04202 / 6 38 37 – 0 · info@rechtsanwaltkaufmann.de · Mo – Fr 9:00–12:30 / 14:30–17:30
Bank- und Kapitalmarktrecht

NFT Minting rechtlich erklärt: Bedeutung, Ablauf und rechtliche Einordnung

Minting bedeutet, eine digitale Datei unveränderlich auf der Blockchain zu verankern und als NFT handelbar zu machen. Rechtlich berührt das Urheberrecht, Verbraucherrecht und seit 2024 auch die MiCA-Verordnung, dieser Beitrag ordnet ein, worauf es dabei ankommt.

Titelbild: NFT Minting rechtlich erklärt: Bedeutung, Ablauf und rechtliche Einordnung

Minting bezeichnet den Vorgang, bei dem eine digitale Datei durch Speicherung auf einer Blockchain in ein NFT umgewandelt wird, ein einzigartiges digitales Sammelobjekt, das sich anschließend nicht mehr löschen oder verändern lässt. Was dabei technisch passiert, ist meist schnell erklärt, die rechtliche Seite dagegen wirft regelmäßig Fragen auf, insbesondere beim Urheberrecht und beim Käuferschutz. Dieser Beitrag ordnet ein, worauf es beim Minting rechtlich ankommt.

Was ist ein NFT und was bedeutet Minting?

Ein NFT, ein Non-Fungible Token, ist ein nicht austauschbarer digitaler Datensatz, der ein bestimmtes digitales oder physisches Objekt als Unikat kennzeichnet und einer bestimmten Wallet-Adresse zuordnet. Der Themenbereich Kryptowährungen bündelt weitere Beiträge zu diesem Rechtsgebiet. Minting ist der Vorgang, bei dem dieser Datensatz erstmals auf einer Blockchain gespeichert wird. Vor dem Minting existiert lediglich eine digitale Datei, etwa eine Bild- oder Audiodatei, danach existiert zusätzlich ein unveränderlicher, öffentlich nachvollziehbarer Eintrag auf der Blockchain, der diese Datei referenziert.

Dabei lassen sich zwei gängige Wege unterscheiden. Zum einen können NFTs selbst erstellt und auf einem Marktplatz hochgeladen werden. Zum anderen bieten viele Projekte an, ein NFT direkt auf der Projekt-Website minten zu lassen, häufig als generatives Kunstwerk, dessen konkrete Merkmale erst beim Minting zufällig zusammengestellt werden.

Ist Minting fremder Werke eine Urheberrechtsverletzung?

Hier liegt der wichtigste rechtliche Stolperstein, der beim Minting häufig übersehen wird. Grundsätzlich gilt: Wer ein urheberrechtlich geschütztes Werk mintet, ohne selbst Urheber zu sein oder eine Erlaubnis des Urhebers zu besitzen, kann eine Urheberrechtsverletzung begehen. Das Hochladen auf eine Handelsplattform stellt regelmäßig eine Vervielfältigung im Sinne von § 16 UrhG dar, dieses Recht steht ausschließlich dem Urheber oder den von ihm Berechtigten zu.

Rechtstechnisch ist dabei zu unterscheiden: Das NFT selbst, also der bloße Datensatz auf der Blockchain, ist meist nicht das geschützte Werk, sondern nur eine Referenz darauf. Wird jedoch ein geschütztes Werk im Zuge des Mintings vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht, kann darin unabhängig vom NFT selbst eine eigenständige Urheberrechtsverletzung liegen. Der Urheber hat in diesem Fall Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz nach § 97 UrhG. In der Praxis ist die Durchsetzung solcher Ansprüche gegen anonyme Wallet-Adressen anspruchsvoll, aber nicht aussichtslos, insbesondere wenn Handelsplattformen kooperieren oder sich die tatsächliche Identität hinter einer Wallet ermitteln lässt.

Welche verbraucherrechtlichen Regeln gelten beim Kauf gemintete NFTs?

Wer ein NFT von einem Unternehmer als Verbraucher kauft, ist rechtlich nicht durch das klassische Kaufrecht geschützt, sondern durch die seit 2022 geltenden Vorschriften zu digitalen Inhalten. Ein NFT lässt sich als digitaler Inhalt im Sinne von § 327 Abs. 2 BGB einordnen, da es sich um Daten handelt, die digital erstellt und bereitgestellt werden. Das hat praktische Folgen: Statt der klassischen Sachmangelhaftung gelten die spezielleren Regeln zu digitalen Produkten, etwa zu Bereitstellungspflichten und, je nach vertraglicher Ausgestaltung, zu Aktualisierungspflichten.

Für Verbraucher bedeutet das vor allem, genau zu prüfen, was vertraglich zugesichert wird, etwa ob mit dem NFT tatsächlich Nutzungsrechte am zugrunde liegenden Werk verbunden sind oder lediglich der Datensatz selbst übertragen wird. Welche Rechte ein NFT-Käufer beim Erwerb auf dem Marktplatz konkret erhält, vertieft der Beitrag NFT kaufen und handeln: Rechtslage, Risiken und Ihre Rechte Diese Unterscheidung wird in vielen Projektbedingungen nicht klar genug beschrieben und führt regelmäßig zu Missverständnissen zwischen Käufern und Projektbetreibern.

Was regelt die MiCA-Verordnung zu NFTs?

