ADAC-Kreditkarte Betrug: Solarisbank-Kunden aufgepasst
Seit dem Wechsel der ADAC-Kreditkartenverwaltung zur Solarisbank melden zahlreiche Mitglieder unautorisierte Abbuchungen im vierstelligen Bereich. Was hinter den Betrugsfällen steckt, wie Sie sich schützen und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen.
Seit dem Wechsel der ADAC-Kreditkartenverwaltung zur Solarisbank im September 2024 melden zahlreiche Mitglieder unautorisierte Abbuchungen zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Betroffen sind auch Kundinnen und Kunden, die ihre Karte monatelang gar nicht genutzt hatten. Die BaFin prüft die Vorfälle, gleichzeitig zeigen mehrere Gerichtsentscheidungen, dass Betroffene ihr Geld über § 675u BGB zurückfordern können.
Wie läuft der Kreditkartenbetrug bei der ADAC-Kreditkarte ab?
Im Zuge der Migration von rund 1,1 Millionen ADAC-Kreditkarten zur Solarisbank im September 2024 kam es zu einer massiven Häufung von Betrugsfällen. Zahlreiche Kundinnen und Kunden meldeten unautorisierte Abbuchungen im vierstelligen Bereich, obwohl sie die entsprechenden Transaktionen nie ausgelöst hatten. Die Täter setzten dabei unter anderem auf klassisches Phishing über gefälschte E-Mails, nachgebaute Webseiten und irreführende Google-Anzeigen, um an Zahlungsdaten zu gelangen. Wie sich solche Maschen von Smishing über Vishing bis zu KI-Stimmen erkennen lassen, zeigt der Ratgeber Phishing erkennen: Smishing, Vishing, Quishing und KI-Stimmen im Online-Banking.
Auffällig ist, dass auch Personen betroffen waren, die ihre Karte über Monate oder Jahre nicht aktiv genutzt und keine verdächtigen Aktivitäten bemerkt hatten, bis plötzlich erhebliche Summen abgebucht wurden. Das deutet darauf hin, dass neben individuellem Fehlverhalten auch technische Schwachstellen im System der Solarisbank eine Rolle gespielt haben könnten.
Was hat die BaFin bislang unternommen?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht prüft seit dem Bekanntwerden der Betrugsfälle Verbraucherbeschwerden gegen die Solarisbank wegen mangelhafter Sicherheitsvorkehrungen und unklarer Rückerstattungsverfahren. Bereits davor war die Solarisbank aufsichtsrechtlich auffällig geworden: Mit seit dem 7. März 2024 bestandskräftigem Bescheid verhängte die BaFin ein Bußgeld von 6,5 Millionen Euro gegen die Solaris SE, weil das Institut Geldwäscheverdachtsmeldungen systematisch verspätet an die Financial Intelligence Unit weitergeleitet hatte. Im Juni 2025 kamen weitere Bußgelder von insgesamt 500.000 Euro hinzu, weil die Solaris SE von Januar 2022 bis März 2024 wiederholt Großkreditgrenzen der europäischen Eigenkapitalverordnung überschritten hatte.
Diese Historie zeigt, dass die aktuellen Betrugsvorwürfe nicht isoliert stehen, sondern in eine Reihe aufsichtsrechtlicher Beanstandungen fallen.
Wie schützen Sie sich jetzt vor einem Kreditkartenbetrug?
Einen absoluten Schutz gibt es nicht, mehrere Maßnahmen senken das Risiko aber deutlich. Einen Überblick über weitere aktuelle Betrugsmaschen im Online-Banking gibt die Themenseite Online-Banking und Betrug. Kontrollieren Sie Ihre Kartenumsätze regelmäßig, idealerweise über die Benachrichtigungsfunktion der Banking-App, die Sie bei jeder Transaktion sofort informiert. Nutzen Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung, wo immer sie angeboten wird. Geben Sie Kreditkartendaten nur bei seriösen Anbietern ein und speichern Sie sie nicht dauerhaft auf fremden Webseiten.
Was tun, wenn Sie bereits vom ADAC-Kreditkartenbetrug betroffen sind?
Schnelles Handeln ist entscheidend. Lassen Sie Ihre Karte umgehend sperren, entweder direkt über den ADAC oder über die Solarisbank. Erstatten Sie anschließend Anzeige bei der Polizei, das dokumentiert den Vorfall und erleichtert den späteren Nachweis gegenüber der Bank.
Nach § 675u BGB ist die Bank verpflichtet, eine nicht autorisierte Zahlung zu erstatten und das Konto unverzüglich, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags nach Ihrer Meldung, wieder auf den ursprünglichen Stand zu bringen. Wann die Bank darüber hinaus für einen Betrugsschaden haftet und wann grobe Fahrlässigkeit des Kunden dagegenspricht, erklärt der Beitrag Online-Banking-Betrug: Wann die Bank haftet und Ihr Geld erstatten muss. Die Beweislast liegt bei der Bank: Sie muss nachweisen, dass die Zahlung tatsächlich autorisiert war oder dass grobe Fahrlässigkeit vorlag. In der Praxis reagieren Banken auf die erste Anfrage trotzdem häufig zögerlich oder lehnen eine Rückzahlung zunächst ab.
Dass sich eine konsequente Durchsetzung lohnt, zeigen bereits ergangene Gerichtsentscheidungen: In mehreren Verfahren hat die Solaris SE nach gerichtlicher Auseinandersetzung eine vollständige Entschädigung inklusive Zinsen und Kosten geleistet. Wer eine erste Ablehnung der Bank nicht hinnimmt, kann seinen Anspruch also erfolgreich durchsetzen.
Rechtsstand: Juli 2026.
Fragen & Antworten
Wie kam es zu den unautorisierten Abbuchungen bei ADAC-Kreditkarten?
Die Fälle häuften sich im Zusammenhang mit der Migration der ADAC-Kreditkartenverwaltung zur Solarisbank im September 2024, unter anderem durch Phishing-Mails, gefälschte Webseiten und manipulierte Google-Anzeigen. Auch Personen, die ihre Karte lange nicht genutzt hatten, waren betroffen, was auf mögliche technische Sicherheitslücken bei der Solarisbank hindeutet und derzeit von der BaFin geprüft wird.
Welche Schutzmaßnahmen können ADAC-Kreditkarteninhaber konkret ergreifen?
Regelmäßige Kontrolle der Kartenumsätze, aktivierte Transaktionsbenachrichtigungen per App, die Nutzung der Zwei-Faktor-Authentifizierung und Zurückhaltung bei der dauerhaften Speicherung von Kartendaten auf fremden Webseiten senken das Risiko deutlich.
Was können Betroffene tun, wenn sie bereits Opfer des Kreditkartenbetrugs geworden sind?
Karte sofort sperren lassen, Anzeige bei der Polizei erstatten und die Bank schriftlich zur Erstattung nach § 675u BGB auffordern. Reagiert die Bank zögerlich oder lehnt ab, hilft anwaltliche Unterstützung, da bereits mehrere Gerichtsverfahren zugunsten betroffener Kunden entschieden wurden.
Hat die BaFin die Solarisbank schon einmal bestraft?
Ja. Mit seit dem 7. März 2024 bestandskräftigem Bescheid verhängte die BaFin ein Bußgeld von 6,5 Millionen Euro wegen verspäteter Geldwäscheverdachtsmeldungen. Im Juni 2025 kamen weitere Bußgelder von 500.000 Euro wegen wiederholter Überschreitung von Großkreditgrenzen hinzu.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen setzt ein individuelles Mandatsverhältnis voraus (§ 43b BRAO).