgerichts einem der im Übereinkommen genannten Gründe entspricht.

Gilt das HGÜ 2019 auch für mein Urteil aus einem Verfahren von 2023? Nein, es sei denn, das Vollstreckungsverfahren in England wird erst ab dem 1. Juli 2025 eingeleitet. Maßgeblich ist nicht das Datum des Ausgangsurteils, sondern das Datum der Einleitung des Vollstreckungsverfahrens im Vereinigten Königreich.

Warum ist das Lugano-Übereinkommen keine Alternative? Weil die Europäische Kommission den britischen Beitrittsantrag vom 8. April 2020 abgelehnt hat. Die Frist zur Zustimmung nach Art. 72 Abs. 3 LugÜ ist verstrichen, ohne dass eine Einigung erzielt wurde, und ein künftiger Beitritt gilt als unwahrscheinlich, weil das Vereinigte Königreich zudem kein EFTA-Mitglied ist.

Was kostet die Vollstreckung eines deutschen Urteils nach dem Abkommen von 1960? Die Gerichtsgebühr für den Antrag bei der King's Bench Division des High Court beträgt 78 Pfund, hinzu kommen die Kosten für die beglaubigte Übersetzung des Urteils und die anwaltliche Begleitung des Verfahrens.

Rechtsstand: Juli 2026.

Fragen & Antworten

Brauche ich für das HGÜ 2019 weiterhin eine Gerichtsstandsvereinbarung?

Nein. Anders als das HGÜ 2005 setzt das HGÜ 2019 keine exklusive Gerichtsstandsklausel voraus. Es erfasst auch Urteile aus nicht-exklusiven Vereinbarungen und aus Verfahren ganz ohne Gerichtsstandsklausel, solange die Zuständigkeit des Ursprungsgerichts einem der im Übereinkommen genannten Gründe entspricht.

Gilt das HGÜ 2019 auch für mein Urteil aus einem Verfahren von 2023?

Nein, es sei denn, das Vollstreckungsverfahren in England wird erst ab dem 1. Juli 2025 eingeleitet. Maßgeblich ist nicht das Datum des Ausgangsurteils, sondern das Datum der Einleitung des Vollstreckungsverfahrens im Vereinigten Königreich.

Warum ist das Lugano-Übereinkommen keine Alternative?

Weil die Europäische Kommission den britischen Beitrittsantrag vom 8. April 2020 abgelehnt hat. Die Frist zur Zustimmung nach Art. 72 Abs. 3 LugÜ ist verstrichen, ohne dass eine Einigung erzielt wurde, und ein künftiger Beitritt gilt als unwahrscheinlich, weil das Vereinigte Königreich zudem kein EFTA-Mitglied ist.

Was kostet die Vollstreckung eines deutschen Urteils nach dem Abkommen von 1960?

Die Gerichtsgebühr für den Antrag bei der King's Bench Division des High Court beträgt 78 Pfund, hinzu kommen die Kosten für die beglaubigte Übersetzung des Urteils und die anwaltliche Begleitung des Verfahrens.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen setzt ein individuelles Mandatsverhältnis voraus (§ 43b BRAO).

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