Die europäische Markets in Crypto-Assets-Verordnung (MiCA) gilt seit dem 30. Dezember 2024 vollständig und schafft erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte in der EU. Für klassische NFTs bringt das eine wichtige Klarstellung: Echte, einzigartige und nicht mit anderen Kryptowerten fungible NFTs, etwa digitale Kunstwerke oder Sammlerstücke, deren Wert sich aus ihren individuellen Eigenschaften ergibt, sind grundsätzlich vom Anwendungsbereich der MiCA ausgenommen.

Diese Ausnahme gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Zwei Konstellationen fallen trotzdem unter die MiCA-Regulierung: NFTs, die in großen Serien oder Kollektionen ausgegeben werden und dadurch faktisch fungibel wirken (etwa sehr umfangreiche Sammlungen mit weitgehend austauschbaren Eigenschaften), sowie fraktionierte NFTs, bei denen Bruchteile eines NFT gehandelt werden, da diese Bruchteile gerade nicht mehr einzigartig sind. Ebenso werden NFTs wie Finanzinstrumente behandelt, wenn sie unternehmensähnliche Rechte verkörpern, etwa Stimmrechte oder Ansprüche auf Gewinnbeteiligung. Die EU-Kommission ist zudem verpflichtet, 18 Monate nach Inkrafttreten der MiCA einen gesonderten Bericht zu NFTs vorzulegen, in dem ein eigenes, maßgeschneidertes Regulierungsregime geprüft werden kann.

Für Anbieter von NFT-Projekten heißt das in der Praxis: Wer eine sehr große, weitgehend uniforme Kollektion herausgibt oder NFTs mit Beteiligungscharakter anbietet, sollte vorab prüfen lassen, ob nicht doch MiCA-Pflichten wie ein Whitepaper oder eine BaFin-Erlaubnis greifen.

Welche Kosten entstehen beim Minting?

Neben der rechtlichen Einordnung stellt sich praktisch auch die Kostenfrage. Das Minting auf einer Projekt-Website ist meist mit einem festen Preis in Kryptowährung verbunden, etwa einem bestimmten Betrag in ETH. Wird das NFT später auf einem Marktplatz weiterverkauft, fallen zusätzlich Transaktionsgebühren an, die je nach Marktplatz und Netzwerkauslastung variieren. Häufig unterschätzt werden außerdem die Kosten beim Ein- und Auszahlen sowie beim Umtausch zwischen verschiedenen Kryptowährungen, hier können zusätzliche 5 bis 10 Prozent des eingesetzten Betrags anfallen. Vor einer Investition in NFT-Projekte empfiehlt sich deshalb eine sorgfältige Prüfung der Gesamtkosten über den reinen Minting-Preis hinaus.

Wie werden Gewinne aus dem Minting und Verkauf von NFTs versteuert?

Die steuerliche Behandlung von NFT-Gewinnen folgt grundsätzlich denselben Regeln wie bei anderen Kryptowerten, einschließlich der einjährigen Haltefrist und der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte. Wird ein NFT gewerblich, etwa im Rahmen eines Eigenvertriebs, hergestellt und verkauft, gelten zusätzlich abweichende, für Ersteller meist nachteiligere Regeln. Diese steuerlichen Fragen sind ausführlich im vertiefenden Beitrag Krypto-Gewinne nicht angeben: Steuerpflicht, Risiken und NFT-Besteuerung behandelt, dort finden sich auch die aktuellen Freigrenzen und die Einordnung nach dem BMF-Schreiben vom 6.3.2025.

Rechtsstand: Juli 2026.

Fragen & Antworten

Was passiert beim Minting eines NFT technisch?

Eine digitale Datei wird durch Speicherung auf einer Blockchain unveränderlich in ein NFT umgewandelt. Danach lässt sich der entstandene Datensatz weder löschen noch nachträglich verändern, er ist einer bestimmten Wallet-Adresse zugeordnet.

Darf ich ein fremdes Kunstwerk als NFT minten?

Nur mit Erlaubnis des Urhebers. Das Minting fremder, urheberrechtlich geschützter Werke ohne Erlaubnis kann eine Urheberrechtsverletzung nach § 97 UrhG begründen, mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen des Urhebers.

Gilt beim Kauf eines NFT das normale Kaufrecht?

Nein. NFTs gelten verbraucherrechtlich als digitale Inhalte nach § 327 Abs. 2 BGB, dafür gelten die spezielleren Vorschriften zu digitalen Produkten statt der klassischen Sachmangelgewährleistung.

Fallen NFTs unter die MiCA-Verordnung?

Echte, einzigartige NFTs sind grundsätzlich vom Anwendungsbereich der seit dem 30.12.2024 vollständig geltenden MiCA-Verordnung ausgenommen. Fraktionierte NFTs und NFTs mit unternehmensähnlichen Rechten wie Stimm- oder Gewinnbeteiligungsrechten fallen weiterhin darunter.

Wie werden NFT-Gewinne versteuert?

Grundsätzlich nach denselben Regeln wie andere Kryptowerte, einschließlich einjähriger Haltefrist und Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte. Details dazu liefert der vertiefende Beitrag zur Krypto-Besteuerung.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen setzt ein individuelles Mandatsverhältnis voraus (§ 43b BRAO).

Profile & Bewertungen