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Bank- und Kapitalmarktrecht

Glücksspielrecht Anwalt: Online-Casino-Klage nach dem EuGH-Urteil 2026

Der EuGH hat am 16.4.2026 entschieden, dass das deutsche Online-Casino-Verbot rechtmäßig war und Rückforderungsklagen nicht entgegensteht. Der BGH führt die Verfahren jetzt im Leitentscheidungsverfahren I ZR 216/25 fort.

Titelbild: Glücksspielrecht Anwalt: Online-Casino-Klage nach dem EuGH-Urteil 2026

Der EuGH hat am 16.4.2026 entschieden: Das deutsche Verbot von Online-Casinos ohne deutsche Lizenz war rechtmäßig, und EU-Recht steht Rückforderungsklagen von Spielern nicht entgegen. Der BGH führt die deswegen ausgesetzten Verfahren jetzt im Leitentscheidungsverfahren I ZR 216/25 fort, Verhandlungstermin ist der 17.9.2026.

Warum waren Online-Casino-Klagen beim BGH ausgesetzt?

Seit dem 10.1.2024 lag ein Revisionsverfahren beim BGH auf Eis (I ZR 53/23). Grund war eine Vorlage eines maltesischen Gerichts an den EuGH (Rechtssache C-440/23): Verstößt das deutsche Totalverbot von Online-Casino-Spielen ohne Lizenz gegen die europäische Niederlassungsfreiheit aus Art. 56 AEUV? Bis zur Klärung dieser Frage warteten viele deutsche Gerichte mit ihren Urteilen.

In dem konkreten BGH-Fall ging es um eine Spielerin, die 2018 und 2019 bei einem maltesischen Anbieter Online-Poker spielte und 132.850,55 Euro verlor. Die Vorinstanzen gaben ihr recht: Der Vertrag war nach § 134 BGB nichtig, weil er gegen das Verbot aus § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in der bis Juni 2021 geltenden Fassung verstieß.

Was hat der EuGH am 16.4.2026 entschieden?

Der EuGH bestätigte: Das deutsche Verbot von Online-Casino-Spielen ohne deutsche Lizenz war mit EU-Recht vereinbar. Ein Mitgliedstaat darf Online-Glücksspiel verbieten, wenn das Verbot Verbraucher und Spielsuchtgefährdete schützen soll und in sich stimmig ist. Genauso wichtig für betroffene Spieler: Das Urteil steht deutschen Rückforderungsklagen gegen die Betreiber nicht im Weg. Zivilgerichte dürfen Spielverträge weiterhin für nichtig erklären und Verluste zurückfordern lassen.

Was bedeutet das jetzt für Klagen gegen Online-Casinos?

Die zuvor ausgesetzten Verfahren können jetzt weiterlaufen. Der BGH hat die Sache I ZR 216/25 zum Leitentscheidungsverfahren erklärt, weil das Ergebnis für zahlreiche weitere anhängige Fälle richtungsweisend ist. Verhandelt wird am 17.9.2026. Bis dahin gilt: Wer bereits eine Klage eingereicht hat, muss meist nicht neu vorlegen. Wer noch nicht geklagt hat, sollte jetzt nicht länger warten, denn Ansprüche können verjähren. Diese Frage nach Verjährung und Erfolgsaussichten stellt sich für Betroffene im gesamten Bereich Glücksspiel und Online-Casino gleichermaßen.

Was ist die Rechtsgrundlage für die Rückforderung?

Betreiber von Online-Casinos ohne deutsche Lizenz brauchten diese nach dem GlüStV, um in Deutschland legal Glücksspiel anzubieten. Ohne Lizenz war der Spielvertrag nach § 134 BGB in Verbindung mit § 4 Abs. 4 GlüStV nichtig. Aus dieser Nichtigkeit folgt ein Rückzahlungsanspruch nach § 812 BGB. Dieselbe Rechtsgrundlage gilt auch bei anderen Glücksspielformen ohne deutsche Lizenz, etwa bei Sportwetten oder Online-Poker. Das OLG Bamberg stützte in einem Urteil vom 27.2.2024 (Az. 10 U 22/23e) die Rückforderung zusätzlich auf § 284 StGB (unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels), was auch bei Verträgen außerhalb des ursprünglichen GlüStV-Zeitraums greifen kann.

Welche Anbieter sind von den Klagen betroffen?

Die EuGH-Entscheidung betrifft in erster Linie Betreiber mit Sitz in der EU, etwa Malta oder Zypern. Verfahren gegen Betreiber aus Curacao oder anderen Nicht-EU-Staaten liefen unabhängig davon weiter, weil dort ohnehin kein EU-Recht als Verteidigung greift. Wie sich der konkrete Ablauf einer Rückforderung gegen einen Online-Casino-Betreiber in der Praxis gestaltet, zeigt der Beitrag Online-Casino-Verluste zurückfordern: der Ablauf Schritt für Schritt.

Rechtsstand: Juli 2026.

Häufige Fragen zur Online-Casino-Klage

Muss ich meine Klage nach dem EuGH-Urteil neu begründen? In der Regel nicht. Die meisten laufenden Verfahren waren wegen der BGH-Aussetzung lediglich pausiert, nicht inhaltlich offen.

Was passiert, wenn mein Verfahren beim BGH als Musterfall läuft? Das I-ZR-216/25-Verfahren betrifft direkt nur die beteiligten Parteien. Für andere Fälle mit vergleichbarem Sachverhalt hat die Entscheidung aber erhebliche Signalwirkung für die Instanzgerichte.

Gilt das Urteil auch für Sportwetten und Poker? Das EuGH-Verfahren drehte sich um Online-Poker, die Kernaussage zur Vereinbarkeit des deutschen Verbots mit EU-Recht lässt sich aber auf Online-Casino-Spiele und Sportwetten ohne Lizenz übertragen.

Wie lange habe ich noch Zeit für eine Klage? Das hängt vom Zeitpunkt der jeweiligen Einzahlungen ab. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Jahresende, in dem Sie von Ihrem Anspruch und der Person des Schuldners Kenntnis hatten oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten haben müssen. Eine individuelle Prüfung lohnt sich in jedem Fall.

Fragen & Antworten

Muss ich meine Klage nach dem EuGH-Urteil neu begründen?

In der Regel nicht. Die meisten laufenden Verfahren waren wegen der BGH-Aussetzung lediglich pausiert, nicht inhaltlich offen.

Was passiert, wenn mein Verfahren beim BGH als Musterfall läuft?

Das I-ZR-216/25-Verfahren betrifft direkt nur die beteiligten Parteien. Für andere Fälle mit vergleichbarem Sachverhalt hat die Entscheidung aber erhebliche Signalwirkung für die Instanzgerichte.

Gilt das Urteil auch für Sportwetten und Poker?

Das EuGH-Verfahren drehte sich um Online-Poker, die Kernaussage zur Vereinbarkeit des deutschen Verbots mit EU-Recht lässt sich aber auf Online-Casino-Spiele und Sportwetten ohne Lizenz übertragen.

Wie lange habe ich noch Zeit für eine Klage?

Das hängt vom Zeitpunkt der jeweiligen Einzahlungen ab. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Jahresende, in dem Sie von Ihrem Anspruch und der Person des Schuldners Kenntnis hatten oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten haben müssen. Eine individuelle Prüfung lohnt sich in jedem Fall.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen setzt ein individuelles Mandatsverhältnis voraus (§ 43b BRAO).

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