04202 / 6 38 37 – 0 · info@rechtsanwaltkaufmann.de · Mo – Fr 9:00–12:30 / 14:30–17:30
Bank- und Kapitalmarktrecht

Kann ich meinen Kfz-Leasingvertrag widerrufen?

Reines Kilometer-Leasing ist seit der BGH-Entscheidung vom 25.9.2024 weder als Kredit noch über den Fernabsatzweg widerrufbar, auch nicht bei einem Online-Abschluss. Was stattdessen noch hilft, was Restwertleasing anders macht und welche Alternativen es gibt.

Bei reinem Kilometer-Leasing ohne Kaufverpflichtung besteht seit einem BGH-Grundsatzurteil aus 2024 grundsätzlich kein Widerrufsrecht mehr, anders als bei manchen anderen Vertragstypen im Themenfeld Widerruf von Verträgen., weder über das Kreditrecht noch über das Fernabsatzrecht, auch nicht bei einem Online- oder Telefonabschluss. Restwertleasing mit einer Wertgarantie des Leasingnehmers wird dagegen unter Umständen doch wie ein Kredit behandelt und bleibt bei fehlerhafter Belehrung widerrufbar. Dieser Beitrag ordnet die aktuelle Rechtslage nach dem BGH-Grundsatzurteil aus 2024 ein und zeigt, worauf es im Einzelfall ankommt.

Ist ein Kfz-Leasingvertrag überhaupt wie ein Kreditvertrag widerrufbar?

Bei einem klassischen Verbraucherdarlehen, etwa einem Autokredit, kann eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung dazu führen, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen beginnt, der sogenannte Widerrufsjoker. Beim Kilometer-Leasing funktioniert das grundsätzlich anders, weil es sich rechtlich nicht um ein Darlehen, sondern um einen Mietvertrag mit besonderer Ausgestaltung handelt.

Der EuGH hat am 21. Dezember 2023 in den verbundenen Rechtssachen C-38/21, C-47/21 und C-232/21 (BMW Bank u.a.) entschieden, dass ein Verbraucher, der einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne Kaufverpflichtung abschließt, kein Widerrufsrecht nach der Verbraucherkreditrichtlinie hat, und zwar unabhängig davon, ob der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde. Der BGH hat diese Vorgabe mit Urteil vom 25. September 2024 (Az. VIII ZR 58/23) für das deutsche Recht umgesetzt: Ein Kilometer-Leasingvertrag ist keine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe im Sinne des § 506 BGB, weil er weder eine Kaufverpflichtung des Leasingnehmers noch ein Andienungsrecht des Leasinggebers noch eine Wertgarantie enthält. Damit scheidet ein Widerruf über das Verbraucherdarlehensrecht bei dieser Vertragsart aus, auch nicht entsprechend.

Dasselbe Urteil geht noch weiter und beantwortet damit zugleich die naheliegende Anschlussfrage, ob wenigstens das Fernabsatzrecht bei einem online oder telefonisch geschlossenen Vertrag weiterhilft: Der nächste Abschnitt zeigt, warum der BGH auch diesen Weg ausdrücklich verschlossen hat.

Hilft wenigstens die Fernabsatz-Ausnahme, wenn der Vertrag online geschlossen wurde?

Nein, jedenfalls nicht mehr seit dem BGH-Urteil VIII ZR 58/23. Vor dieser Entscheidung war das tatsächlich ein gangbarer Weg: Wurde ein Kilometer-Leasingvertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Telefon, E-Mail oder ein Online-Formular geschlossen, ohne persönlichen Kontakt zwischen den Parteien, ließ sich ein Widerrufsrecht aus den Fernabsatzvorschriften der §§ 312c, 312g Abs. 1, 355 BGB herleiten, unabhängig vom Kreditrecht.

