04202 / 6 38 37 – 0 · info@rechtsanwaltkaufmann.de · Mo – Fr 9:00–12:30 / 14:30–17:30
Bank- und Kapitalmarktrecht

Kontoeröffnungsbetrug und Identitätsdiebstahl: Was tun, wenn ein Konto auf Ihren Namen läuft?

Kriminelle nutzen gestohlene Identitäten oder überreden Menschen in finanzieller Not, ein Konto im eigenen Namen zu eröffnen und die Zugangsdaten weiterzugeben. Was strafrechtlich passiert, wie Sie sich bei SCHUFA und Bank wehren, und warum auch gutgläubige Kontoinhaber Ärger bekommen, zeigt ein Fall aus unserer Kanzlei.

Beim Kontoeröffnungsbetrug missbrauchen Kriminelle eine gestohlene Identität oder überreden gutgläubige Menschen dazu, ein Konto im eigenen Namen zu eröffnen und für fremde Zwecke bereitzustellen, eine der verbreitetsten Formen von Online-Banking-Betrug. Wer mitmacht, auch nur aus Geldnot oder Naivität, riskiert eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche und Urkundenfälschung. Wer Opfer eines echten Identitätsdiebstahls wird, muss schnell handeln, um Bank und SCHUFA zu informieren und strafrechtliche Vorwürfe von sich abzuwenden.

Wie läuft Kontoeröffnungsbetrug in der Praxis ab?

Die Masche kommt in zwei Varianten vor. Bei der ersten stehlen Täter fremde Identitäten, etwa durch Phishing oder Datenlecks, und eröffnen damit Konten, ohne dass das Opfer davon weiß. Bei der zweiten Variante bringen Kriminelle Menschen aktiv dazu, ein Konto auf den eigenen Namen zu eröffnen und dann die Kontrolle abzugeben.

Ein Fall aus unserer Kanzlei zeigt, wie die zweite Variante typischerweise anläuft: Eine Mandantin in finanzieller Notlage fand online ein Angebot, gegen Bezahlung ein Bankkonto zu eröffnen oder ein bestehendes Konto zur Verfügung zu stellen, ein Muster, das dem Job-Scamming mit gefälschten Stellenanzeigen strukturell sehr ähnelt. Der Interessent trat seriös auf, hatte scheinbar passende Unterlagen parat und überzeugte sie trotz anfänglicher Zweifel. Sie eröffnete das Konto, in ihrem eigenen Namen, aber faktisch für einen Dritten, und übergab die Zugangsdaten.

Danach folgten detaillierte Anweisungen: keine Rückfragen der Bank beantworten, bei Kontrollanrufen schweigen, Zugangsdaten ausschließlich über Messenger weitergeben. Über eines der Konten wurde ein angeblicher Warenverkauf mit Anzahlung, aber ohne Lieferung abgewickelt. Das Geld floss ins Ausland ab.

Welche Straftaten drohen, wenn ich ein Konto für Dritte eröffne?

Wer ein Konto auf eigenen Namen eröffnet, aber wissentlich für einen Dritten bereitstellt, riskiert gleich mehrere Vorwürfe.

Geldwäsche nach § 261 StGB. Seit der Reform 2021 gilt der sogenannte All-Crimes-Ansatz: Jede rechtswidrige Vortat kann eine Geldwäschehandlung auslösen, nicht mehr nur ein enger Katalog schwerer Straftaten. Nach § 261 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer einen Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat verbirgt, überträgt oder dessen Herkunft verschleiert. Die Strafandrohung liegt bei Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Wer die Herkunft der Gelder nur leichtfertig nicht erkennt, kann trotzdem nach § 261 Abs. 6 StGB belangt werden, mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Das trifft gerade sogenannte Finanzagenten, die ihr Konto gegen Bezahlung zur Verfügung stellen, ohne genau nachzufragen.

Urkundenfälschung nach § 267 StGB. Wer im Kontoeröffnungsformular falsche Angaben macht, etwa zur wirtschaftlichen Berechtigung an den eingehenden Geldern, riskiert eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung. Die Strafandrohung reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Für eine Strafbarkeit wegen leichtfertiger Geldwäsche reicht nicht jede Unaufmerksamkeit. Die Rechtsprechung verlangt konkrete Umstände, aus denen sich dem Kontoinhaber die kriminelle Herkunft der Gelder hätte aufdrängen müssen, verbunden mit einer besonders groben Vernachlässigung der objektiv gebotenen Sorgfalt. Ein Warnhinweis im Kontoeröffnungsformular zur Strafbarkeit falscher Angaben oder eine ungewöhnlich hohe Bezahlung für die bloße Kontoeröffnung zählen in der Praxis zu den Umständen, die gegen den Kontoinhaber sprechen.

Wie erkenne ich, ob ein Angebot zur Kontoeröffnung unseriös ist?

