Postbank Fake-Anrufe: Kreditkartenbetrug erkennen und Geld zurückholen
Betrüger rufen im Namen der Postbank an, behaupten eine Kontosperrung oder einen verdächtigen Zahlungsvorgang und verlangen eine BestSign-Freigabe oder Kartendaten. Woran Sie einen echten Postbank-Anruf von einem Fake-Anruf unterscheiden und wann die Bank abgebuchtes Geld erstatten muss.
Ruft die Postbank tatsächlich an, um eine Kontosperrung oder einen verdächtigen Zahlungsvorgang zu melden? Nein, grundsätzlich nicht auf diese Weise. Betrüger nutzen genau diese Erwartungshaltung aus, wie unser Themenüberblick zu Online-Banking-Betrug zeigt, geben sich am Telefon als Postbank-Mitarbeiter aus und verlangen unter Zeitdruck eine Freigabe oder Kartendaten. Rechtsstand: Juli 2026.
Wie läuft ein Postbank-Fake-Anruf typischerweise ab?
Sie erhalten einen Anruf, angeblich von der Postbank. Eine freundliche, geschulte Stimme teilt mit, das Konto sei gesperrt worden oder es liege ein verdächtiger Zahlungsvorgang vor. Es gehe nur um eine kurze Sicherheitsprüfung, man müsse lediglich Daten bestätigen oder eine Transaktion freigeben, dann sei alles wieder in Ordnung. Häufig verlangen die Anrufer, eine App zu installieren oder das BestSign-Verfahren neu zu aktivieren, angeblich zur Sicherheit, tatsächlich aber, um Zugriff auf das Konto oder die Kreditkarte zu erhalten.
Besonders perfide: Viele Täter nutzen Call-ID-Spoofing, sodass im Display tatsächlich die echte Postbank-Hotline-Nummer erscheint. Manche Anrufer verfügen zudem bereits über einzelne echte Angaben zum Konto, etwa aus vorangegangenem Datendiebstahl, was den Anruf zusätzlich glaubwürdig wirken lässt. Wer in dieser Situation überrumpelt wird, kann binnen Minuten Opfer eines Kreditkartenbetrugs oder eines vollständigen Kontozugriffs werden.
Was sagt die Postbank offiziell zu diesen Anrufen?
Die Postbank warnt seit dem 11.9.2025 ausdrücklich vor dieser Betrugsmasche und stellt in ihren aktuellen Sicherheitshinweisen unmissverständlich klar: Sie werde Kunden niemals anrufen und um die Freigabe von Transaktionen oder Aufträgen bitten. Als Vorwand nutzen die Täter dabei häufig eine angebliche Stornierung einer Zahlung, die angeblich eine BestSign-Freigabe erfordere.
Diese Klarstellung ist der wichtigste Prüfpunkt für Betroffene: Fordert ein Anrufer, der sich als Postbank-Mitarbeiter ausgibt, eine telefonische Freigabe, eine PIN, eine TAN oder eine BestSign-Bestätigung, handelt es sich nach der eigenen Aussage der Bank nicht um einen echten Postbank-Anruf.
Woran erkenne ich einen Fake-Anruf im Namen der Postbank zuverlässig?
Mehrere Warnsignale wiederholen sich bei den meisten gemeldeten Fällen. Der Anrufer drängt zu sofortigem Handeln und droht mit Kontosperrung oder rechtlichen Konsequenzen. Er verlangt eine BestSign-Freigabe, eine TAN, eine PIN oder die Installation einer angeblichen Sicherheits-App. Er gibt vor, Ihre Identität überprüfen zu müssen, oder nennt einen vagen Vorwand wie eine angebliche Zahlungsstornierung. Die Nachricht widerspricht dem eigenen Kontoverhalten, etwa eine Sicherheitswarnung, obwohl gerade erst problemlos eingeloggt wurde.
Bei Unsicherheit gilt eine einzige verlässliche Regel, wie auch beim ADAC-Kreditkarten-Betrug über die Solarisbank: das Gespräch sofort beenden und die offizielle Servicenummer der Postbank selbst anrufen, nicht über eine im Anruf genannte Nummer, sondern über eine selbst gespeicherte oder auf der Karte aufgedruckte Nummer.
Was tun, wenn Sie bereits Opfer geworden sind?
Handeln Sie in dieser Reihenfolge:
- Zugänge sofort sperren. Rufen Sie die bundesweite Sperr-Notrufnummer 116 116 an, sie ist rund um die Uhr erreichbar und sperrt Karte und Online-Zugang unabhängig von der Bank.