Genau darauf stützten sich die vielbeachteten Sixt-Leasing-Fälle: Das OLG München entschied mit Urteil vom 18. Juni 2020 (Az. 32 U 7119/19), dass ein online abgeschlossener Kilometer-Leasingvertrag über die Fernabsatzvorschriften widerrufbar blieb, obwohl kreditrechtlich kein Widerrufsrecht bestand, weil die Widerrufsinformation in sich widersprüchlich war. Das Landgericht München I bestätigte diese Linie mit Urteil vom 3. März 2021 (Az. 2 O 11548/20) und stellte zusätzlich klar, dass der Leasingnehmer in diesem Fall weder Nutzungs- noch Wertersatz für das Fahrzeug leisten musste.

Diese Rechtsprechung ist durch VIII ZR 58/23 überholt. Der BGH hat in diesem Urteil ausdrücklich festgestellt, dass selbst dann, wenn ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag vorläge, ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen wäre. Diese Vorschrift nimmt Dienstleistungen im Bereich der Kraftfahrzeugvermietung generell vom Fernabsatz-Widerrufsrecht aus, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Zeitraum vorsieht. Nach dem BGH erfasst der Begriff der Kraftfahrzeugvermietung auch mehrjähriges Kilometerleasing, im entschiedenen Fall eine Laufzeit von 36 Monaten, solange die Laufzeit im Vertrag hinreichend genau angegeben ist. Diese Ausnahme greift unabhängig davon, wo und wie der Vertrag geschlossen wurde, ein reiner Online- oder Telefonabschluss ändert daran nichts.

Damit ist die ältere Sixt-Rechtsprechung heute keine tragfähige Grundlage mehr für einen Widerruf des Kilometerleasings. Sie bleibt an dieser Stelle nur deshalb erwähnt, weil sie in der Praxis nach wie vor gesucht und zitiert wird und Leser sonst auf einen inzwischen verschlossenen Weg vertrauen könnten. Wer heute mit dem Argument eines online geschlossenen Kilometer-Leasingvertrags widerrufen möchte, sollte sich nicht auf diese Urteile verlassen.

Was unterscheidet Restwertleasing vom Kilometer-Leasing beim Widerruf?

Neben dem Kilometer-Leasing gibt es das Restwertleasing, bei dem der Leasingnehmer bei Vertragsende für einen vorab festgelegten Restwert des Fahrzeugs einzustehen hat, unabhängig vom tatsächlichen Marktwert. Diese Vertragsgestaltung fällt nach § 506 Abs. 2 Nr. 3 BGB unter die sonstigen entgeltlichen Finanzierungshilfen, weil der Verbraucher hier eine echte Wertgarantie übernimmt, die wirtschaftlich einer Finanzierung nahekommt.

Damit unterliegt ein Restwertleasingvertrag grundsätzlich denselben verbraucherschützenden Vorschriften wie ein Verbraucherdarlehen, einschließlich der Regeln zum Widerrufsrecht nach §§ 495, 355 BGB. Fehlt hier die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, kann der klassische Widerrufsjoker greifen, anders als beim reinen Kilometer-Leasing. Neben der echten Restwertgarantie erfasst § 506 Abs. 2 BGB auch Verträge, bei denen der Verbraucher zum Kauf verpflichtet ist (Nr. 1) oder der Leasinggeber vom Verbraucher den Erwerb der Sache verlangen kann, ein sogenanntes Andienungsrecht (Nr. 2).

Ob im Einzelfall Kilometer- oder Restwertleasing vorliegt, ergibt sich ausschließlich aus dem tatsächlichen Vertragstext, nicht aus der Bezeichnung des Angebots. Verträge, die als Kilometer-Leasing beworben werden, aber eine versteckte Wertgarantie enthalten, sind entsprechend ihrem tatsächlichen Inhalt zu behandeln.

Was bedeutet die Wertersatz-Falle bei einem erfolgreichen Widerruf des Restwertleasings?

Wer ein Restwertleasing wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung erfolgreich widerruft, geht oft davon aus, trotzdem Wertersatz für die gefahrenen Kilometer zahlen zu müssen, so wie bei einer regulären Rückgabe am Laufzeitende. Das trifft nicht ohne Weiteres zu.