Wenn Ihnen jemand Geld dafür bietet, ein Konto zu eröffnen oder Ihre Zugangsdaten weiterzugeben, sollten sofort die Alarmglocken läuten, ähnlich wie bei den Betrugsmustern, die der Beitrag PayPal-Sicherheitslücken für den Zahlungsverkehr beschreibt. Weitere typische Warnzeichen:

  • Der Auftraggeber tritt nur online oder telefonisch auf, ein persönliches Treffen findet nicht statt.
  • Sie sollen Rückfragen Ihrer eigenen Bank ignorieren oder bei Kontrollanrufen schweigen.
  • Zugangsdaten oder TANs sollen per Messenger statt über einen offiziellen Kanal übermittelt werden.
  • Das Geschäft wird mit angeblicher Dringlichkeit oder einem besonders lukrativen Nebenverdienst beworben.

Seriöse Geschäftspartner benötigen kein Konto auf fremden Namen und keine Zugangsdaten gegen Bezahlung. Im Zweifel lohnt sich ein Anruf bei der eigenen Bank oder eine kurze anwaltliche Rückfrage, bevor Sie unterschreiben.

Was tun, wenn ich Opfer von Identitätsdiebstahl bei einer Kontoeröffnung geworden bin?

Wenn Kriminelle ohne Ihr Wissen ein Konto auf Ihren Namen eröffnet haben, zählt jeder Tag:

  1. Bank kontaktieren. Informieren Sie die betroffene Bank unverzüglich und verlangen Sie eine Sperrung des Kontos sowie Auskunft über die eingegangenen Unterlagen.
  2. Strafanzeige stellen. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, egal ob online oder bei einer Dienststelle vor Ort. Ohne Anzeige lässt sich ein Identitätsdiebstahl später kaum belegen.
  3. SCHUFA informieren. Melden Sie sich als Betroffene bei der SCHUFA und legen Sie die Anzeigebestätigung vor, um zu verhindern, dass Forderungen aus dem missbrauchten Konto Ihre Bonität belasten.
  4. Beweise sichern. Bewahren Sie Kontoeröffnungsunterlagen, Kommunikation mit dem Täter und Kontoauszüge auf.
  5. Anwaltlichen Rat einholen. Gerade wenn bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft, sollten Sie frühzeitig eine Verteidigung aufbauen, statt sich allein mit den Behörden auseinanderzusetzen.

Was, wenn ich meine Bankdaten bereits weitergegeben habe?

Handeln Sie sofort: Informieren Sie Ihre Bank, dokumentieren Sie den Vorfall lückenlos und lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor Sie sich gegenüber der Bank oder den Ermittlungsbehörden äußern. Je früher Sie aktiv werden, desto eher lassen sich strafrechtliche und finanzielle Folgen begrenzen. Ob Sie tatsächlich strafbar gehandelt haben, hängt von den konkreten Umständen ab, etwa davon, was Sie zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung wissen konnten und mussten.

Rechtsstand: Juli 2026.

Fragen & Antworten

Ist es strafbar, wenn ich ein Konto auf meinen Namen eröffne, es aber jemand anderes nutzt?

In der Regel ja. Wer ein Konto wissentlich für Dritte eröffnet oder Zugangsdaten weitergibt, riskiert eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche nach § 261 StGB, bei falschen Angaben im Eröffnungsformular zusätzlich wegen Urkundenfälschung nach § 267 StGB. Das gilt auch, wenn der Kontoinhaber glaubte, nur zu helfen.

Was ist der Unterschied zwischen Identitätsdiebstahl und einem selbst eröffneten Konto für Dritte?

Beim Identitätsdiebstahl eröffnet der Täter das Konto ohne Wissen des Opfers, etwa mit gestohlenen Ausweisdaten. Beim zweiten Fall überredet der Täter eine reale Person, das Konto selbst zu eröffnen und die Kontrolle abzugeben. Die strafrechtlichen Risiken tragen in diesem Fall vor allem die Person, die das Konto eröffnet hat, nicht nur der Hintermann.

Ich habe meine Bankdaten weitergegeben, was jetzt?

Informieren Sie unverzüglich Ihre Bank, dokumentieren Sie den Vorfall und holen Sie anwaltlichen Rat ein, bevor Sie sich gegenüber Bank oder Behörden äußern. Offenes, frühzeitiges Handeln wirkt sich meist günstiger aus als Abwarten oder Schweigen.

Wie bekomme ich einen falschen SCHUFA-Eintrag nach Identitätsdiebstahl gelöscht?

Melden Sie sich als Betroffene bei der SCHUFA und legen Sie eine Anzeigebestätigung der Polizei vor. Ohne dokumentierte Strafanzeige lässt sich ein Identitätsdiebstahl gegenüber der SCHUFA in der Praxis kaum nachweisen.

Reicht Naivität als Entschuldigung, wenn ich mein Konto für Dritte bereitgestellt habe?

Nicht automatisch, aber sie kann eine Rolle spielen. Für eine Strafbarkeit wegen leichtfertiger Geldwäsche nach § 261 Abs. 6 StGB müssen konkrete Umstände vorliegen, aus denen sich die kriminelle Herkunft der Gelder hätte aufdrängen müssen, verbunden mit einer besonders groben Sorgfaltspflichtverletzung. Das prüft im Zweifel ein Gericht anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen setzt ein individuelles Mandatsverhältnis voraus (§ 43b BRAO).

Profile & Bewertungen