- Postbank informieren. Melden Sie den Vorfall unverzüglich, am besten telefonisch über die offizielle Hotline oder per E-Mail an missbrauch@postbank.de. Das setzt die Erstattungsfrist nach § 675u BGB in Gang.
- Anzeige bei der Polizei erstatten. Eine Anzeige brauchen Sie für eventuelle Versicherungsleistungen und als Beleg für spätere Ansprüche gegenüber der Bank.
- Beweise sichern. Notieren Sie Uhrzeit und Ablauf des Anrufs, sichern Sie Screenshots aus dem Online-Banking und notieren Sie sich die angezeigte Rufnummer.
- Zugangsdaten neu vergeben. Richten Sie nach der Entsperrung neue Zugangsdaten und das Sicherheitsverfahren ausschließlich auf Ihrem eigenen Gerät neu ein.
Wann muss die Postbank eine Kreditkartenbuchung erstatten?
Nach § 675u BGB muss die Bank eine nicht autorisierte Zahlung grundsätzlich unverzüglich erstatten und das Konto auf den Stand bringen, den es ohne die Belastung gehabt hätte. Die Bank trägt dabei die Beweislast: Sie muss nachweisen, dass die Zahlung tatsächlich autorisiert war, oder dass dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Grobe Fahrlässigkeit setzt nach § 675v Abs. 3 BGB eine ungewöhnlich schwere Sorgfaltspflichtverletzung voraus. Ob diese Hürde erreicht ist, hängt stark vom Einzelfall ab, insbesondere davon, wie professionell der Anruf gestaltet war, welchen Zeitdruck die Täter aufgebaut haben und ob die Bank selbst zuvor unmissverständlich kommuniziert hatte, dass sie niemals telefonisch nach Freigaben fragt. Eine pauschale Ablehnung der Bank mit dem bloßen Verweis auf die erteilte Freigabe hält einer rechtlichen Prüfung häufig nicht stand.
Eine mögliche künftige Verschärfung zugunsten der Kunden zeichnet sich auf europäischer Ebene ab: Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hat in der Rechtssache C-70/25 mit Schlussanträgen vom 5.3.2026 vorgeschlagen, dass Banken nicht autorisierte Zahlungen zunächst erstatten müssen, bevor die Frage der groben Fahrlässigkeit im zweiten Schritt geklärt wird. Es handelt sich dabei ausdrücklich noch nicht um ein Urteil, sondern um eine unverbindliche Rechtsauffassung, der der EuGH in der Praxis aber häufig folgt.
Ein verwandtes, aber eigenständiges Problem sind Phishing-Wellen per E-Mail oder Link, etwa mit angeblichen BestSign- oder SecureGo+-Bestätigungslinks. Diese laufen anders ab als der hier beschriebene Telefonbetrug und werden ausführlich im Beitrag Postbank Phishing: Aktuelle E-Mail-Betrugswellen und Ihr Recht auf Erstattung behandelt. Diese Warnzeichen ähneln denen, die auch beim allgemeinen Erkennen von Phishing im Online-Banking gelten, etwa bei Smishing oder Vishing.
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Die Informationen in diesem Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
Fragen & Antworten
Ruft die Postbank tatsächlich an, um eine Transaktion freigeben zu lassen?
Nein. Die Postbank stellt in ihren aktuellen Sicherheitshinweisen seit September 2025 ausdrücklich klar, dass sie Kunden niemals anruft und um die Freigabe von Transaktionen oder Aufträgen bittet. Ein solcher Anruf ist immer ein Betrugsversuch.
Warum zeigt mein Telefon die echte Postbank-Nummer an, obwohl der Anruf gefälscht ist?
Betrüger nutzen häufig Call-ID-Spoofing, um die angezeigte Rufnummer zu manipulieren, sodass im Display die echte Postbank-Hotline erscheint. Eine korrekt angezeigte Nummer ist deshalb kein verlässliches Zeichen für die Echtheit des Anrufs.
Was mache ich, wenn ich bereits eine BestSign-Freigabe erteilt oder Kartendaten genannt habe?
Sperren Sie sofort Karte und Online-Zugang über die bundesweite Sperr-Notrufnummer 116 116, informieren Sie die Postbank, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und sichern Sie Beweise wie Uhrzeit und Ablauf des Anrufs.
Muss die Postbank abgebuchtes Geld nach einem Fake-Anruf erstatten?
Grundsätzlich ja. Nach § 675u BGB muss die Bank eine nicht autorisierte Zahlung erstatten, außer sie beweist, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat. Ein beim EuGH anhängiges Verfahren (Rechtssache C-70/25) könnte diese Position künftig weiter zugunsten der Kunden stärken.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen setzt ein individuelles Mandatsverhältnis voraus (§ 43b BRAO).