Nach § 357a BGB entsteht ein Wertersatzanspruch des Unternehmers für bereits erbrachte Leistungen bei einem Fernabsatzvertrag nur, wenn kumulativ drei Voraussetzungen erfüllt sind: Der Verbraucher muss ausdrücklich verlangt haben, dass mit der Leistung schon vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, dieses Verlangen muss bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen auf einem dauerhaften Datenträger festgehalten sein, und der Unternehmer muss den Verbraucher zuvor ordnungsgemäß nach Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB informiert haben. Fehlt es an dieser ordnungsgemäßen Information, entfällt der Wertersatzanspruch insgesamt, selbst wenn das Fahrzeug im Widerrufszeitraum bereits gefahren wurde.

Dieser Mechanismus betrifft ausschließlich Fälle, in denen überhaupt ein Widerrufsrecht besteht, also Restwertleasing nach § 506 Abs. 2 Nr. 3 BGB oder andere Vertragstypen mit echtem Widerrufsrecht. Beim reinen Kilometer-Leasing stellt sich die Frage nach dem Wertersatz gar nicht erst, weil hier seit VIII ZR 58/23 schon kein Widerrufsrecht mehr besteht, über das widerrufen werden könnte. Die älteren Sixt-Entscheidungen, die beim Kilometer-Leasing noch zu diesem Ergebnis kamen, betrafen eine Rechtslage vor dieser Klarstellung und lassen sich auf heutige Fälle nicht mehr übertragen. Wer bei einem widerrufsfähigen Restwertleasing erfolgreich widerruft, weil die Belehrung fehlerhaft war, muss im Regelfall gerade wegen dieses Fehlers keinen Wertersatz für die gefahrene Strecke zahlen. Das Fahrzeug ist zurückzugeben, bereits gezahlte Leasingraten und eine etwaige Sonderzahlung sind zu erstatten.

Praxis-Prüfschema: Kann ich meinen Kfz-Leasingvertrag widerrufen?

Die folgende Übersicht fasst die entscheidenden Weichenstellungen zusammen:

| Frage | Antwort führt zu |
|---|---|
| Enthält der Vertrag eine Kaufverpflichtung, ein Andienungsrecht des Leasinggebers oder eine Restwertgarantie des Leasingnehmers (§ 506 Abs. 2 BGB)? | Ja: Prüfung als Verbraucherdarlehen, klassischer Widerrufsjoker bei fehlerhafter Belehrung möglich. Nein: reines Kilometer-Leasing, weder Kredit- noch Fernabsatz-Widerruf, unabhängig vom Vertragsschlussort (BGH VIII ZR 58/23) |
| Nur bei Restwertleasing: Enthält die Widerrufsinformation Fehler, Widersprüche oder fehlende Pflichtangaben? | Ja: Widerruf trotz Fristablaufs möglich. Nein: 14-tägige Frist gilt, danach kein Widerruf mehr |
| Nur bei Restwertleasing, im Fall eines erfolgreichen Widerrufs: Wurde der Verbraucher vor Beginn der Leistung ordnungsgemäß über eine mögliche Wertersatzpflicht informiert? | Nein: Wertersatz für gefahrene Kilometer entfällt nach § 357a BGB, auch bei bereits genutztem Fahrzeug |
| Besteht kein Widerrufsrecht (reines Kilometer-Leasing)? | Prüfung der Alternativen: Leasingübernahme durch Dritte oder Aufhebungsvertrag, siehe unten |

Eine pauschale Aussage, ob ein konkreter Vertrag widerrufbar ist, lässt sich ohne Einsicht in die Originalunterlagen nicht treffen. Maßgeblich sind stets der genaue Vertragstext und die tatsächlichen Umstände des Vertragsschlusses.

Welche Alternativen gibt es, wenn kein Widerrufsrecht besteht?

Besteht weder über das Kreditrecht noch über das Fernabsatzrecht ein Widerrufsrecht, bleibt der Leasingvertrag grundsätzlich für die vereinbarte Laufzeit bindend. Eine ordentliche Kündigung sehen die meisten Kilometer-Leasingverträge während der Laufzeit nicht vor, anders als bei Mietverträgen über Wohnraum.

In der Praxis kommen dann vor allem zwei Wege für eine vorzeitige Beendigung infrage:

  • Leasingübernahme durch einen Dritten: Eine andere Person übernimmt die verbleibenden Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, einschließlich der Ratenzahlung für die Restlaufzeit. Der Leasinggeber muss dieser Übernahme zustimmen und verlangt dafür regelmäßig eine Bearbeitungsgebühr.
  • Aufhebungsvertrag mit dem Leasinggeber: Beide Seiten vereinbaren einvernehmlich die vorzeitige Vertragsbeendigung, meist gegen eine Abstandszahlung, mit der der Leasinggeber seine kalkulierten Verluste aus der vorzeitigen Beendigung ausgleicht.

Beide Wege setzen die Mitwirkung des Leasinggebers voraus und sind rechtlich etwas anderes als ein Widerruf: Beim Widerruf entfällt der Vertrag rückwirkend und der Verbraucher erhält bereits gezahlte Raten zurück, bei Leasingübernahme und Aufhebungsvertrag bleibt der Vertrag im Kern bestehen oder wird gegen eine Zahlung einvernehmlich beendet.

Verwandte Fragen behandeln KfW Kredit vorzeitig ablösen: Vorfälligkeitsentschädigung prüfen und Restschuldversicherung kündigen oder widerrufen. Rechtsstand: Juli 2026.

Fragen & Antworten

Kann ich mein Kilometer-Leasing widerrufen, wenn die Belehrung fehlerhaft war?

Nein, jedenfalls nicht mehr seit dem BGH-Urteil vom 25.9.2024 (Az. VIII ZR 58/23). Kilometer-Leasing ohne Kaufverpflichtung ist kein Verbraucherdarlehen, ein Widerruf über das Kreditrecht scheidet aus. Zusätzlich hat der BGH klargestellt, dass auch der Fernabsatz-Widerruf ausgeschlossen ist, weil die Bereichsausnahme für Kraftfahrzeugvermietung (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) mehrjähriges Kilometerleasing erfasst, unabhängig davon, ob der Vertrag online, telefonisch oder im Autohaus geschlossen wurde. Die fehlerhafte Belehrung allein reicht bei diesem Vertragstyp also nicht mehr für einen Widerruf.

Was ist der Unterschied zwischen Kilometer-Leasing und Restwertleasing beim Widerruf?

Kilometer-Leasing ohne Kaufverpflichtung, Andienungsrecht oder Wertgarantie ist weder als Verbraucherdarlehen noch über das Fernabsatzrecht widerrufbar (BGH VIII ZR 58/23). Restwertleasing mit einer vom Leasingnehmer übernommenen Wertgarantie fällt dagegen unter § 506 Abs. 2 Nr. 3 BGB und kann deshalb dem Verbraucherdarlehensrecht mit seinen Widerrufsregeln bei fehlerhafter Belehrung unterliegen.

Muss ich bei einem erfolgreichen Widerruf Wertersatz für die gefahrenen Kilometer zahlen?

Bei einem Restwertleasing, das wegen fehlerhafter Belehrung widerrufen wird, nicht automatisch. Ein Wertersatzanspruch nach § 357a BGB setzt unter anderem voraus, dass der Leasinggeber ordnungsgemäß über eine mögliche Wertersatzpflicht informiert hat. War gerade diese Information fehlerhaft, was oft erst den Widerruf ermöglicht, entfällt der Wertersatzanspruch, auch wenn das Fahrzeug bereits gefahren wurde. Beim reinen Kilometer-Leasing stellt sich diese Frage nicht, weil hier seit VIII ZR 58/23 schon gar kein Widerrufsrecht mehr besteht.

Was passiert mit meinem Leasingvertrag, wenn kein Widerrufsrecht besteht?

Dann bleibt der Vertrag für die vereinbarte Laufzeit bindend, eine ordentliche Kündigung sehen die meisten Kilometer-Leasingverträge nicht vor. Das betrifft nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung praktisch jedes reine Kilometer-Leasing. Als Alternativen kommen eine Leasingübernahme durch einen Dritten oder ein Aufhebungsvertrag mit dem Leasinggeber gegen eine Abstandszahlung infrage.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen setzt ein individuelles Mandatsverhältnis voraus (§ 43b BRAO).

Profile & Bewertungen